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Bewertungen

DK

von D. K. am 02.06.2022 um 13:15 Uhr

Kündigung
Arbeitsrecht
Jörn Zimmermann ist ein sehr professioneller Anwalt mit Weitblick. Er hat meinen komplexen Sachverhalt innerhalb kürzester Zeit allseitig beleuchtet und sehr hilfreiche Lösungsvorschläge aufgezeigt.
Herzlichen Dank für dieses positive Statement! - In der Sache ging es dem Mandanten um die Kündigung eines gut bezahlten Arbeitnehmers, der sich immer wieder - über viele Monate - krank gemeldet hatte. Letztlich gab es stark voneinander abweichende Vorstellungen über leistungsgerechtes Arbeitsverhalten, so dass gekündigt werden sollte. Dabei sollte insbesondere sichergestellt werden, dass das Arbeitsverhältnis möglichst schnell und möglichst sicher beendet wird (Zugangsnachweis der Kündigung), was dann auch gelang.
KS

von K. S. am 15.05.2022 um 22:01 Uhr

Mahnverfahren
Allgemeine Rechtsberatung
Zügig kompetente Beratung mit sinnvollen Tipps zur praktischen weiteren Vorgehensweise.
Herzlichen Dank für die super Bewertung! - Hier hatte sich jemand einen 4-stelligen Betrag leihen lassen und als Sicherheit einen Bausparvertrag gestellt, in den aber nicht ordnungsgemäß eingezahlt wurde wurde. Der Vollstreckungsbescheid musste an den Insolvenzverwalter herausgegeben werden, die Forderung wurde als solche aus unerlaubter Handlung angemeldet, damit sie von der Restschuldbefreiung nicht erfasst sind (§ 302 InsO). Die Feststellung zur Insolvenztabelle stellt einen eigenen Titel dar, es kann eine vollstreckbare Ausfertigung des Tabellenauszugs beantragt werden (§ 201 InsO). Der Vollstreckungsbescheid umfasst aber noch weitergehende Zinsansprüche.

Auch während der Wohlverhaltensphase kann – nach Beendigung des eigentlichen Insolvenzverfahrens – bereits vollstreckt werden, das Vollstreckungsverbot in § 294 Abs. 1 InsO steht dem nicht entgegen (LG Leipzig NZI 06, 603). Da jedoch in dieser Phase das gesamte Vermögen durch den Verwalter verwaltet wird, macht die Vollstreckung in dieser Zeit wirtschaftlich keinen Sinn.

Bei der späteren Vollstreckung ist auf das korrekte Verhältnis zwischen den beiden Titeln (Vollstreckungsbescheid/Feststellung zur Insolvenztabelle zu achten (BGH NZI 06, 536).
GR

von G. R. am 28.04.2022 um 17:55 Uhr

Kautionsrückforderung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Eine volle Rückforderung konnte nicht erreicht werden, obwohl keine Mängel nachgewiesen werden konnten.
So haben wir aber wenigstens die Hälfte erhalten. Ohne Herrn RA Zimmermann hätten wir wahrscheinlich gar nichts erhalten. Die Gegenseite war ziemlich dreist.
Herzlichen Dank für die gute Bewertung! - Die Beweissituation war nicht ganz einfach, weil sich der Vermieter bei Einzug Mangelfreiheit hatte quittieren lassen. Bei Auszug stellte sich die Frage, ob trotz kurzer Nutzungsdauer geringfügige "Abnutzungen" an Wänden zu einer Renovierungspflicht führen konnten. Allerdings war wegen der Drohungen der Wohnungsverwaltung eine Klausel in das Abnahmeprotokoll aufgenommen worden, wonach ein gedeckelter Höchstbetrag von der Kaution einbehalten werden konnte, die Mieter wollten allerdings einen Beleg für die Durchführung der Arbeiten. - An solchen Weichenstellungen empfiehlt es sich immer, frühzeitig anwaltliche Beratung zu suchen, um ein Prozessrisiko wie im vorliegenden Fall möglichst zu vermeiden.
SP

von S. P. am 26.04.2022 um 14:27 Uhr

Körperverletzung
Allgemeine Rechtsberatung
Hat mich gut beraten !! Sehr einfühlsam ,kompetent und menschlich !
Würde immer wieder zu diesem Anwalt gehen !!

S.P.
Herzlichen Dank für die Bewertung! - Tatsächlich ging es hier u.a. um psychische Körperverletzung und eine etwas schwierige Beweissituation im nachbarlichen Kontext. Ein deutliches Anwaltsschreiben konnte die Situation aber lösen und die Mandantin hat auf diese Weise "ihr Recht erhalten".
JH

