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Bewertungen

MM

von M. M. am 22.04.2024 um 11:05 Uhr

Nachbarschaftsrecht / Grunddienstbarkeiten
Allgemeine Rechtsberatung
Freundliche klare Auskunft und dann anwaltliche Formulierung bei dem Versuch, komplexe Lösungen zu finden!
Herzlichen Dank für die super Bewertung! - Hier ging es um einen tatsächlich nur genutzten Weg zu einem Hinterliegergrundstück, zu dem möglicherweise ein Notwegerecht bestand. Bei dem Versuch des betreffenden Eigentümers, das Wegerecht juristisch zu regeln und vertraglich zu fixieren, stellte dieser erstaunliche Forderungen und wollte es zudem im Grundbuch eingetragen wissen. Hiervon war im wohlverstandenen Interesse des Mandanten abzuraten, weil nicht die geringste Gegenleistung angeboten wurde. Es blieb also bei der rein faktisch gewährten Nutzung einer Überfahrt bzw. Weges.
UR

von U. R. am 20.04.2024 um 12:45 Uhr

Einer, dem man voll vertrauen kann
Sozialrecht
Hatte eine Einstufung von 40% Behinderung durch den Landkreis bekommen. Herr Zimmermann hat mir geholfen 50% zu bekommen. und dafür bin ich ihm sehr dankbar!
Herzlichen Dank für diese super Bewertung! - Genau wie beschrieben, ging es um eine Höherstufung des GdB (Grad der Behinderung). Parallel hatten wir für den GdB 40 eine Gleichstellung beantragt, welche ebenfalls eingeklagt werden musste, weil die Behörde die Voraussetzungen verneinte. Diese sind etwas vereinfacht gesagt, dass der Arbeitsplatz der behinderten Person gegenüber einer nicht behinderten stärker gefährdet ist. - Durch eine gutachterliche Einschätzung eines GdB von 50, der dann von der Behörde korrigiert werden musste, hat sich die Gleichstellung ebenfalls erledigt. - Ein erfreulicher Erfolg!
KH

von K. H. am 16.04.2024 um 17:34 Uhr

erbrechtliche Beratung
Erbrecht
Ich habe eine kompetente und freundliche Beratung erhalten. Danke
Vielen Dank für die freundliche Bewertung! - Es ging u.a. um die Frage, wann ein Erbschein benötigt wird und wann nicht. Für die Umschreibung des Grundbuchs (Grundbuchberichtigung) wird regelmäßig ein solcher benötigt.
SP

von S. P. am 16.04.2024 um 17:29 Uhr

Nachbarrecht im Mietshaus
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Immer ein Offenes Ohr wenn man Fragen Hat !! DANKESCHÖN
Danke für die gute Bewertung! - Mietrechtlich gilt immer auch für Wohnungsnachbarn (seitlich sowie ober- oder unterhalb) das Gebot der Rücksichtnahme. Ist eine Wohnung mit unzureichender Trittschalldämmung versehen, dann ist dies regelmäßig ein Problem des Vermieters und es kann dann nicht verlangt werden, auf Zehenspitzen zu laufen oder ganz besonders wenig Lärm zu verursachen. Vielmehr darf man sich "normal" wie ein Durchschnittsmieter in einer ausreichend gedämmten Wohnung verhalten.
KH

von K. H. am 19.03.2024 um 09:23 Uhr

Trennung
Familienrecht
Zeitnahe und ausführliche Beratung für meine Fragen bzgl. Trennung und Wohneigentum. Meine Sorgen und Ängste wurden durch die Aufzählung von verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten genommen. Ich erhielt im Nachgang ein ausführliches Gesprächsprotokoll, sodass ich alles in Ruhe nachlesen kann. Vielen Dank Herr Rechtsanwalt Zimmermann! Ich werde Ihre Hilfe bei meiner bevorstehenden Scheidung in Anspruch nehmen, da ich mich bei Ihnen sehr gut aufgehoben fühle. Katrin H.
Herzlichen Dank für die ausführliche Rückmeldung und Bewertung, über die ich mich freue! - Hier ging es um die Frage, was beim Auszug aus dem gemeinsamen Wohneigentum geschieht. Regelmäßig hat der verbleibende Ehegatte auf Verlangen ein angemessenes Nutzungsentgelt zu zahlen, welches sich aus Gemeinschaftsrecht ergibt. Zu berücksichtigen ist, dass es nicht rückwirkend verlangt werden kann, was vielfach übersehen wird. Es ging ferner um die Frage, ob bzw. wann nach Auszug vom verbleibenden Ehegatten Schlösser getauscht werden dürfen und ob bzw. wann dieser Zutritt gewähren muss. Schließlich um das rechtliche Schicksal des Eigentums und die Möglichkeit, sich für den Fall einer Teilungsversteigerung einen Vorteil zu verschaffen.
HA

