4.712 Anwälte für Unterhalt | Seite 9

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Profil-Bild Rechtsanwältin Türkan Yüsbasi
sehr gut
Rechtsanwältin Türkan Yüsbasi
Kanzlei im Südviertel - Breddermann | Hömberg | Yüsbasi, Friedrich-Ebert-Str. 157-159, 48153 Münster 6663.9001046419 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Türkan Yüsbasi ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
aus 30 Bewertungen Frau Yüsbasi vertret mich und meine Familie seit Jahren , bis jetzt hatten wir nur gute Erfahrungen erlebt. (09.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Nußbaum
Rechtsanwältin Claudia Nußbaum
Rechtsanwälte & Notar Dr. Keller, Muhrenkamp 11, 45468 Mülheim an der Ruhr 6645.3254263161 km
Fachanwältin Familienrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Nußbaum vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
(09.10.2023) Frau Nussbaum hat mich juristisch sehr gut beraten. Neben den juristischen Aspekten hat sie sehr empathisch, auch das …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulf Drewes
Kanzlei Ulf Drewes, Schadewachten 32a, 39576 Hansestadt Stendal 6880.5353059201 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Ulf Drewes hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Ina Schulze
Rechtsanwältin Ina Schulze
Dr. jur. Siegmar Grollmütz, Peter Mastaliers & Partner GbR, Bodestraße 5, 39418 Staßfurt 6906.54328461 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • FamilienrechtUnterhaltsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Ina Schulze hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
(26.09.2022) Eine sehr kompetente Anwältin, die sich viel Zeit für Fragen und Erklärungen des Mandanten nimmt. Ich habe mich sehr …
Profil-Bild Rechtsanwalt Olaf I. Krämer
Rechtsanwalt Olaf I. Krämer
Kanzlei Krämer, Eberhardtstraße 58, 89073 Ulm 7004.4218170412 km
Familienrecht • Strafrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Olaf I. Krämer
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Peter Helkenberg
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Peter Helkenberg
ELFERING – Dr. HELKENBERG, Rechtsanwälte und Fachanwälte, Espachstr. 5a, 99094 Erfurt 6921.6491602601 km
Sie schildern Ihr Problem, ich sorge für die Lösung
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Helkenberg ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Unterhalt
aus 28 Bewertungen Herr Helkenberg ist sehr kompetent und professionel. Er ist ein sehr kluger und erfahrener Anwalt. Ich kann ihn sehr … (10.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Luca Weishaupt
sehr gut
Rechtsanwalt Luca Weishaupt
LEGALIS. Anwälte, Alter Postplatz 15, 88400 Biberach an der Riß 7008.1746369151 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Luca Weishaupt ist Ihr Ansprechpartner für Unterhalt
aus 16 Bewertungen Ein super Anwalt, bei ihm ist man in den richtigen Händen. Ich würde jederzeit wieder ein Mandat an Herrn Weishaupt … (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Arnold
sehr gut
Rechtsanwältin Gabriele Arnold
Rechtsanwälte Arnold & Trotz, Stadtplatz 29, 84137 Vilsbiburg 7149.7487503644 km
Fachanwältin Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Strafrecht • Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Gabriele Arnold
aus 13 Bewertungen In meiner Angelegenheit hat Frau Arnold alles getan, was möglich ist und vorallem nicht locker gelassen! Sehr … (18.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina J. Lepper
Kanzlei Christina J.Lepper, Hauptstr 10, 91083 Baiersdorf 6997.1023468211 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Juristische Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Christina J. Lepper
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Gloistein
Rechtsanwalt Holger Gloistein
Anwaltskanzlei Frey · Gloistein · Fritz, Kirchstrasse 5, 70839 Gerlingen 6922.5513073824 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Holger Gloistein - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
(05.02.2022) Herr Gloistein versteht es, Unrecht und Ungerechtigkeit geduldig auseinander zu dividieren und gibt faire Prognosen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven-André Pfisterer
Rechtsanwalt Sven-André Pfisterer
Kanzlei Pfisterer, Torhausstr. 11, 74821 Mosbach 6895.2356332771 km
Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Familienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Sven-André Pfisterer vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt
(08.02.2018) Herr Rechtsanwalt Sven Pfisterer hat sich sofort und intensiv um die Probleme gekümmert. Geltendes Recht konnte Herr …
Profil-Bild Rechtsanwalt Mohamin Nor Eddine Tahiri LL.M Eur
sehr gut
Rechtsanwalt Mohamin Nor Eddine Tahiri LL.M Eur
Kanzlei Tahiri, Kösliner Straße 10, 52477 Alsdorf 6630.0706442236 km
Die Kanzlei Tahiri bietet Ihnen umfassende juristische Beratung und Vertretung vor den Gerichten in allen Bereichen des : Erbrecht, Familienrecht, Handelsrecht, Immobilienrecht, Zivilrecht.
