Mindestlohn - was Sie wissen und beachten müssen!
- 4 Minuten Lesezeit
Inhaltsverzeichnis
- Die wichtigsten Fakten
- Was ist der gesetzliche Mindestlohn?
- Wer muss den Mindestlohn erhalten und wer nicht?
- Warum haben Auszubildende keinen Anspruch auf den Mindestlohn?
- Gibt es Branchen ohne Lohnuntergrenze?
- Wer überprüft, ob der Mindestlohn gezahlt wird?
- Was können Arbeitnehmer machen, wenn der Arbeitgeber keinen Mindestlohn zahlt?
- Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz?
Die wichtigsten Fakten
- Seit 1. Januar 2024 haben Arbeitnehmer in Deutschland einen Anspruch auf einen Mindestlohn in Höhe von 12,41 Euro brutto pro Arbeitsstunde.
- Vom allgemeinen Mindestlohn ausgenommen sind jedoch verschiedene Personengruppen wie Auszubildende oder Selbstständige.
- Wenn Arbeitgeber gegen das Mindestlohngesetz verstoßen, können Arbeitnehmer ggf. den Betriebsrat informieren, den Verstoß der Finanzkontrolle Schwarzarbeit melden und ihren Arbeitgeber auf Lohnnachzahlung verklagen.
Was ist der gesetzliche Mindestlohn?
Am 1. Januar 2015 wurde in Deutschland durch das Mindestlohngesetz (MiLoG) der allgemeine gesetzliche Mindestlohn eingeführt. Er lag zunächst bei 8,50 Euro brutto pro Stunde. Zur ersten Erhöhung auf 8,84 Euro brutto kam es am 1. Januar 2017 und danach zu weiteren Erhöhungen. Seit 01.01.2024 liegt er aktuell bei 12,41 Euro brutto je Arbeitsstunde. Ab 01.01.2025 soll der allgemeine Mindestlohn auf 12,82 Euro brutto pro Stunde steigen.
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn soll sicherstellen, dass Beschäftigte, die in Vollzeit arbeiten, ihren kompletten Lebensunterhalt mit ihrem Gehalt bestreiten können. Die Mindestlohnkommission, die sich aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammensetzt, kontrolliert alle zwei Jahre, ob die Lohnuntergrenze anzuheben ist. Diese Entscheidung ist u. a. von den Tarifentwicklungen der letzten Jahre abhängig.
Wer muss den Mindestlohn erhalten und wer nicht?
Die gesetzlichen Grundlagen zur Lohnuntergrenze findet man im Mindestlohngesetz. Das MiLoG regelt neben der jeweiligen Höhe des Mindestlohns auch die Frage, wem er zusteht: Generell haben laut Mindestlohngesetz alle Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber den Anspruch auf Zahlung eines Lohns, der mindestens so hoch wie der Mindestlohn ist.
Jedoch gibt es einige Ausnahmen. Zu diesen gehören laut Mindestlohngesetz folgende Personengruppen:
- Pflichtpraktikanten
- minderjährige Jugendliche ohne abgeschlossene Ausbildung
- Auszubildende
- ehrenamtlich tätige Arbeitnehmer
- Langzeitarbeitslose (in den ersten 6 Monaten eines Beschäftigungsverhältnisses)
- Freiberufler (da keine Arbeitnehmer)
- Selbstständige (da keine Arbeitnehmer)
Warum haben Auszubildende keinen Anspruch auf den Mindestlohn?
Zu den Ausnahmen beim Mindestlohn zählen Auszubildende. Dies liegt daran, dass bei einer Ausbildung das Erlernen gewisser Fähigkeiten, die für den jeweiligen Ausbildungsberuf erforderlich sind, im Vordergrund steht. Es geht also in erster Linie nicht um die Erzielung von Einkommen für die Bestreitung des Lebensunterhalts.
