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Bewertungen

MH

von M. H. am 22.12.2022 um 14:09 Uhr

Scheidung, Folgesachen
Familienrecht
Sehr professionell, man fühlt sich gut aufgehoben, ein Anwalt der zuhört, sich sehr gut informiert. Gerne wieder
Herzlichen Dank für die sehr gute Bewertung! - In der Sache ging es um ein privates Darlehen im 5-stelligen Bereich, in welches der/die Partner/in einbezogen worden sein sollte. Leider haben die Gerichte die Sache anders gesehen, in erster Instanz definitiv zu Unrecht aufgrund fehlerhafter Beweiswürdigung. Über die Risiken hatten wir zuvor sehr ausführlich gesprochen - ein letztes Risiko fraglicher gerichtlicher Würdigung kann aber leider nie ganz ausgeschlossen werden.
EH

von E. H. am 11.12.2022 um 17:57 Uhr

Aufhebungsvertrag oder Kündigung
Allgemeine Rechtsberatung
Trotz kurzer Zeit für eine Beratung erfolgte diese schnell und verständlich. Leider habe ich 3 Monate später trotzdem meinen Job verloren und keinen Anschlussvertrag erhalten.
Herzlichen Dank für diese Bewertung - trotz des nur kurzen Erfolgs! - Hier ging es darum, ob ein Aufhebungsvertrag angenommen werden sollte, der immerhin zu einer Vertragsverlängerung führte. Diese Option war immerhin besser als ein schnelleres Ende des Arbeitsverhältnisses, das sich noch in der Probezeit befand und daher mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden konnte. Daher bestand auch kein Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Außerdem muss immer in Blick genommen werden, ob bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages eine Sperrfrist droht. Ein solcher löst zwar grundsätzlich eine Sperrfrist aus; dies gilt jedoch - wie im vorliegenden Fall - dann nicht, wenn ein wichtiger Grund für die Vertragsunterzeichnung vorliegt.
SF

von S. F. am 09.12.2022 um 08:02 Uhr

Arbeitsvertrag
Arbeitsrecht
Schnelle und umfassende Erstellung eines Entwurfes zum Arbeitsvertrages mit besonderen Anforderungen an die Vertragsgestaltung.
Danach umfassende, kompetente und persönliche Beratung zu den einzelnen Vertragsbestandteilen und Erstellung der Endfassung des Arbeitsvertrages.
Herzlichen Dank für diese sehr gute Bewertung! - In der Tat ist es für Arbeitgeber absolut ratsam, seine Arbeitsverträge immer wieder den aktuellen Vorgaben des Gesetzgebers und der Rechtsprechung anzupassen. Dies kann später viel Ärger ersparen. - Auf Arbeitnehmerseite bedeutet dies, dass ein Blick in den Arbeitsvertrag oft vorteilhafte Möglichkeiten aufzeigt.
YD

von Y. D. am 29.11.2022 um 14:40 Uhr

Änderungsbescheid
Sozialrecht
Hier ist man in guten Händen und man kann definitiv darauf Vertrauen. Absolut zu empfehlen
Herzlichen Dank für die gute Bewertung! - In Sozialrechtssachen werden von Behörden unzählige, manchmal erstaunliche Fehler gemacht, weshalb es sich immer lohnt, genau hinzusehen. Manchmal sind es tatsächlich Formfehler, die dem juristischen Laien leicht verborgen bleiben.
SK

von S. K. am 29.11.2022 um 13:09 Uhr

erbrechtliche Gestaltung
Erbrecht
Kurzfristige Termine, hat sich Zeit genommen, gut erklärt, gute Schreiben verfasst, sehr gute Beratung
Herzlichen Dank für die super Bewertung!
DH

von D. H. am 01.11.2022 um 21:31 Uhr

Scheidung und Unterhalt
Familienrecht
Herr Zimmermann hat immer die Interessen des Klienten im Blick und kann mit seinem ruhigen und immer kompetenten Auftreten auch in stressigen Situationen für die notwendige Ruhe sorgen.
Ich habe mich immer gut beraten und vertreten gefühlt.
Herzlichen Dank für diese Bewertung! - In diesem Fall ging es um 5-stelligen Trennungsunterhalt, gegen den teilweise erstaunliche Argumente geltend gemacht wurden. Geht man bei Unterhalt etwas in die Tiefe, sind auch für erfahren Juristen (einschließlich Richterin) viele Details diskussionswürdig, was die Berechnung angeht, wie etwa einzelne Abzugsposten bei Versicherungen etc. Dies war hier allerdings weniger das Problem, weil es nicht um 50 € mehr oder weniger ging. Es war aber unter anderem die Frage zu klären, ob nach Bezifferung des Unterhalts per Anwaltsschreiben auch rückwirkend noch ein deutlich höherer Betrag geltend gemacht werden kann, was aus hiesiger Sicht zu bejahen war, weil einschränkende BGH Entscheidungen meist zu plakativ gelesen werden. Die Gegenseite hatte auch übersehen, dass der Unterhalt als Quotenunterhalt geltend gemacht werden konnte, ohne dass im Einzelnen eine Bedürftigkeit nachzuweisen war (sog. Halbteilungsgrundsatz). Letztlich hat man sich auf eine nicht unerhebliche Zahlung verständigt.
MM

