4.712 Anwälte für Unterhalt | Seite 8

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Profil-Bild Rechtsanwältin Janine Bansner
Rechtsanwältin Janine Bansner
Schüler-Boldt & Bansner, Erich-Ponto-Str. 22, 01097 Dresden 7080.1747428951 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Rechtliche Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Janine Bansner
(22.02.2019) Frau Rechtsanwältin Bansner hat in unseren ersten Kontakten einen äußerst freundlichen und kompetenten Eindruck …
Profil-Bild Rechtsanwalt René Kuball
Kanzlei René Kuball, Am Markt 17, 01623 Lommatzsch 7046.0181449319 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt René Kuball ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
(03.05.2021) Als gemeinnütziger Verein haben wir Herrn RA Kuball mit der gerichtlichen Durchsetzung zweier finanzieller Forderungen …
Profil-Bild Rechtsanwältin Sarah Kassebaum
sehr gut
Rechtsanwältin Sarah Kassebaum
Kanzlei Kresken & Koll, Hauptstr. 18, 32609 Hüllhorst 6709.541827585 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Sarah Kassebaum ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Unterhalt
aus 10 Bewertungen Bereits zum 2. mal wurde ich von Frau Kassebaum vor Gericht vertreten. Wie immer schnelle Rückmeldung bei Fragen und … (26.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Cornel Ehrentraut
sehr gut
Rechtsanwalt Cornel Ehrentraut
Rechtsanwälte Busch · Schneider Partnerschaftsgesellschaft, Erftstr. 78, 41460 Neuss 6645.0521757109 km
Fachanwalt Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Cornel Ehrentraut ist Ihr Ansprechpartner für Unterhalt
aus 51 Bewertungen Während des langwierigen Streits mit meinem Expartner hat Herr Ehrentraut mich sehr fachkompetent und professionell … (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Bartmus-Sasu
Rechtsanwältin Christina Bartmus-Sasu
Anwaltskanzlei Bartmus-Sasu, Richard-Wagner-Straße 2, 68165 Mannheim 6847.7594595337 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Christina Bartmus-Sasu im Bereich Unterhalt bietet Beratung und Vertretung
(28.01.2024) A raspuns foarte repede la problema noastra . O profesionista, un bun Pshiholog, cu multe sfaturi bune de un ajutor …
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra-Maria Schreiber-Dach
Kanzlei Petra-Maria Schreiber-Dach, Schillerstr. 15, 91054 Erlangen 6999.6956932257 km
Fachanwältin Familienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Petra-Maria Schreiber-Dach
aus 8 Bewertungen Sehr zuvorkommend und pragmatisch (24.03.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Isolde Borsos
sehr gut
Rechtsanwältin Isolde Borsos
Sperrer, Bette & Collegen, Kaflerstr. 4, 81241 München 7111.2783800704 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht
Im Bereich Unterhalt bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Isolde Borsos
aus 12 Bewertungen Rechtsanwältin Borsos hat bei der Scheidung bestens meine Interessen vertreten und hat jeden einzelnen Aspekt, der mir … (26.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Schwander
Rechtsanwalt Michael Schwander
Rechtsanwälte Kapitain, Knicker und Kollegen, Talstr. 39, 66424 Homburg 6784.5448710828 km
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Schwander bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Unterhalt
(18.04.2024) Man wird in einer repräsentativen Kanzlei von einem sehr freundlichen Team begrüßt und fühlt sich bei RA Schwander …
Profil-Bild Rechtsanwältin Saskia Brahms
sehr gut
Rechtsanwältin Saskia Brahms
Anwaltskanzlei Saskia Brahms, Ostenmauer 7, 59227 Ahlen 6689.3994614682 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Saskia Brahms ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich
aus 23 Bewertungen Frau Brahms wartet nicht nur ab sondern greift auch gegenüber Behörden aktiv an. Ihre Tipps sind nicht nur hilfreich … (27.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Schenke
sehr gut
Anwaltskanzlei Schenke, Pappelallee 1, 29640 Schneverdingen 6724.8461688101 km
Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Juristische Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Julia Schenke
aus 10 Bewertungen Fühle mich gut Vertreten, bleibt Realistisch und wird jede Handlung Erklärt und Abgesprochen. Auch die Mitarbeiterin … (04.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wadim Gertsev
sehr gut
Kanzlei Wadim Gertsev, Tymoshenka Str. 29, Kiew, 04205, Ukraine 8058.9471070883 km
Verantwortung und Gerechtigkeit stehen für uns an erster Stelle!