Auszubildende gelten daher nach dem Arbeitsrecht auch nicht als Arbeitnehmer. Azubis beziehen zwar ein Einkommen, welches jedoch oft eher niedrig ist. Das Einkommen soll die häufig noch jungen Menschen vor allem dabei unterstützen, immer selbstständiger zu werden und nicht mehr auf die finanzielle Hilfe ihrer Eltern angewiesen zu sein. Darüber hinaus kann oft noch Kindergeld bezogen werden, bis die Ausbildung beendet ist.
Gibt es Branchen ohne Lohnuntergrenze?
Schon vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns gab es für manche Branchen besondere Tarifverträge, die eine Lohnuntergrenze in der jeweiligen Branche umfassten. Diese Tarifverträge beruhten auf dem Tarifvertragsgesetz (TVG), Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) oder Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Daher fanden sie auch dann weiterhin Abwendung, wenn die darin festgelegten Löhne niedriger als die gesetzliche Lohnuntergrenze waren.
Tarifverträge stehen über dem Mindestlohngesetz. Der Gesetzgeber löste dieses Problem schließlich mit verschiedenen Übergangsregelungen im MiLoG.
Diese Regelungen erlaubten Ausnahmen. Das heißt, dass Arbeitnehmer in gewissen Branchen komplett gesetzeskonform weniger Lohn als die damals gültigen 8,50 Euro brutto je Stunde erhielten. Hierzu zählten die Land- und Forstwirtschaft, der Gartenbau, die Textilbranche, Wäschereidienstleister sowie Zeitungszusteller.
Seit dem 1. Januar 2018 findet der gesetzliche Mindestlohn jedoch in allen Branchen Anwendung. Es gibt keine Übergangsregelungen und damit keine Ausnahmen mehr. Davon unabhängig gelten zahlreiche Branchen-Mindestlöhne, die über dem allgemeinen Mindestlohn liegen.
Wer überprüft, ob der Mindestlohn gezahlt wird?
Für die Kontrolle des Mindestlohns ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zuständig. Diese konzentriert sich bei ihren Kontrollen in erster Linie auf besonders anfällige Branchen wie die Bauindustrie, das Hotel- und Gaststättengewerbe und den Pflegebereich.
Besteht im jeweiligen Unternehmen ein Betriebsrat, hat dieser auch die Aufgabe, die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum Mindestlohn sicherzustellen. Dazu gehört neben der Pflicht des Arbeitgebers, seine Arbeitnehmer mit mindestens 12,41 Euro brutto pro Stunde zu entlohnen, auch die Einhaltung verschiedener Aufzeichnungspflichten.
Was können Arbeitnehmer machen, wenn der Arbeitgeber keinen Mindestlohn zahlt?
Auf jeden Fall sollten Arbeitnehmer ihre Lohnzahlungen und Arbeitszeiten exakt dokumentieren. Das ist vor allem dann wichtig, wenn keine automatische Erfassung der Arbeitszeiten erfolgt. Haben Beschäftigte ihre Arbeitszeiten selbst genau notiert, können sie leicht mögliche Gesetzesverstöße durch den Arbeitgeber belegen.
Wenn der Arbeitgeber den gesetzlichen Mindestlohn nicht zahlt, sollten Arbeitnehmer zunächst einmal überprüfen (lassen), ob sie tatsächlich einen Anspruch auf den Mindestlohn haben. Wenn im Unternehmen ein Betriebsrat vorhanden ist, sollten sich Beschäftigte zunächst an ihn wenden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Arbeitgeber zu verklagen, wenn man als Arbeitnehmer den Mindestlohn unrechtmäßig nicht erhält. Wenn mehrere Arbeitnehmer in einem Unternehmen betroffen sind, muss jeder sich einzeln gegen den Arbeitgeber juristisch zur Wehr setzen. Der Anspruch unterliegt der Verjährung. Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig Klage zu erheben, um kein Geld zu verlieren.
Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz?