von M. M. am 21.10.2022 um 17:35 Uhr

Fitnessvertrag
Zivilrecht
Schneller Termin und kompetente Beratung und Hilfe. Danke
Herzlichen Dank für die gute Bewertung! - Hier ging es um Rechte und Pflichten aus einem Fitnessvertrag. Der BGH hat zwar hierzu entschieden (BGH XII ZR 64/21). Das hat den Präsidenten des Amtsgerichts Dresden in einem andern Fall aber nicht davon abgehalten, sie über die BGH Entscheidung hinweg zu setzen (AG Dresden 113 C 4449/21). Der BGH hat zulasten der Fitnessbetreiber entschieden. Fordern diese Beträge nach, so besteht daher - trotz der verkehrten Rechtsprechung mancher Instanzgerichte - angesichts der BGH Rechtsprechung für Fitnessbetreiber ein erhebliches Prozessrisiko.
PE

von P. E. am 29.09.2022 um 07:51 Uhr

Vollmacht
Erbrecht
Ich habe mich sehr gut beraten gefühlt.
Herzlichen Dank! - Hier ging es um eine Beratung in Sachen Erbrecht mit der besonderen Schwierigkeit, dass sich im Nachlass Immobilien befanden, für welche bereits eine Beurkundung erfolgt war, jedoch noch keine Eintragung; schuldrechtliche Verbindlichkeiten bestanden ebenfalls bereits (Darlehensvertrag), in welche neben der Ehefrau zwei Kinder durch gesetzliche Erbfolge eintraten. Von der Bank verlangte Sicherheiten (Grundschuld) waren beurkundungspflichtig und aufgrund Minderjährigkeit genehmigungspflichtig gem. §§ 1643 Abs. 1, 1822 Nr. 5 bzw. Nr. 8 BGB. - Der einfachste Weg war hier, bis zur nahe bevorstehenden Volljährigkeit beider Kinder zu warten und dafür anfallende Bereitstellungszinsen in Kauf zu nehmen.
HB

von H. B. am 12.09.2022 um 15:47 Uhr

hab den richtigen gewählt
Erbrecht
Mit Herrn Zimmermann ist man auf der sicheren Seite, er ist bemüht die Angelegenheit schnell und zu Gunsten des Klienten zu lösen. Man bekommt von Ihm die neusten Nachrichten per Mail. Fragen beantwortet er schnell und ruft gegebenen falls auch zurück. War sehr zufrieden und empfehle ihn gern weiter
Herzlichen Dank für diese Bewertung und die informative Beschreibung. - In dieser Sache ging es um zwei gestufte Pflichtteilsansprüche, die durch das Versterben nacheinander miteinander verzahnt waren. Beide Ansprüche konnten erfolgreich eingeklagt und - letztlich im Wege der Zwangsvollstreckung in eine Immobilie - auch realisiert werden. Im Rahmen der Zwangsversteigerung konnte quasi in letzter Minute eine Einigung gefunden werden, so dass das Versteigerungsverfahren durch eine Einigung beendet werden konnte. Ganz schnell ging es in dieser Sache leider nicht, zumal in der Coronazeit auch die Gerichte leider nicht zügig arbeiteten. - Der lange Atem zahlte sich aber dann doch aus... und die Mandantschaft kam zu ihrem Recht.
CV

von C. V. am 08.09.2022 um 09:12 Uhr

Erbengemeinschaft
Erbrecht
Herr Zimmermann ist ein angenehmer Gesprächspartner der mit seinen Vorschlägen im Beratungsgespräch uns gut weitergeholfen hat. Sofern wir wieder einen Anwalt brauchen, würden wir jederzeit auf Herrn Zimmermann zugehen.
Herzlichen Dank für diese Bewertung, ich freue mich immer wieder über so eine positive Rückmeldung! - In der Sache ging es um unklare Erbverhältnisse mit u.a. einer Immobilie, an welcher nun Interesse eines Investors bestand, so dass die Erbverhältnisse - ein Testament war bisher nicht aufgetaucht - weiter geklärt werden müssen, um alle Rechtsnachfolger des eingetragenen Grundstückseigentümers "ins Boot zu bekommen".