Arbeitslosengeld: Wie lange erhält man es?
- 5 Minuten Lesezeit
Inhaltsverzeichnis
- Die wichtigsten Fakten zum Arbeitslosengeld 2023
- Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld 2023
- Wie lange und in welcher Höhe wird 2023 Arbeitslosengeld gezahlt?
- Wann droht eine Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld?
- Haben Sie in anderen europäischen Ländern Anspruch auf Arbeitslosengeld?
- Welche Unterlagen brauchen Sie für den Antrag auf Arbeitslosengeld?
Die wichtigsten Fakten zum Arbeitslosengeld 2023
- Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld beträgt 60 Prozent (ohne Kinder) oder 67 Prozent (mit Kindern) vom durchschnittlichen Nettogehalt der letzten 12 Monate.
- Arbeitslosengeld erhalten Sie für eine Dauer zwischen 6 und 24 Monaten, abhängig von Ihrem Alter und Ihren Beschäftigungszeiten binnen der letzten fünf Jahre.
- Entscheidend ist eine frühzeitige und persönliche Arbeitssuchendmeldung oder Arbeitslosmeldung, ansonsten droht Ihnen eine Sperrzeit.
- Achten Sie darauf, dass Ihre Unterlagen bei der Beantragung von Arbeitslosengeld vollständig sind.
Was ist der Zweck von Arbeitslosengeld?
Beim Arbeitslosengeld handelt es sich um eine Unterstützungsleistung für Arbeitssuchende. Ihre Aufgabe ist es, dem Arbeitssuchenden einen angemessenen Lebensunterhalt anstatt des ausfallenden Arbeitsentgelts zu sichern. Man spricht daher auch von einer Entgeltersatzleistung.
Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld 2023
Um Arbeitslosengeld (ALG 1) nach dem Dritten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III) von der Arbeitsagentur zu bekommen, muss zunächst einmal Arbeitslosigkeit vorliegen. Als arbeitslos gilt, wer nicht mehr als 15 Stunden wöchentlich beschäftigt oder selbstständig tätig ist.
Es werden Eigenbemühungen dahingehend gefordert, dass Sie als Arbeitsloser sämtliche Möglichkeiten zur beruflichen Wiedereingliederung nutzen müssen. Dies wird zusammen mit Ihren weiteren Verpflichtungen in der Eingliederungsvereinbarung festgeschrieben.
Außerdem müssen Sie sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben. Diese Arbeitslosmeldung ist spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit durchzuführen, um keine Sperrzeit zu erhalten. Eine Arbeitssuchendmeldung ist jedoch schon bis zu drei Monate vor einer zu erwartenden Erwerbslosigkeit möglich und zu empfehlen.
Wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor Entstehung des Leistungsanspruchs mindestens zwölf Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sind, erfüllen Sie die Voraussetzungen hinsichtlich der Anwartschaftszeit. Ersatzzeiten, wie eine Mutterschaft, der Bezug von Krankengeld oder der Wehrdienst bzw. Bundesfreiwilligendienst, werden hierbei angerechnet.
Darüber hinaus müssen Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld I bei der für Sie zuständigen Arbeitsagentur oder online gestellt haben. Kalkulieren Sie mit ca. 3 Wochen für die Dauer der Bearbeitung Ihres Antrags. Voraussetzung dafür ist, dass Ihre eingereichten Unterlagen vollständig waren. Am besten reichen Sie Ihren Antrag persönlich bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit ein.
Wie lange und in welcher Höhe wird 2023 Arbeitslosengeld gezahlt?
Die Höhe Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld I ist abhängig vom Einkommen, das Sie im letzten Jahr vor der Entstehung des Anspruchs durchschnittlich brutto erhalten haben. Durch Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern davon wird das pauschalierte Nettoentgelt ermittelt, von dem Sie in der Regel 60 Prozent als ALG 1 bekommen.
Falls Sie ein oder mehrere Kinder haben, erhöht sich das Arbeitslosengeld I auf 67 Prozent. Jedoch rechnet man Nebeneinkommen aus einer Erwerbstätigkeit von weniger als 15 Wochenstunden nach Abzug eines pauschalen Freibetrags von 165 Euro auf das ALG 1 an.