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Verkehrsrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Mohamin Nor Eddine Tahiri LL.M Eur
aus 26 Bewertungen Ich wurde bestens beraten (10.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Kubisch
Rechtsanwalt Andreas Kubisch
Rechtsanwälte Andreas Kubisch & Michael Spielmann, Herrenbreite 33, 06449 Aschersleben 6904.4296163818 km
Fachanwalt FamilienrechtUnterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Kubisch unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 5 Bewertungen Ein großes Dankeschön an die Kanzlei Kubisch! In einer für mich schwierigen Situation ist RA Kubisch sehr hilfreich … (05.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dennis Dörfler
sehr gut
Rechtsanwalt Dennis Dörfler
Rechtsanwaltskanzlei Dennis Dörfler, Wilhelmshöher Straße 162, 60389 Frankfurt am Main 6827.1091343256 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • FamilienrechtUnterhaltsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dennis Dörfler
aus 38 Bewertungen Herr Dörfler hat mein Scheidungsverfahren am Familiengericht Frankfurt von Anfang an begleitet. Ich habe mich nicht … (28.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Köster
sehr gut
Anwaltskanzlei Köster, Am Münster 9-11, 37154 Northeim 6819.562966612 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Opferhilfe • Strafrecht • Medizinrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Anne Köster
aus 58 Bewertungen ...in allen Belangen. Sympathische und kompetente Anwältin, die sich Zeit nimmt, zu hört und sofort aktiv wird. Dank … (13.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin E. Christine Triebel Maître en science politique
Rechtsanwältin E. Christine Triebel Maître en science politique
Kanzlei E. Christine Triebel, Hebelstraße 5, 67734 Katzweiler 6797.6169126076 km
Quiquid agis, prodenter agas et respice finem
Erbrecht • Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin E. Christine Triebel Maître en science politique bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Unterhalt
(03.05.2023) findet praktische Lösungen, kooperativ, null arroganz
Profil-Bild Rechtsanwältin Ute Bohn
Rechtsanwältin Ute Bohn
Rechtsanwälte BAYH & FINGERLE, Königstraße 22, 70173 Stuttgart 6930.9691218562 km
Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Ute Bohn
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Krug
sehr gut
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Strafrecht, An der Waisenhausmauer 11, 06108 Halle (Saale) 6950.6519389307 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Daniel Krug
aus 76 Bewertungen Schnelle Termine, kompetente und sachkundige Beratung, und das bei beispielhafter Freundlichkeit. (13.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Nico Zarnekow
Rechtsanwalt Nico Zarnekow
Zarnekow und Partner GbR, Wikingeck 5, 24837 Schleswig 6644.3512155268 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Nico Zarnekow – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Schöbener
Wegner & Schöbener Rechtsanwälte, Marktbreiter Str. 1, 97199 Ochsenfurt 6937.3486736708 km
Fachanwältin Familienrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Susanne Schöbener
Profil-Bild Rechtsanwältin Regina Thomas
Rechtsanwältin Regina Thomas
Kanzlei Regina Thomas, Ritterstr. 8, 61118 Bad Vilbel 6825.8679093657 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht • Öffentliches Baurecht
Frau Rechtsanwältin Regina Thomas - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
(22.03.2021) Frei nach dem Motto:" Eine Krähe hackt der Anderen kein Auge aus!" Hätte auch gut die Anwältin der …
Profil-Bild Rechtsanwältin u. Fachanwältin Christiane M. Schmelter
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Rechtsanwältin u. Fachanwältin Christiane M. Schmelter
Schmelter & Schott Rechtsanwälte und Fachanwälte PartGmbB, Leithestr. 39, 45886 Gelsenkirchen 6655.3626975546 km
Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin u. Fachanwältin Christiane M. Schmelter bietet im Bereich Unterhalt Rechtsberatung und Vertretung
aus 11 Bewertungen Sehr gute und kompetente Beratung. Für kurzfristige Anfragen wird sich ebenfalls Zeit genommen. Sehr nettes und … (10.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Ballmann
sehr gut
Rechtsanwältin Stefanie Ballmann
Rechtsanwaltskanzlei Stefanie Ballmann, Wilhelmstraße 3, 74172 Neckarsulm 6910.773278153 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Stefanie Ballmann
aus 14 Bewertungen Sehr sachlich und professionell. Würde Sie weiter empfehlen. Vielen Dank. (02.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Vincent Linke
Rechtsanwalt Vincent Linke
Anwaltskanzlei Linke & Baumgartner, Fahrgasse 31, 79761 Waldshut-Tiengen 6937.4261857526 km
Wir arbeiten unter dem Motto "mein Rechtsanwalt hilft!"
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Vincent Linke

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Unterhalt umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Unterhalt besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.