Mindestlohn - was Sie wissen und beachten müssen!
- 4 Minuten Lesezeit
Inhaltsverzeichnis
- Die wichtigsten Fakten
- Was ist der gesetzliche Mindestlohn?
- Wer muss den Mindestlohn erhalten und wer nicht?
- Warum haben Auszubildende keinen Anspruch auf den Mindestlohn?
- Gibt es Branchen ohne Lohnuntergrenze?
- Wer überprüft, ob der Mindestlohn gezahlt wird?
- Was können Arbeitnehmer machen, wenn der Arbeitgeber keinen Mindestlohn zahlt?
- Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz?
Die wichtigsten Fakten
- Seit 1. Januar 2024 haben Arbeitnehmer in Deutschland einen Anspruch auf einen Mindestlohn in Höhe von 12,41 Euro brutto pro Arbeitsstunde.
- Vom allgemeinen Mindestlohn ausgenommen sind jedoch verschiedene Personengruppen wie Auszubildende oder Selbstständige.
- Wenn Arbeitgeber gegen das Mindestlohngesetz verstoßen, können Arbeitnehmer ggf. den Betriebsrat informieren, den Verstoß der Finanzkontrolle Schwarzarbeit melden und ihren Arbeitgeber auf Lohnnachzahlung verklagen.
Was ist der gesetzliche Mindestlohn?
Am 1. Januar 2015 wurde in Deutschland durch das Mindestlohngesetz (MiLoG) der allgemeine gesetzliche Mindestlohn eingeführt. Er lag zunächst bei 8,50 Euro brutto pro Stunde. Zur ersten Erhöhung auf 8,84 Euro brutto kam es am 1. Januar 2017 und danach zu weiteren Erhöhungen. Seit 01.01.2024 liegt er aktuell bei 12,41 Euro brutto je Arbeitsstunde. Ab 01.01.2025 soll der allgemeine Mindestlohn auf 12,82 Euro brutto pro Stunde steigen.
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn soll sicherstellen, dass Beschäftigte, die in Vollzeit arbeiten, ihren kompletten Lebensunterhalt mit ihrem Gehalt bestreiten können. Die Mindestlohnkommission, die sich aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammensetzt, kontrolliert alle zwei Jahre, ob die Lohnuntergrenze anzuheben ist. Diese Entscheidung ist u. a. von den Tarifentwicklungen der letzten Jahre abhängig.
Wer muss den Mindestlohn erhalten und wer nicht?
Die gesetzlichen Grundlagen zur Lohnuntergrenze findet man im Mindestlohngesetz. Das MiLoG regelt neben der jeweiligen Höhe des Mindestlohns auch die Frage, wem er zusteht: Generell haben laut Mindestlohngesetz alle Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber den Anspruch auf Zahlung eines Lohns, der mindestens so hoch wie der Mindestlohn ist.
Jedoch gibt es einige Ausnahmen. Zu diesen gehören laut Mindestlohngesetz folgende Personengruppen:
- Pflichtpraktikanten
- minderjährige Jugendliche ohne abgeschlossene Ausbildung
- Auszubildende
- ehrenamtlich tätige Arbeitnehmer
- Langzeitarbeitslose (in den ersten 6 Monaten eines Beschäftigungsverhältnisses)
- Freiberufler (da keine Arbeitnehmer)
- Selbstständige (da keine Arbeitnehmer)
Warum haben Auszubildende keinen Anspruch auf den Mindestlohn?
Zu den Ausnahmen beim Mindestlohn zählen Auszubildende. Dies liegt daran, dass bei einer Ausbildung das Erlernen gewisser Fähigkeiten, die für den jeweiligen Ausbildungsberuf erforderlich sind, im Vordergrund steht. Es geht also in erster Linie nicht um die Erzielung von Einkommen für die Bestreitung des Lebensunterhalts.