Manchmal steht zwar fest, dass Sie generell einen Anspruch auf Leistungen haben, es aber wahrscheinlich noch länger dauert, bis die tatsächliche Leistungshöhe ermittelt werden kann. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf die Gewährung eines Vorschusses.
Wie lange Sie Arbeitslosengeld I bekommen, hängt davon ab, wie lange Sie in den letzten fünf Jahren beschäftigt waren und wie alt Sie sind. Möglich sind zwischen 6 und 24 Monaten Anspruchsdauer. Sie erhalten nur dann für die volle Dauer von 24 Monaten ALG 1, wenn Sie die Vollendung des 58. Lebensjahres und Versicherungspflichtzeiten von mindestens 48 Monaten innerhalb der letzten fünf Jahre belegen können.
Dauer der Beschäftigung | Anspruch auf Arbeitslosengeld |
---|---|
12 Monate | 6 Monate |
16 Monate | 8 Monate |
20 Monate | 10 Monate |
24 Monate | 12 Monate |
30 Monate (nach Vollendung des 50. Lebensjahres) | 15 Monate |
36 Monate (nach Vollendung des 55. Lebensjahres) | 18 Monate |
48 Monate (nach Vollendung des 58. Lebensjahres) | 24 Monate |
Wann droht eine Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld?
Die Arbeitsagentur kann gegen Sie eine Sperrzeit verhängen. Das heißt, die Agentur kann die Zahlung von Arbeitslosengeld I für eine Dauer von bis zu 12 Wochen aussetzen, wenn Sie sich versicherungswidrig verhalten haben.
Dazu kann es z. B. kommen, wenn Sie als Arbeitnehmer Ihr Beschäftigungsverhältnis ohne wichtigen Grund gelöst haben oder dem Arbeitgeber einen Anlass für eine verhaltensbedingte Kündigung geliefert haben. Auch ein Aufhebungsvertrag verhindert nicht immer Verzögerungen beim Bezug von Arbeitslosengeld.
Außerdem droht Ihnen eine Sperrzeit, wenn Sie von der Agentur für Arbeit angebotene, zumutbare Arbeit ablehnen oder die Teilnahme an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung verweigern. Wenn Sie keine Eigenbemühungen um eine neue Beschäftigung nachweisen können, kann ebenfalls eine Sperrzeit verhängt werden.
Darüber hinaus sollten Sie Ihrer Pflicht, sich frühzeitig arbeitsuchend zu melden, unbedingt nachkommen. Wenn Sie dies nicht tun oder in einen Aufhebungsvertrag samt Abfindung eingewilligt haben, kann daraus ebenfalls eine Sperrzeit resultieren.
Dagegen bleiben Sie von einer Aussetzung des ALG 1 verschont, wenn Sie als Arbeitnehmer aus einem wichtigen Grund, wie Mobbing, Ihr Arbeitsverhältnis durch Kündigung beendet haben. Hierbei ist es wichtig, entsprechende Nachweise vorlegen zu können.
Haben Sie in anderen europäischen Ländern Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Unter gewissen Voraussetzungen ist es möglich, in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der Schweiz weiterhin deutsches Arbeitslosengeld zu bekommen. Voraussetzung ist, dass Sie dort einen neuen Job suchen.
Zu diesen Bedingungen zählt die Arbeitslosmeldung in Deutschland, der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der eines anderen EU-Mitgliedstaates und das Einhalten einer Wartefrist vor Ihrer Ausreise von über vier Wochen. Zudem müssen Sie den nötigen Antrag bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit stellen, bevor Sie Deutschland verlassen.
Welche Unterlagen brauchen Sie für den Antrag auf Arbeitslosengeld?
Sie möchten sicher, dass Ihr Antrag auf ALG 1 so rasch wie möglich bearbeitet werden kann. Dazu sollten Sie ihm verschiedene Unterlagen beifügen bzw. diese bei der Antragstellung mitbringen.
Hierzu zählen der Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung, die Lohnsteuerkarte und das Kündigungsschreiben oder eine Erklärung zur Arbeitsaufgabe, wenn Sie selbst gekündigt haben. Hinzu kommen Arbeitsbescheinigungen der früheren Arbeitgeber bis fünf Jahre zurück, um welche Sie sich selber kümmern müssen.