von H. A. am 05.03.2024 um 11:05 Uhr

Einschätzung
Zivilrecht
Da dieser Fall mein erster Rechtsstreit war, fällt mir eine Einschätzung sehr schwer. Ich kann nur sagen, dass er sich mit dem, für ihn ersten Fall, entsprechend gut auseinandersetzte. Es wurden alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. Die Gespräche mit ihm waren immer sehr freundlich, nett und zielführend. Leider waren die Ausführungen des Gerichtes so, dass vor allem Schaden von der Gegenseite abgewendet werden sollte. Ich danke Herrn Zimmermann, dass er mich zur Verhandlung mitgenommen hat. Bei dieser Fahrt haben wir uns so gut über sehr viele Themen unterhalten, darüber war ich sehr erfreut.
Herzlichen Dank für die freundliche Bewertung! - Hier ging es um einen Haftungsfall wegen einer Legionellenvergiftung im Urlaub. Medizinisch betrachtet war dies tatsächlich der erster Fall einer solchen Erkrankung, die - glücklicherweise - gerade in dieser Intensität nicht allzu häufig vorkommt. Leider ist in solchen Fällen der Geschädigte beweisbelastet, dh. nicht nur die Erkrankung selbst muss bewiesen werden, sondern auch ein Fehlverhalten des Reiseveranstalters und die Kausalität zwischen Fehlverhalten und Erkrankung. Dieser Beweis war hier schwierig zu führen, insbesondere ging das noch nicht sachverständig beratene Gericht davon aus, dass typische Symptome bis zu 10 Tage später auftreten können, so dass eine Rückrechnung auch einen Zeitraum vor Reiseantritt erfasste. Obwohl die Wahrscheinlichkeiten vorliegend deutlich für den Geschädigten sprachen, haben wir letztlich einen Vergleich geschlossen, der wenigstens die materiellen Schäden abdecken konnte. "Gefühlt" hätte eigentlich ein hohes Schmerzensgeld zugestanden, weil die Erkrankung so schwer war, dass sie fast tödlich ausgegangen wäre.
MH

von M. H. am 03.03.2024 um 12:45 Uhr

Streit über Inhalt eines Wohnrechts
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Ich wurde zeitnah und fachlich kompetent beraten.Auf jede Frage wurde eine schnelle Lösung gefunden.
Danke für die sehr freundliche Bewertung! - Der hier betroffene Fall zeigt, wie wichtig es ist, den Inhalt des Wohnrechts möglichst gut zu regeln, was auch nachträglich noch erfolgen kann. Denn im Grundbuch kann quasi nur der Rahmen eingetragen werden. Wenn Wohnrechte bestellt werden (meist im Zuge einer unentgeltlichen Übertragung der Immobilie, hier wurde allerdings das Wohnrecht selbst einem Kind "geschenkt"), denkt man meist nicht daran, dass die Ausgestaltung problematisch werden könnte. Die sog. schuldrechtlichen Komponenten des Wohnrechts bedürften regelmäßig keiner Beurkundung, wenn es um eine einvernehmliche Änderung oder Ausgestaltung geht.
HH

von H. H. am 19.02.2024 um 09:41 Uhr

Nachlass
Erbrecht
Ich benötigte Hilfe in einer Nachlassangelegenheit. Die Ratschläge von Herrn Zimmermann waren hilfreich, der Kontakt war sehr angenehm.
Herzlichen Dank für die gute Bewertung! - Hier ging es um Handlungen aufgrund postmortaler Vollmacht (Vollmacht über den Tod hinaus). Insbesondere wurde ein Bausparvertrag mittels dieser Vollmacht aufgelöst und ein Nachlassverwalter forderte, das entsprechend der Vollmacht auf das eigene Konto des Bevollmächtigten erbetene Geld an den Nachlass auszuzahlen. - Leider zu Recht, denn allein eine Vollmacht berechtigt noch nicht automatisch zum Behalt solchen Geldes. Die Erblasserin hatte vor ihrem Tod ihm gegenüber geäußert, dieses Geld könne sich der Bevollmächtigte überweisen lassen. - Dies wäre als Schenkungsversprechen beurkundungspflichtig gewesen. Ein formunwirksames Schenkungsversprechen wird wirksam, wenn es vollzogen wird. Hierzu berechtigte sogar eine weitere Vollmacht, in der die Schutzvorschrift des § 181 BGB aufgehoben war. Allerdings war der Bausparvertrag "nur" gekündigt worden; fraglich war, ob diese Erklärung zugleich als Schenkung an sich selbst ausgelegt werden konnte.
SW

von S. W. am 17.02.2024 um 12:37 Uhr

Super Anwalt
Arbeitsrecht
Herr Zimmermann ist ein sehr engagierter Anwalt und nimmt sich Zeit für jegliche Anliegen. Er berät professionell und hat meine Fälle immer zielführend abgeschlossen. Ich würde ihn immer wieder weiter empfehlen.
Herzlichen Dank für diese Bewertung und Empfehlung! - Hier ging es um eine Kündigung in einem Kleinunternehmen und Vergütungs- und Urlaubsansprüche im weiteren Sinne. Mitarbeiter hatten zB. Warengutscheine erhalten; aus Gleichbehandlungsgrundsatz standen diese auch der gekündigten Arbeitnehmerin noch zu. Unter Berücksichtigung weiterer Ansprüche konnte eine Abfindung ausgehandelt werden, obwohl diese nicht hoch ausfiel, weil kein strenger Kündigungsschutz bestanden hatte.
EM

von E. M. am 17.02.2024 um 08:21 Uhr

Erbauseinandersetzung mit hoch streitigem Pflichtteil
Erbrecht
Sehr schnelles und gutes Arbeiten, telefonisch immer erreichbar, kurzfristige Termine
Herzlichen Dank für die sehr gute Bewertung, über die sich auch ein Anwalt freut! - Insgesamt eine langwierige Auseinandersetzung, bei welcher eine Tochter aus erster Ehe ihren Pflichtteil verlangte. Die erste Anwältin war ihr offenbar nicht erfolgreich genug, weshalb sie den Anwalt wechselte. Die nächste Anwältin verlangte ein notarielles Nachlassverzeichnis, welches mit großem Aufwand und weiteren Kosten - zu Lasten des Nachlasses - erstellt wurde. Ein höherer Pflichtteil kam dadurch nicht zustanden, vielmehr wurde er durch Anwalts- und vor allem Notarkosten weiter geschmälert...