Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Miriam K. Dahm LL.M.
Rechtsanwältin

Dr. Miriam K. Dahm LL.M.

Fachanwältin für

  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Ich stehe Ihnen gerne auch telefonisch oder online (z.B. via Zoom etc.) für ein Beratungsgespräch und ggf. die anschließende Rechtsvertretung zur Verfügung.
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von S. W. am 16.09.2023 um 10:03 Uhr
Top Anwältin
Arbeitsrecht

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Rechtsanwältin Dr. Miriam Dahm, LL.M.


Fachanwältin für Arbeitsrecht


Als Fachanwältin für Arbeitsrecht berate und vertrete ich meine Mandanten im gesamten individuellen wie auch im kollektiven Arbeitsrecht. Ich erarbeite für meine Mandanten zielführende Strategien und auf ihre individuellen Interessen zugeschnittene Lösungswege.

Im Arbeitsrecht unterstütze ich meine Mandanten insbesondere bei

  • Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen
  • Kündigung und allgemeiner sowie besonderer Kündigungsschutz            
  • Abwicklungs- und Aufhebungsvereinbarungen            
  • Abberufungen und Trennungsregelungen (Abfindungen, Wettbewerbsverbote, Freistellung, Dienstwagen etc.)            
  • Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen            
  • Entwurf von Arbeitszeugnissen            
  • Entwurf sonstiger arbeitsrechtlicher Regelungen auf betrieblicher Ebene            


Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz


Als Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz berate und vertrete ich meine Mandanten in allen Bereichen des geistigen Eigentums (Intellectual Property, kurz IP), d.h. u.a. im Markenrecht, Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht, Arbeitnehmererfinderrecht, Designrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht (UWG).

Gewerbliche Schutzrechte und geistiges Eigentum sind wesentliche Vermögenswerte eines Unternehmens, die wie alle Vermögenswerte einen effektiven Schutz benötigen. Ich sorge dafür, dass das geistige Eigentum meiner Mandanten dort, wo diese am Markt tätig sind, effektiv geschützt ist; dies umfasst selbstverständlich auch internationale Sachverhalte. 

Die beste IP-Strategie und das beste Schutzrechtsportfolio nutzen jedoch wenig, wenn diese nicht auch konsequent durchgesetzt werden. Dabei unterstütze ich meine Mandanten sowohl in beratender Hinsicht als auch durch Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Klagen gegen Rechtsverletzer. Zudem berate ich diejenigen, die eine Abmahnungen, einstweilige Verfügungen oder Klage erhalten haben zu den Erfolgsaussichten einer Rechtsverteidigung und vertrete sie außergerichtlich sowie gerichtlich. Insbesondere bei Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen ist schnelles und kompetentes Handeln geboten.


Markenrecht


Im Markenrecht unterstütze ich meine Mandanten insbesondere durch

  • Entwicklung einer auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Schutzrechtsstrategie
  • Prüfung der Schutzfähigkeit des geplanten Zeichens
  • Markenrecherche
  • Entwicklung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
  • Ausarbeitung von Anmeldungen und Durchführung von Anmeldeverfahren vor DPMA, EUIPO und WIPO
  • Prüfung der Eintragungsunterlagen
  • Fristenüberwachung für die gesamte Schutzdauer der Marke
  • Markenüberwachung
  • Führen von Widerspruchsverfahren vor dem DPMA und EUIPO
  • Durchsetzung von Marken (Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage vor den Zivilgerichten)
  • Verteidigung gegen den Vorwurf einer Markenverletzung
  • Ausarbeitung von Markenübertragungs- und Lizenzverträgen
  • Übernahme der Kommunikation mit ausländischen Kollegen bei Verfahren vor ausländischen Markenämtern sowie ausländischen Gerichtsverfahren