Auszubildende gelten daher nach dem Arbeitsrecht auch nicht als Arbeitnehmer. Azubis beziehen zwar ein Einkommen, welches jedoch oft eher niedrig ist. Das Einkommen soll die häufig noch jungen Menschen vor allem dabei unterstützen, immer selbstständiger zu werden und nicht mehr auf die finanzielle Hilfe ihrer Eltern angewiesen zu sein. Darüber hinaus kann oft noch Kindergeld bezogen werden, bis die Ausbildung beendet ist.
Gibt es Branchen ohne Lohnuntergrenze?
Schon vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns gab es für manche Branchen besondere Tarifverträge, die eine Lohnuntergrenze in der jeweiligen Branche umfassten. Diese Tarifverträge beruhten auf dem Tarifvertragsgesetz (TVG), Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) oder Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Daher fanden sie auch dann weiterhin Abwendung, wenn die darin festgelegten Löhne niedriger als die gesetzliche Lohnuntergrenze waren.
Tarifverträge stehen über dem Mindestlohngesetz. Der Gesetzgeber löste dieses Problem schließlich mit verschiedenen Übergangsregelungen im MiLoG.
Diese Regelungen erlaubten Ausnahmen. Das heißt, dass Arbeitnehmer in gewissen Branchen komplett gesetzeskonform weniger Lohn als die damals gültigen 8,50 Euro brutto je Stunde erhielten. Hierzu zählten die Land- und Forstwirtschaft, der Gartenbau, die Textilbranche, Wäschereidienstleister sowie Zeitungszusteller.
Seit dem 1. Januar 2018 findet der gesetzliche Mindestlohn jedoch in allen Branchen Anwendung. Es gibt keine Übergangsregelungen und damit keine Ausnahmen mehr. Davon unabhängig gelten zahlreiche Branchen-Mindestlöhne, die über dem allgemeinen Mindestlohn liegen.
Wer überprüft, ob der Mindestlohn gezahlt wird?
Für die Kontrolle des Mindestlohns ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zuständig. Diese konzentriert sich bei ihren Kontrollen in erster Linie auf besonders anfällige Branchen wie die Bauindustrie, das Hotel- und Gaststättengewerbe und den Pflegebereich.
Besteht im jeweiligen Unternehmen ein Betriebsrat, hat dieser auch die Aufgabe, die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum Mindestlohn sicherzustellen. Dazu gehört neben der Pflicht des Arbeitgebers, seine Arbeitnehmer mit mindestens 12,41 Euro brutto pro Stunde zu entlohnen, auch die Einhaltung verschiedener Aufzeichnungspflichten.
Was können Arbeitnehmer machen, wenn der Arbeitgeber keinen Mindestlohn zahlt?
Auf jeden Fall sollten Arbeitnehmer ihre Lohnzahlungen und Arbeitszeiten exakt dokumentieren. Das ist vor allem dann wichtig, wenn keine automatische Erfassung der Arbeitszeiten erfolgt. Haben Beschäftigte ihre Arbeitszeiten selbst genau notiert, können sie leicht mögliche Gesetzesverstöße durch den Arbeitgeber belegen.
Wenn der Arbeitgeber den gesetzlichen Mindestlohn nicht zahlt, sollten Arbeitnehmer zunächst einmal überprüfen (lassen), ob sie tatsächlich einen Anspruch auf den Mindestlohn haben. Wenn im Unternehmen ein Betriebsrat vorhanden ist, sollten sich Beschäftigte zunächst an ihn wenden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Arbeitgeber zu verklagen, wenn man als Arbeitnehmer den Mindestlohn unrechtmäßig nicht erhält. Wenn mehrere Arbeitnehmer in einem Unternehmen betroffen sind, muss jeder sich einzeln gegen den Arbeitgeber juristisch zur Wehr setzen. Der Anspruch unterliegt der Verjährung. Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig Klage zu erheben, um kein Geld zu verlieren.
Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz?