Zudem haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz anonym bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zu melden. Insofern sieht das Mindestlohngesetz bei Verstößen Bußgelder bis zu 500.000 Euro vor. Grundsätzlich gilt für die konkrete Bußgeldhöhe, dass der vom Arbeitgeber eingesparte Lohn mal 2 genommen wird und darauf ein Zuschlag von 30 Prozent erfolgt. Weitere Sanktionen beinhalten den Ausschluss von der Teilnahme an Vergabeverfahren. Von den Sanktionen sind auch Unternehmer betroffen, die Subunternehmer beauftragen, die nicht den Mindestlohn zahlen.
Artikel teilen:
Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Mindestlohn?
Rechtstipps zu "Mindestlohn" | Seite 18
-
14.07.2015 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… Mindestlohn. Wir haben hierzu ja mehrfach schon Interviews und auch Artikelreihen gemacht. Mittlerweile liegen die ersten Urteile rund um den Mindestlohn auch im Volltext vor. Was gibt es denn …“ Weiterlesen
-
13.07.2015 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de„… des Arbeitsmonats fällig, was sich direkt aus § 614 BGB ergibt. Das seit 01.01.2015 gültige Mindestlohngesetz (MiLoG) regelt in § 2 Abs. 1 Ziff. 2, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, den Mindestlohn …“ Weiterlesen
-
26.12.2021 Rechtsanwalt / Abogado Christoph Möller LL.M. (Bogotá)„… (letzte sechs Monate vor Antragstellung). Die monatlichen Kontoeingänge des Arbeitgebers müssen durchschnittlich mindestens hundert kolumbianische monatliche Mindestlöhne betragen, d. h. aktuell mindestens …“ Weiterlesen
-
29.06.2015 Rechtsanwalt, Steuerberater Christian von der Linden„Seit dem 01.01.2015 gilt in Deutschland erstmals ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn. Dabei warf das Mindestlohngesetz (MiLoG) zunächst mehr Fragen auf, als es beantwortete. Mittlerweile …“ Weiterlesen
-
25.06.2015 GKS Rechtsanwälte„Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Schneider bringt Licht ins Dunkel um auf den Mindestlohn anrechenbare Sonderzahlungen Jetzt ist die Verwirrung komplett: Noch im März entschied das Arbeitsgericht …“ Weiterlesen
-
12.06.2015 Rechtsanwältin Dr. Sabine Reichert-Hafemeister LL.M.„… Mindestlohn verlangt. Im zu entscheidenden Fall hatte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Vertragsänderung angeboten. Die zu leistenden Wochenstunden sollten reduziert werden mit der Folge …“ Weiterlesen
-
03.06.2015 Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm & Leber„… Mitarbeiterin beschäftigt. Anzuwenden auf das Arbeitsverhältnis war der allgemeinverbindliche Tarifvertrag zur Regelung des Mindestlohns für pädagogisches Personal vom 15.11.2011 …“ Weiterlesen
-
21.05.2015 Rechtsanwalt Dr. Oliver Maus„Seit dem 01.01.2015 ist das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) in Kraft. Nach diesem Gesetz haben jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung …“ Weiterlesen
-
21.05.2015 Rechtsanwälte Queißer u. Partner„Frau G. schreibt uns folgendes: ... Ich arbeite in einer Bäckerei. Anfang des Jahres setzte der Chef unsere Arbeitszeit von 35 auf 30 Stunden runter. Er sagte, das müsse wegen dem Mindestlohn so …“ Weiterlesen
-
21.05.2015 Rechtsanwalt Guido C. Bischof„… mit „Mindestlohn wirkt sich nicht auf Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst aus“ beschrieben, was ebenso irreführend ist. Bei einer oberflächliche Betrachtung kann nämlich der Eindruck entstehen …“ Weiterlesen
-
