5.811 Anwälte für Vergleich | Seite 243

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Profil-Bild Rechtsanwältin Michelle Mayer
Rechtsanwältin Michelle Mayer
Rechtsanwälte Zipper & Partner, Wildemannstr. 4, 68723 Schwetzingen 6858.9155421383 km
Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht
Im Bereich Vergleich bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Michelle Mayer
aus 6 Bewertungen Frau Michelle Mayer wurde uns als Vertretung von Herrn Manfred Zipper geschickt. Vergleich ausgehandelt. Alle sind … (15.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Fachanwalt Joachim Tietze
Rechtsanwälte Tietze & Mura, Marktplatz 1, 97688 Bad Kissingen 6907.4857895297 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt Joachim Tietze bietet Rat und Unterstützung im Bereich Vergleich
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Rechtsanwalt Dr. Jonas Krainbring
Wittig Ünalp RechtsanwaltsGmbH, Ludwig-Barnay-Straße 2, 30175 Hannover 6769.1420767919 km
Fachanwalt Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Jonas Krainbring ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Vergleich
aus 9 Bewertungen Hiermit möchte ich mich ganz herzlich bei Herrn Dr. Jonas Krainbring für die hervorragende Arbeit bedanken. Monate … (22.08.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Vergleich

Fragen und Antworten

  • Vergleich: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Vergleich umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Vergleich und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Vergleich: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Vergleich sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Ein rechtlicher Vergleich wird geschlossen, um einen Streit oder eine Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis zu beseitigen. Das geschieht durch gegenseitiges Nachgeben der streitenden Parteien. Anderes als bei einem Urteil, Anerkenntnis oder Verzicht soll es bei einem Vergleich keinen eindeutigen Verlierer geben und der Streit einfach und kostengünstig beigelegt werden.

Vergleiche werden oft als Prozessvergleich im Zivilprozess geschlossen, wobei Prozessvertreter oder auch das Gericht Vergleichsvorschläge machen können. Der Vergleichsschluss ist dann einerseits Vertragsschluss, andererseits auch den Prozesshandlungen zuzurechnen. Auch eine Einigung außerhalb der eigentlichen Verhandlung ist möglich, wobei der ausgehandelte Vergleich zur Beendigung eines anhängigen Gerichtsverfahrens vom Gericht beurkundet wird. Der materiell-rechtliche Vergleich ist auch unabhängig von Prozess, Mediation oder Schlichtung möglich.

Ausgangspunkt im Zivilrecht ist oft eine Forderung beispielsweise aus einem Kaufvertrag oder Werkvertrag, die der Gläubiger einklagt. Der Schuldner behauptet einen Mangel mit Anspruch auf Garantie oder Gewährleistung oder er verlangt Schadenersatz. Bei unklarer Beweislage kann sich ein Vergleichsschluss anbieten, um teure Beweisaufnahmen mit Zeugen, Sachverständigen und Gutachten zu vermeiden. Auch bei einem Nachbarschaftsstreit wegen Lärmbelästigung kann beispielsweise versucht werden, in einem Vergleich besondere Ruhezeiten festzulegen und so den Streit zu beenden.

Auch im Arbeitsrecht werden Vergleiche vor dem Arbeitsgericht in der Güteverhandlung oder im späteren Verfahren abgeschlossen. Man kann sich beispielsweise in einem Streit zum Kündigungsschutz darauf vergleichen, dass die Kündigung wirksam ist, aber der Arbeitsvertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt endet, eine Abfindung für den Arbeitsplatzverlust gezahlt wird oder das Arbeitszeugnis einen bestimmten Inhalt hat.

Im Öffentlichen Recht und Sozialrecht kommen ebenfalls Vergleiche vor, die eine Behörde mit dem Bürger schließen kann. Der Vergleich ist dann regelmäßig ein öffentlich-rechtlicher Vertrag. Im Strafrecht sind Vergleiche nicht vorgesehen, auch wenn beim Deal ebenfalls eine Art beiderseitiges Nachgeben vorliegt, in Form von Geständnis einerseits und mildere Strafe andererseits.

Da der Vergleich einen rechtswirksamen Vertrag darstellt, ist ein Vergleichswiderruf oder eine Anfechtung des Vergleichs nur unter engen Voraussetzungen möglich. Vor Gericht werden daher manchmal widerrufliche Vergleiche geschlossen, die erst wirksam werden, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerrufen werden.

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