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Wadim Gertsev vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
aus 24 Bewertungen Habe Herrn Gertsev im Rahmen eines internationalen Rechtsstreites kennengelernt und mit ihm gearbeitet.Ein sehr … (20.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Devers
Rechtsanwaltskanzlei Devers, Fährstr. 22, 47495 Rheinberg 6628.2425576297 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Migrationsrecht • Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Devers ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Cornelia Wendt
Kanzlei Wendt, Sand 19, 21073 Hamburg 6724.0681803534 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Cornelia Wendt ist Ihr Ansprechpartner für Unterhalt
(31.07.2021) Gute Zusammenfassung der wesentlichen Punkte, die für mich als Mieterin eines Gewerbe Mietvertrages als problematisch …
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Sorge
Rechtsanwaltskanzlei Katja Sorge, Großer Graben 10, 29664 Walsrode 6733.0535101032 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Katja Sorge
(08.12.2023) Ich bin freundlich empfangen und umfangreich beraten worden. Bisher bin ich sehr zufrieden mit der Arbeit von Frau …
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. jur. Annette Buß
sehr gut
Kanzlei Dr. jur. Annette Buß, Marienborner Straße 104, 57074 Siegen 6744.960450201 km
Der Mensch wächst mit seinen Aufgaben.
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Annette Buß - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Unterhalt
aus 16 Bewertungen Frau Dr. Buß konnte alle meine Fragen beantworten. Sie zeigt Empathie und Einfühlungsvermögen. Sehr empfehlenswert. (15.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Marion Peter
Rechtsanwältin Marion Peter
Rechtsanwaltskanzlei Marion Peter, Nordendstraße 2, 64546 Mörfelden-Walldorf 6825.2148464892 km
Meine Mandanten sollen wissen, woran sie sind und welche Vorgehensweise nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll ist.
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Familienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Pferderecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Marion Peter
Profil-Bild Rechtsanwältin Christa Porstmann
sehr gut
Rechtsanwältin Christa Porstmann
Kanzlei Porstmann & Sporer GbR, Michael-Vogel-Str. 1c, 91052 Erlangen 6999.102720123 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Mediation
Bei Rechtsfragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Christa Porstmann
aus 28 Bewertungen Ich möchte Fr. Porstmann für die hervorragende Begleitung des einvernehmlichen Scheidungsverfahrens danken. Zu jeder … (28.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Peter Petersen
Rechtsanwalt Jan Peter Petersen
Kanzlei Jan Peter Petersen, Goethestraße 4, 27374 Visselhövede 6725.8335677281 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Familienrecht • Erbrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Jan Peter Petersen
(07.09.2018) Empfehlenswerter Rechtsanwalt mit sehr kompetenter Beratung. Herr Petersen macht einen hervorragenden Job. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Herbert Steinwandter
Rechtsanwalt Mag. Herbert Steinwandter
Reif und Partner, Peraustr. 9, 9500 Villach, Österreich 7355.0407053298 km
Erbrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Mag. Herbert Steinwandter
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Rösch
Rechtsanwältin Andrea Rösch
Kanzlei Andrea Rösch, Schillerstr. 7, 89143 Blaubeuren 6990.4806755186 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Andrea Rösch ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Unterhalt
(19.10.2021) Gute Anwältin sie Hilft ist ist da wenn man sie braucht
Profil-Bild Rechtsanwalt Eberhard Möller
Rechtsanwalt Eberhard Möller
Rechtsanwälte Möller & Gehentges, Reuterstr. 116, 53129 Bonn 6695.8281520047 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Im Bereich Unterhalt bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Eberhard Möller
(28.03.2023) Nach jahrelangem Ärger mit einer mäßig engagierten, wenig kompetenten und überheblichen Anwältin wurde mir Herr …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Rudolf Höpflinger
Rechtsanwalt Dr. Rudolf Höpflinger
Kanzlei Dr. Rudolf Höpflinger, Alpenstraße 54, 5020 Salzburg, Österreich 7234.0358300076 km
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Familienrecht • Erbrecht • Medizinrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Rudolf Höpflinger bietet im Bereich Unterhalt Rechtsberatung und Vertretung
(07.09.2023) Immer gut Beraten! Sehr kompetent in allen Angelegenheiten 👍
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Begenat
sehr gut
Rechtsanwältin Christina Begenat
Kanzlei Begenat & Müller, Amalienstr. 22, 26135 Oldenburg (Oldenburg) 6637.7104154502 km
Fachanwältin Familienrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Christina Begenat
aus 141 Bewertungen Möchte einfach danke sagen der großartigen Frau Begenat und dem tollen Team der gesamten Kanzlei. Absolut … (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Richard Thönnissen
sehr gut
Anwaltskanzlei / Etude d´avocat Richard Thönnissen, 7, Lauthegaass, 5450 Stadtbredimus, Luxemburg 6709.7388077125 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Richard Thönnissen ist Ihr Ansprechpartner für Unterhalt
aus 16 Bewertungen Kompetente und ehrliche Beratung bezüglich eines Streitfalls in Luxemburg, nicht auf schnelles Geld und Streit aus … (05.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Unterhalt umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Unterhalt besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.