18.05.2015 Rechtsanwalt Alexander Schick„… , dass der (branchenspezifische) Mindestlohn auch für Zeiten einer Erkrankung gezahlt werden muss. Hintergrund der Entscheidung war eine Klage einer pädagogischen Mitarbeiterin …“ Weiterlesen
-
16.05.2015 Rechtsanwältin Anna Katharina Kastner„… des Mindestlohns nur für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden bestünde, nicht jedoch für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, an Feiertagen oder während eines Urlaubs des Arbeitnehmers. Für diese Zeiträume …“ Weiterlesen
-
15.05.2015 Rechtsanwalt Martin Klein„… den gesetzlich bzw. tariflich vereinbarten Mindestlohn zu zahlen. Im einschlägigen Tarifvertrag war eine Mindeststundenvergütung von 12,60 Euro brutto vorgesehen. Der Arbeitgeber vertrat die Auffassung …“ Weiterlesen
-
14.05.2015 Rechtsanwältin Marion Stammen-Grote„Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 13.05.2015 zu dem dortigen Aktenzeichen 10 AZR 191/14 im Bereich des pädagogischen Personals ein Urteil mit Signalwirkung gefällt: Mindestlohn für pädagogisches …“ Weiterlesen
-
08.05.2015 SZ-Rechtsanwälte„… auf die durch den Arbeitnehmer erfolgte Geltendmachung des gesetzlichen Mindestlohns ausgesprochen wurde. Sachverhalt: Der Arbeitnehmer dieses Klageverfahrens war angestellter Hausmeister …“ Weiterlesen
-
07.05.2015 Rechtsanwalt Dr. Sebastian Hollitzer„Seit dem 1. Januar 2015 ist das Mindestlohngesetz (MiLoG) in Kraft. Viele alte Arbeitsverhältnisse sollten daraufhin überprüft werden, ob man wirklich auf den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 …“ Weiterlesen
-
06.05.2015 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… Mindestlohns versuchen Arbeitgeber mit verschiedenen Methoden, diesen zu umgehen oder zumindest den Schaden gering zu halten. Trinkgeldkassen und Gutscheine als Aufstockung hin zum Mindestlohn lassen …“ Weiterlesen
-
05.05.2015 Rechtsanwalt Christian Rothfuß„… ist, wenn sie vom Arbeitgeber als Reaktion auf die Geltendmachung des gesetzlichen Mindestlohnes ausgesprochen wurde. Der gekündigte Hausmeister war bei seinem Arbeitgeber mit einer regelmäßigen wöchentlichen …“ Weiterlesen
-
04.05.2015 anwalt.de-Redaktion„Das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) ist nun seit Anfang des Jahres 2015 in Kraft. Damit haben zumindest fast alle Arbeitnehmer Anspruch auf 8,50 Euro Lohn pro Arbeitsstunde …“ Weiterlesen
-
22.04.2015 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„Ein Interview von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen. Seit dem 01.01.2015 gilt das Gesetz über den Mindestlohn. Bereits …“ Weiterlesen
-
17.04.2015 Rechtsanwälte Queißer u. Partner„Heike G. hat folgende Frage: "Ich arbeite bei einer kleinen Firma. Mein Chef sagt, dass es der Firma wegen des Mindestlohnes nicht gut gehe und er Leute entlassen müsse. Vermutlich trifft es mich …“ Weiterlesen
-
16.04.2015 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck zum Urteil des Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 21. März 2013 – 7 Sa 261/12 –. Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns …“ Weiterlesen
-
15.04.2015 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… Unterschied: das Mindestlohngesetz. Das wirkt sich nicht nur bei der Bezahlung der Spargelstecher aus. Die Regeln zum Mindestlohn beinhalten auch besondere Vorschriften für die Saisonarbeit. Mindestlohn …“ Weiterlesen
-
14.04.2015 Rechtsanwalt Christian Rothfuß„… Urlaubsgeld und eine jährliche Sonderzahlung auf den gesetzlichen Mindestlohn anzurechnen und umzurechnen. Der gesetzlich festgelegte (§ 3 MiLoG) unabdingbare Mindestlohn beträgt für jeden Arbeitnehmer 8,50 …“ Weiterlesen