von J. H. am 07.04.2022 um 09:18 Uhr

Wie immer sehr zufrieden.
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Zimmermann hat uns bereits in der Vergangenheit in einigen Fällen erfolgreich anwaltlich vertreten. Auch dieses Mal, es ging um eine Anzeige im Straßenverkehr, wurde der Sachverhalt sehr professionell abgearbeitet und zu einem positiven Ergebnis gebracht.
Herzlichen Dank für die sehr gute Bewertung! - Wie bereits beschrieben, war die Anzeige unberechtigt, was bereits nach einer Akteneinsicht auch zweifelsfrei bestätigt werden konnte. Das Verfahren wurde daher völlig zu Recht eingestellt und die Kosten von einer Rechtsschutzversicherung übernommen. - Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung hat in diesem Fall übrigens zur Gerechtigkeit beigetragen: ansonsten muss der unberechtigt Beschuldigte die Kosten für die frühe Einschaltung seines Anwalts bei Einstellung selbst tragen, obwohl die frühe Einschaltung eines Anwalts dringend zu raten ist.
DP

von D. P. am 05.04.2022 um 19:45 Uhr

Nachbarschafts-Recht
Zivilrecht
Herr Zimmermann leistete eine gute und sachliche Rechtsberatung und Rechtsvertretung auf dem genannten Gebiet.
Dafür vielen Dank!
Herzlichen Dank für die gute Bewertung! - Bei Streit an der Grundstücksgrenze geht es nicht selten irgendwann auch darum, ob die angenommene Grenze zutreffend ist. Nachträgliche Vermessungen bringen oft ungeahnte Überraschungen. Hier sollte ein Zaun versetzt werden, der nach zugespitzter Auseinandersetzung als Grenzzaun errichtet worden war. Eine Vermessung ergab, dass nur ein geringfügiger Überbau von wenigen cm und dies nur über 1/3 der Gesamtlänge gegeben war. - Der ursprünglich angenommene Grenzverlauf hatte zu einer unberechtigten Nutzung der Nachbarn von vielen m² geführt und dieser Zustand wäre auch großzügig fortgesetzt worden. Allerdings wollten die Nachbarn den Kauf des Streifens "durchdrücken", der gar nicht ihnen gehörte. Dies hatte zur völlig unnötigen Eskalation geführt. Die Nachbarn haben also in doppeltem Sinne "verloren"...
RZ

von R. Z. am 08.02.2022 um 18:32 Uhr

Nutzung der Fewo
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Sehr angenehmes Gespräch, geduldige Erklärung des Sachverhaltes und hilfreiche Tipps.
Herzlichen Dank für die nette Rückmeldung und die sehr gute Bewertung! - Die Beratung konnte wohl vorliegend dazu führen, dass eine wenig arbeitsintensive und kostengünstige Regelung gefunden werden konnte, wobei eine zuvor als Ferienwohnung vermietete Wohnung einem Angehörigen zur Nutzung überlassen wurde.
IR

von I. R. am 11.12.2021 um 17:51 Uhr

Unterhaltszahlung
Allgemeine Rechtsberatung
Wir waren sehr zufrieden mit der ausführlichen und auch verständlichen Erklärung von Hrn. Zimmermann, ebenso äußerst zufrieden waren wir mit der Betreuung seitens der Sekretärin und mit dem gesamten Umfeld. Herr Zimmermann war und ist uns schon oft eine sehr große Hilfe gewesen und ist jederzeit weiter zu empfehlen.
Herzlichen Dank für diese super Bewertung, besonders auch für meine Mitarbeiterin und die Atmosphäre des Büros! - In der Sache ging es um Volljährigenunterhalt, welchen mein*e Mandant*in nach Eintritt der Volljährigkeit weiter leistete, jedoch zu Unrecht, wie eine überschlägige Berechnung ergab. Die Zahlungen konnten sofort eingestellt werden.
MN

von M. N. am 19.10.2021 um 16:22 Uhr

Mängelbeseitigung
Zivilrecht
Durch die gute Beratung und Vertretung ist das Problem (mangelhafte Handwerkerleistung) für uns erfolgreich zu einem Abschluss gekommen.
Herzlichen Dank für die gute Bewertung! - Die an Fenstern und einer Tür zu erbringenden "Sicherheitsertüchtigungen" waren an den Fenstern zufriedenstellend, an der Tür aber nicht, weshalb von dem Handwerksbetrieb eine beträchtliche Rückzahlung geleistet wurde, die auch den Vorstellungen des Mandanten entsprach. Auf dieser Basis konnte eine Einigung gefunden werden, die sich auch ohne Gericht eher als "Sieg" anfühlte.
KK

von K. K. am 21.07.2021 um 18:11 Uhr

erbrechtliche Beratung
Erbrecht
Rasches Erkennen, was mein Anliegen/ Ziel war.
Aufzeigen von Möglichkeiten, wie ich weiter vorgehen kann/sollte.
Eine Bewertung, über die ich mich sehr freue - herzlichen Dank! - In dieser Sache ging es um die Beratung zu einem bereits verfassten, 7-seitigen privatschriftlichen Testament einer "Patchwork-Familie", das gut durchdacht, aber eben auch sehr komplex war. Es lohnt sich, auch solche Testamente nochmals einer kritischen Betrachtung zu unterziehen, zumal einzelne Regelungen und deren Komplexität bei Orientierung an notariellen Testamentsinhalten für juristische Laien nicht ganz leicht nachzuvollziehen sein können. Außerdem können Entwicklungen eintreten, die nahe legen, Testamentsinhalte zu überdenken bzw. nochmals abzusichern.