Zudem sollten Sie ggf. Nachweise über einen früheren Bezug von Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld und ggf. eine Bescheinigung über den Bezug von Krankengeld nicht vergessen. Darüber hinaus kann die zuständige Arbeitsagentur das Ausfüllen weiterer Formulare, der Zusatzblätter für den Arbeitslosengeldantrag, verlangen, wenn sie weitere Informationen benötigt.
Artikel teilen:
Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Arbeitslosengeld?
Rechtstipps zu "Arbeitslosengeld" | Seite 7
-
18.02.2023 Rechtsanwalt Martin Loibl„… nicht nur den Jobverlust, sondern gegebenenfalls auch eine Sperre des Arbeitslosengeldes beinhaltet. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände …“ Weiterlesen
-
16.02.2023 Rechtsanwältin und Mediatorin Trixi Hoferichter„Gemäß § 159 Absatz 1 Satz 1 des Dritten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB III) ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer einer Sperrzeit, wenn der Arbeitnehmer sich „versicherungswidrig …“ Weiterlesen
-
16.02.2023 Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer„… das Arbeitsverhältnis beenden. Doch welche Auswirkungen hat ein Aufhebungsvertrag auf den Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitslosengeld und die damit verbundene Sperrzeit? Im Folgenden wird das Thema …“ Weiterlesen
-
15.02.2023 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… Angebote sind für Arbeitnehmer meist wenig vorteilhaft. Manchmal sind Aufhebungsverträge geradezu finanziell schädigend für Arbeitnehmer, wenn nämlich eine Sperrzeit auf das Arbeitslosengeld verhängt …“ Weiterlesen
-
14.02.2023 Rechtsanwalt Dr. Baran Kizil LL.M.„… Folgen der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages sollten im Blick behalten werden. So droht in der Regel bei Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld I …“ Weiterlesen
-
14.02.2023 Rechtsanwalt Dominik Wawra„… ist auch, dass die Arbeitsagentur einen Auflösungsvertrag wie die Kündigung durch den Arbeitnehmer behandelt. Das bedeutet eine zwölfwöchige Sperrfrist in Bezug auf das Arbeitslosengeld. Ratsam ist, sich bei einer Kündigung stets von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen.“ Weiterlesen
-
10.02.2023 Rechtsanwalt Dominik Wawra„… neues Arbeitsverhältnis in Aussicht steht, ist die Sperrfrist für das Arbeitslosengeld zu beachten. Die Agentur für Arbeit behandelt den Arbeitnehmer beim Auflösungsvertrag nämlich genauso, als hätte …“ Weiterlesen
-
01.03.2023 Rechtsanwältin Imke König„… Wahrscheinlichkeit eine Sperrzeit bei dem Erhalt von Arbeitslosengeld. Sie riskieren also große finanzielle Einbußen und verlieren dazu Ihre Arbeitsstelle. Sofern Sie dennoch Interesse an dem Abschluss …“ Weiterlesen
-
31.01.2023 Rechtsanwältin Jana Christina Hartmann„Lange wurde darum gerungen und gestritten, seit dem 01. Januar 2023 hat das Bürgergeld das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld ab gelöst . Eine der wichtigsten Änderung ist wohl die Erhöhung …“ Weiterlesen
-
27.01.2023 Rechtsanwalt Jan Paul Seiter„… muss sowohl bei einer Eigenkündigung als auch bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages der Umstand des Mobbings zur Vermeidung einer Sperre beim Bezug von Arbeitslosengeld als wichtiger Grund für die Aufgabe des Arbeitsplatzes geltend gemacht werden. Bei weiteren Frage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.“ Weiterlesen
-
24.01.2023 Rechtsanwältin Neshe Filippatos„… , ist bekanntlich reine Verhandlungssache. Erhalte ich nach Abschluss des Aufhebungsvertrags Arbeitslosengeld? Um böse Überraschungen nach dem Abschluss des Aufhebungsvertrags zu vermeiden …“ Weiterlesen