Zudem haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz anonym bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zu melden. Insofern sieht das Mindestlohngesetz bei Verstößen Bußgelder bis zu 500.000 Euro vor. Grundsätzlich gilt für die konkrete Bußgeldhöhe, dass der vom Arbeitgeber eingesparte Lohn mal 2 genommen wird und darauf ein Zuschlag von 30 Prozent erfolgt. Weitere Sanktionen beinhalten den Ausschluss von der Teilnahme an Vergabeverfahren. Von den Sanktionen sind auch Unternehmer betroffen, die Subunternehmer beauftragen, die nicht den Mindestlohn zahlen.
Artikel teilen:
Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Mindestlohn?
Rechtstipps zu "Mindestlohn" | Seite 19
-
14.04.2015 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„Ein Interview von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger , Berlin und Essen. Seit dem 01.01.2015 gilt das Gesetz über den Mindestlohn. Bereits …“ Weiterlesen
-
10.04.2015 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„Seit Anfang 2015 gilt in Deutschland der flächendeckende, allgemeine Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde. Das Mindestlohngesetz (MiLoG) ist damit auf den heutigen Freitag bezogen 100 Tage …“ Weiterlesen
-
08.04.2015 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„Ein Interview von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger , Berlin und Essen. Seit dem 01.01.2015 gilt das Gesetz über den Mindestlohn. Bereits …“ Weiterlesen
-
07.04.2015 Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte„Nach der Einführung des Mindestlohns in Deutschland ab dem 01.01.2015 verpflichtete die Bundesrepublik Transportunternehmen zur Zahlung des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG …“ Weiterlesen
-
01.04.2015 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„Ein Interview von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger , Berlin und Essen. Seit dem 01.01.2015 gilt das Gesetz über den Mindestlohn. Bereits …“ Weiterlesen
-
26.03.2015 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„Ein Interview von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger , Berlin und Essen. Seit dem 01.01.2015 gilt das Gesetz über den Mindestlohn. Bereits …“ Weiterlesen
-
24.03.2015 Rechtsanwalt Björn Steveker„Seit dem 01.01.2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender Mindestlohn von 8,50 €. Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer, das heißt nicht nur für die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten …“ Weiterlesen
-
23.03.2015 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… gerade mit der Kontrolle der Mindestlöhne (über)gefordert? Urteil der Woche vom Bundesgerichtshof: Kondome „Made in Germany“ - Befeuchtung und Feuchtigkeitskontrolle in Deutschland reichen …“ Weiterlesen
-
23.03.2015 Rechtsanwältin Julia Dehnhardt„Das Mindestlohngesetz (MiLoG) gilt als Art. 1 TarifautonomiestärkungsG seit dem 01.01.2015. Dieses Gesetz sieht einen gesetzlichen Mindestlohn von brutto 8,50 € je Zeitstunde flächendeckend für …“ Weiterlesen
-
20.03.2015 MWW Rechtsanwälte | Dr. Psczolla - Zimmermann PartG mbB„Ausgangslage Zum 01.01.2015 wurde ein branchenübergreifender, flächendeckender Mindestlohn von 8,50 € brutto gesetzlich festgeschrieben. Arbeitgeber, die bislang unter Mindestlohn oder an dessen …“ Weiterlesen
-
17.03.2015 Rechtsanwalt Dr. Sebastian Hollitzer„Es ist wohl die erste Entscheidung zur Anrechnung von Lohnbestandteil auf den gesetzlichen Mindestlohn: Nach Auffassung des Arbeitsgerichtes Berlin – http://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht …“ Weiterlesen