Urheberrecht


Im Urheberrecht unterstütze ich meine Mandanten insbesondere durch

  • Klärung, ob ein Werk überhaupt Urheberrechtsschutz genießt
  • Klärung, welche Rechte dem Urheber zustehen
  • Klärung, wie und in welchem Umfang Dritten Nutzungsrechten an dem urheberrechtlich geschützten Werk übertragen werden können
  • Klärung, wie weit eine bereits erfolgte Nutzungsrechtseinräumung reicht
  • Klärung von Fragen hinsichtlich der Vergütung des Urhebers
  • Durchsetzung von Urheber- oder Nutzungsrechten gegenüber Dritten (Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage vor den Zivilgerichten) oder
  • Verteidigung gegen den Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung


Recht des unlauteren Wettbewerbs (UWG)


Im UWG unterstütze ich meine Mandanten insbesondere durch

  • Klärung, ob ein bestimmtes Wettbewerbsverhalten unlauter und damit rechtlich verboten ist
  • Klärung, ob Ihre Werbemaßnahmen den Anforderungen des UWG entsprechen, insbesondere prüfen wir Websites und Werbematerialien aller Art
  • Rechtliches Vorgehen gegen unlauteres Wettbewerbsverhalten von Mitbewerbern unserer Mandanten (Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage vor den Zivilgerichten) oder
  • Verteidigung von Unternehmern gegen den Vorwurf einer Rechtsverletzung durch unlauteres Wettbewerbsverhalten


Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht


Im Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht unterstütze ich meine Mandanten insbesondere durch

  • Entwicklung einer auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Schutzrechtsstrategie
  • Durchsetzung von Patenten und Gebrauchsmustern gegen Nachahmer (Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage vor den Zivilgerichten)
  • Verteidigung gegen den Vorwurf einer Patentverletzung oder Gebrauchsmusterverletzung
  • Ausarbeitung von Patent-/Gebrauchsmusterübertragungs- und Lizenzverträgen

Sollten Sie ein Patent oder Gebrauchsmuster anmelden wollen, stellen wir gerne den Kontakt zu erfahrenen Patentanwälten des jeweiligen technischen Gebietes her.


Arbeitnehmererfinderrecht


Im Arbeitnehmererfinderrecht unterstütze ich meine Mandanten insbesondere

  • bei der Ausarbeitung von Formularen und Schaffung der unternehmensinternen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Erfindungsmeldung
  • bei Fragen der Inanspruchnahme einer Diensterfindung
  • beim Schutz einer Diensterfindung als Betriebsgeheimnis (Know-how)
  • bei der Berechnung der Arbeitnehmererfindervergütung
  • bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Arbeitnehmererfindergesetz sowie
  • in Verfahren vor der Schiedsstelle des DPMA


Designrecht


Im Designrecht unterstütze ich meine Mandanten insbesondere durch

  • Entwicklung einer auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Schutzrechtsstrategie
  • Prüfung der Schutzfähigkeit des geplanten Designs
  • Ausarbeitung von Anmeldungen und Durchführung von Anmeldeverfahren vor DPMA, EUIPO und WIPO
  • Prüfung der Eintragungsunterlagen
  • Fristenüberwachung für die gesamte Schutzdauer des Designs
  • Führen von Rechtsbestandsverfahren vor dem DPMA und EUIPO
  • Durchsetzung von Designs (Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage vor den Zivilgerichten)
  • Verteidigung gegen den Vorwurf einer Designverletzung
  • Ausarbeitung von Designübertragungs- und Lizenzverträgen


Rufen Sie mich an, schreiben Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular auf meinem anwalt.de-Profil und lassen Sie uns einen persönlichen Termin vereinbaren!


Weitere Informationen finden Sie unter: www.goj-dahm.de

Dr. Miriam K. Dahm LL.M. ist gelistet in Rechtsanwälte Duisburg und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Mitglied in der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR)
  • Mitglied in der Vereinigung von Fachleuten des Gewerblichen Rechtsschutzes e.V. (VPP)
  • Mitglied im Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.

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