-
18.01.2023 Rechtsanwältin Marianne Schörnig„Wenn Arbeitnehmer ihr Beschäftigungsverhältnis kündigen oder ihrem Arbeitgeber Grund zur Kündigung geben, führt das zu einer Sperrzeit beim Bezug des Arbeitslosengelds (§ 159 Abs. 1 SGB III). Denn …“ Weiterlesen
-
08.01.2023 Rechtsanwalt Vladislav Dimitrov„… auf eine Abfindung verpasst wird. Zum anderen kann bei einer außergerichtlichen Einigung die Gefahr bestehen, dass es zur Sperrzeit beim Arbeitslosengeld kommt und man zwar eine Abfindung erhält, danach …“ Weiterlesen
-
27.12.2022 Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm.„… die angestrebte Leistung verweigern . Insbesondere bei Anstellungsverlust und der Frage nach dem Erhalt von Arbeitslosengeld I kann diese Thematik von hoher Brisanz sein. Die Sozialversicherungsträger …“ Weiterlesen
-
17.04.2023 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… Grundsicherung Das Bürgergeld soll das bisher bekannte System der Grundsicherung ablösen. Wer danach bereits Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 bzw. Sozialgeld hatte, erhält künftig das Bürgergeld. Ein erneuter …“ Weiterlesen
-
08.05.2023 Rechtsanwältin Anne Lachmund LL.M.„… ist, dass dein Einkommen im Folgejahr niedriger sein wird. Davon ist auszugehen, wenn du im nächsten Jahr erst einmal keine neue Stelle finden und von Arbeitslosengeld I leben wirst. Solche …“ Weiterlesen
-
11.12.2022 Rechtsanwältin Anne Lachmund LL.M.„… Jahre vertan hat. Sollte das Arbeitsverhältnis aber tatsächlich mit zu kurzer Frist beendet werden, besteht für dich das Risiko einer Sperr- und Ruhenszeit beim Arbeitslosengeld I. Du musst dann …“ Weiterlesen
-
18.12.2023 Rechtsanwalt Oliver Worms„… rechnen, dass der Selbstbehalt auf gerichtlichen Beschluss herabgesetzt wird und er aus dem Arbeitslosengeld wenigstens teilweise den Kindesunterhalt bedienen muss. Tipp: Der Selbstbehalt …“ Weiterlesen
-
18.11.2022 Rechtsanwalt Dominik Ruf„… dann noch die arbeitsrechtlichen Konsequenzen, wie z.B. eine fristlose Kündigung, welche dann in der Regel auch eine Sperre beim Arbeitslosengeld nach sich zieht. Wie sieht es denn mit Einträgen …“ Weiterlesen
-
09.11.2022 Rechtsanwalt Dr. Christopher Arendt„… erhalten von mehreren Arbeitgebern Lohn vom Finanzamt eingetragene Freibeträge außerordentliche Einkünfte Erhalt von Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Elterngeld) neben dem Gehalt …“ Weiterlesen
-
09.11.2022 Rechtsanwalt Tim Hermann„… eine Sperrfrist für das Arbeitslosengeld I von drei Monaten erhalten. Nach anwaltlicher Beratung lässt sich meist zumindest noch eine Abfindungszahlung und andere Vorteile (w.z.B. ein gutes Arbeitszeugnis …“ Weiterlesen
-
09.11.2022 Rechtsanwältin Bettina Wilmes-Engel„… des Studiums Berufsmäßigkeit ist dagegen grundsätzlich anzunehmen: bei kurzfristigen Beschäftigungen von arbeitslos gemeldeten Personen während des Bezugs von Arbeitslosengeld bei Arbeitssuchenden, die beim …“ Weiterlesen
-
07.11.2022 Rechtsanwältin Lisa Griesehop„… einer Sperrzeit. Grundsätzlich hat jegliche Beteiligung an einer Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zur Folge, dass die Bundesagentur zunächst eine Bewilligung von Arbeitslosengeld für die ersten 3 …“ Weiterlesen
-
02.11.2022 Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag„… kann nach den 78 Wochen Krankengeld bezogen werden. Die 78 Wochen begrenzen nur den Anspruch wegen Krankengeld aufgrund derselben Erkrankung oder sich überschneidender Erkrankungen. Um Arbeitslosengeld …“ Weiterlesen