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Bewertungen

MM

von M. M. am 21.10.2022 um 17:35 Uhr

Fitnessvertrag
Zivilrecht
Schneller Termin und kompetente Beratung und Hilfe. Danke
Herzlichen Dank für die gute Bewertung! - Hier ging es um Rechte und Pflichten aus einem Fitnessvertrag. Der BGH hat zwar hierzu entschieden (BGH XII ZR 64/21). Das hat den Präsidenten des Amtsgerichts Dresden in einem andern Fall aber nicht davon abgehalten, sie über die BGH Entscheidung hinweg zu setzen (AG Dresden 113 C 4449/21). Der BGH hat zulasten der Fitnessbetreiber entschieden. Fordern diese Beträge nach, so besteht daher - trotz der verkehrten Rechtsprechung mancher Instanzgerichte - angesichts der BGH Rechtsprechung für Fitnessbetreiber ein erhebliches Prozessrisiko.
PE

von P. E. am 29.09.2022 um 07:51 Uhr

Vollmacht
Erbrecht
Ich habe mich sehr gut beraten gefühlt.
Herzlichen Dank! - Hier ging es um eine Beratung in Sachen Erbrecht mit der besonderen Schwierigkeit, dass sich im Nachlass Immobilien befanden, für welche bereits eine Beurkundung erfolgt war, jedoch noch keine Eintragung; schuldrechtliche Verbindlichkeiten bestanden ebenfalls bereits (Darlehensvertrag), in welche neben der Ehefrau zwei Kinder durch gesetzliche Erbfolge eintraten. Von der Bank verlangte Sicherheiten (Grundschuld) waren beurkundungspflichtig und aufgrund Minderjährigkeit genehmigungspflichtig gem. §§ 1643 Abs. 1, 1822 Nr. 5 bzw. Nr. 8 BGB. - Der einfachste Weg war hier, bis zur nahe bevorstehenden Volljährigkeit beider Kinder zu warten und dafür anfallende Bereitstellungszinsen in Kauf zu nehmen.
HB

von H. B. am 12.09.2022 um 15:47 Uhr

hab den richtigen gewählt
Erbrecht
Mit Herrn Zimmermann ist man auf der sicheren Seite, er ist bemüht die Angelegenheit schnell und zu Gunsten des Klienten zu lösen. Man bekommt von Ihm die neusten Nachrichten per Mail. Fragen beantwortet er schnell und ruft gegebenen falls auch zurück. War sehr zufrieden und empfehle ihn gern weiter
Herzlichen Dank für diese Bewertung und die informative Beschreibung. - In dieser Sache ging es um zwei gestufte Pflichtteilsansprüche, die durch das Versterben nacheinander miteinander verzahnt waren. Beide Ansprüche konnten erfolgreich eingeklagt und - letztlich im Wege der Zwangsvollstreckung in eine Immobilie - auch realisiert werden. Im Rahmen der Zwangsversteigerung konnte quasi in letzter Minute eine Einigung gefunden werden, so dass das Versteigerungsverfahren durch eine Einigung beendet werden konnte. Ganz schnell ging es in dieser Sache leider nicht, zumal in der Coronazeit auch die Gerichte leider nicht zügig arbeiteten. - Der lange Atem zahlte sich aber dann doch aus... und die Mandantschaft kam zu ihrem Recht.
CV

von C. V. am 08.09.2022 um 09:12 Uhr

Erbengemeinschaft
Erbrecht
Herr Zimmermann ist ein angenehmer Gesprächspartner der mit seinen Vorschlägen im Beratungsgespräch uns gut weitergeholfen hat. Sofern wir wieder einen Anwalt brauchen, würden wir jederzeit auf Herrn Zimmermann zugehen.
Herzlichen Dank für diese Bewertung, ich freue mich immer wieder über so eine positive Rückmeldung! - In der Sache ging es um unklare Erbverhältnisse mit u.a. einer Immobilie, an welcher nun Interesse eines Investors bestand, so dass die Erbverhältnisse - ein Testament war bisher nicht aufgetaucht - weiter geklärt werden müssen, um alle Rechtsnachfolger des eingetragenen Grundstückseigentümers "ins Boot zu bekommen".
MK

von M. K. am 13.08.2022 um 12:04 Uhr

Der Fels in der Brandung
Allgemeine Rechtsberatung
Auch wenn mein Fall schon einige Wochen zurückliegt: Mit Herrn Zimmermann an der Seite fühlte ich mich Bestens aufgehoben und vertreten und ich habe noch heute das Gefühl, aus der Angelegenheit auf optimalste Weise herausgekommen zu sein.
Herzlichen Dank für diese nette Bewertung! - In dieser Sache ging es um den Schuldvorwurf einer Nötigung im Straßenverkehr durch Abbremsen. Die Anzeige wurde durch einen jungen Polizeibeamten erstattet, der ein stark motorisiertes Privat Kfz fuhr. Trotz seiner Aussage konnten beim Richter jedoch zu etlichen Detailschilderungen erhebliche Zweifel an der genauen Deutung nicht ausgeräumt werden. Das vom Gericht unterbreitete "Angebot", die Sache gegen Zahlung einer Geldauflage zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung einzustellen, die deutlich unterhalb der verhängten Geldstrafe lag, stellte somit eine interessengerechte Lösung dar.
KM