-
Arbeitsgericht Berlin: Keine Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung auf Mindestlohn11.03.2015 Rechtsanwalt Robin Neuwirth„Seit dem 01.01.2015 gilt in Deutschland der sogenannte flächendeckende Mindestlohn. Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts von mindestens 8,50 …“ Weiterlesen
-
11.03.2015 GKS Rechtsanwälte„Durch den gesetzlichen Mindestlohn müssen bekanntermaßen viele Arbeitsverträge umgestellt werden. Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin (AG) dürfen dabei allerdings weder Sonderzahlungen …“ Weiterlesen
-
04.03.2015 SZ-Rechtsanwälte„In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2015 ein gesetzlicher Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro brutto je Stunde. Das Mindestlohngesetz regelt, dass seit dem 1.1.2015 alle Arbeitgeber mindestens …“ Weiterlesen
-
26.02.2015 Rechtsanwalt Joachim Kerner„… : „Grundsätzlich gilt der Mindestlohn für alle Arbeitnehmer. In der Regel ist eine Anmeldung zum Minijob mit der Arbeitnehmereigenschaft verbunden, sodass der Mindestlohn zu zahlen …“ Weiterlesen
-
19.02.2015 Rechts- und Fachanwalt Jochen Breitenbach„Durch das in Kraft getretene Mindestlohngesetz (MiLoG) gilt seit 01.01.2015 in Deutschland ein gesetzlicher, flächendeckender und weitgehend branchenunabhängiger Mindestlohn für Arbeitnehmer. Danach …“ Weiterlesen
-
17.02.2015 Melzer Penteridis Kampe Rechtsanwälte PartGmbB„… Versicherungspflicht ein. Kurzfristige Beschäftigungen Mit der Einführung des Mindestlohns ab dem 1.1.2015 wurden – auch zeitlich befristet bis 31.12.2018 - die Höchstgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen auf 3 …“ Weiterlesen
-
16.02.2015 Kanzlei Ruskov & Kollegen„… Einkünfte unter den Mindestlohn entfallen; • Steuererleichterungen für Minderjährige und behinderte Minderjährige (die unten stehenden Beträgen werden von der Bemessungsgrundlage abgezogen) - 200 Leva – für …“ Weiterlesen
-
02.02.2015 Rechtsanwältin Marion Deinzer„Seit dem 01.01.2015 gilt der Mindestlohn von 8,50 € brutto pro Arbeitsstunde. Der Mindestlohn gilt flächendeckend und ist größtenteils branchenunabhängig. Die Regelungen finden sich im MiLoG …“ Weiterlesen
-
29.01.2015 Rechtsanwalt Andreas Hofferek„Meist sind bei geringfügig Beschäftigten (450 Euro), die als Aushilfen, Lagerarbeiter, Auffüller etc. beschäftigt werden, Stundensätze unter dem seit 01.01.2015 geltenden Mindestlohn von Euro 8,50 …“ Weiterlesen
-
29.01.2015 Rechtsanwältin Dr. Sabine Reichert-Hafemeister LL.M.„Seit dem 1. Januar 2015 gilt das Mindestlohngesetz (MiLoG). Daher ist an alle Arbeitnehmer in allen Branchen ein Mindestlohn von 8,50 € brutto pro Stunde zu bezahlen (§ 1 MiLoG). Weitere Pflichten …“ Weiterlesen
-
28.01.2015 Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte„Mit dem Lastkraftwagen durch Deutschland, während der Aufenthaltsdauer steht dem Fahrer deutscher Mindestlohn zu? – Fragen und Diskussion zur Anwendung des Mindestlohngesetz und europäischen Nachbarn …“ Weiterlesen
-
16.01.2015 Rechtsanwalt Joachim Kerner„Mit dem 01.01.2015 ist das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) in Kraft getreten. Auf den ersten Blick scheint alles recht eindeutig und einfach: Die Höhe des Mindestlohns …“ Weiterlesen
-
16.01.2015 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… „Einführung des Mindestlohnes“ gekündigt hat. In einem Fall wurde dem Arbeitnehmer sogar erklärt, der Arbeitgeber müsse kündigen, da er sich sonst strafbar mache. Unwirksamkeit der Kündigungen Kündigungen …“ Weiterlesen