von K. M. am 08.08.2022 um 11:34 Uhr

Pflichtteil Erbe
Erbrecht
Erklärung verständlich und umfassend
Herzlichen Dank für die gute Bewertung! - Das Pflichtteilsrecht ist zunächst vielen Betroffenen - Erben wie Pflichtteilsberechtigten - in den Grundzügen bekannt. Oftmals hilft diese Kenntnis aber nur zur ersten Einschätzung, ob Ansprüche bestehen oder nicht. Die korrekte Geltendmachung einerseits und korrekte Auskunftserteilung und "Gegenwehr" andererseits erfordert in vielen Fällen anwaltliche Vertretung; in einer Erstberatung kann geklärt werden, die Kosten und Nutzen abzuschätzen.
LS

von L. S. am 04.08.2022 um 17:05 Uhr

Trennung
Familienrecht
Herr Zimmermann hat mich sehr gut beraten, sowie der Telefonkontakt und auch der Email Kontakt erfolgte immer sehr schnell und zuverlässig. Diesen Anwalt kann ich jedem weiterempfehlen.
Herzlichen Dank, die gute Bewertung freut mich sehr! - Hier ging es um Trennung und die damit verbundene Geltendmachung von Trennungsunterhaltsansprüchen. Die nicht auf unbedingte Einleitung der Scheidung ausgerichtete Beratung und die Bemühungen des Mandanten haben dazu geführt, dass sich die Eheleute wieder zusammengefunden haben. - Eine erfreuliche Entwicklung!
RH

von R. H. am 15.07.2022 um 15:59 Uhr

Kindesunterhalt
Familienrecht
Super zufrieden, super kompetent!
Absolut weiter zu empfehlen!
Herzlichen Dank für diese nette Bewertung, über die ich mich freue! - Hier hat die Beratung zum Kindesunterhalt gezeigt, dass Unterhaltsvorschusskasse bzw. Jugendamt teilweise überzogene Forderungen stellen; insbesondere bei die (rückwirkende) Geltendmachung von Unterhalt für die Vergangenheit unterliegt strengen Voraussetzungen, die weder Jugendamt (als Beistand) noch Unterhaltsvorschusskasse (wenn Vorschuss geleistet wurde) einseitig verschieben können.
JM

von J. M. am 01.07.2022 um 23:31 Uhr

Erstattungsforderung a. e. Schadensersatzanspruch
Zivilrecht
Herrn RA Jörg Zimmermann kann ich nur empfehlen. Kurzfristige Terminvergabe. Sehr gute Beratung von ihm, welcher mein Mandat von vornherein mit einer 50/50 Chance bezeichnete. Aus einer schwierigen bzw. komplexen Ausgangslage, in der ich mich befand, hat Herr Zimmermann nach tiefgründiger Recherchearbeit und mit fachlicher Kompetenz, der Gegenseite in einigen wenigen Schreiben dargelegt, das deren angeblicher Anspruch höchst zweifelhaft ist, wir uns aber auf eine gerichtliche Auseinandersetzung schon einstgestellt und dementsprechend vorbereitet hätten. Danach hörten wir von der Gegenseite nie wieder etwas. Deshalb ist er der Anwalt meines Vertrauens geworden.
Herzlichen Dank für diese Bewertung! - Hier ging es um einen sehr komplexen Sachverhalt zu einem weniger alltäglichen Rechtsproblem: der Mandant war zur Vermeidung einer Klage aufgefordert worden, die Anwaltskosten für ein Unterlassungsbegehren wegen angeblichen Verstoßes gegen Art. 6 DSGVO aufgefordert worden. - Hinsichtlich des Verstoßes konnten bei der Gegenseite ausreichende Zweifel gesät werden, zur Höhe des Gegenstandswertes, aus dem die Anwaltskosten berechnet wurden, wurde zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung zitiert... - mit Erfolg, wie der Mandant in der Bewertung zutreffend schreibt!
MS

von M. S. am 05.06.2022 um 07:55 Uhr

Sehr gut
Arbeitsrecht
Schneller Termin, gute Beratung, Kontakt und Abrechnung mit Rechtsschutzversicherung über den Anwalt
Herzlichen Dank für die Bewertung und das prägnante Statement dazu! - Hier ging es um die Begleitung eines Änderungsvertrags zum bisherigen Arbeitsvertrag mit Teilzeitregelung, die vom Arbeitgeber nicht mehr so hingenommen werden sollte. Dabei ging es u.a. um das Verhältnis der in § 8 TzBfG geregelten Teilzeitansprüche zu den Regelungen im öffentlichen Dienst. In der Beratung konnten wir gemeinsam eine gute Argumentation für die Mandanteninteressen erarbeiten und auch taktisches Vorgehen so besprechen, dass vom Mandanten selbst ein gutes Ergebnis erzielt werden konnte, ohne dass die anwaltliche Vertretung offen gelegt werden musste.