488 Anwälte für Familienzusammenführung | Seite 21

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Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Wessel
Kanzlei Barbara Wessel, Kottbusser Damm 72, 10967 Berlin 6977.832522855 km
Familienrecht • Ausländerrecht & AsylrechtMigrationsrecht
Frau Rechtsanwältin Barbara Wessel ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Familienzusammenführung
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Anwalt Jonas van de Wiel
Advocaten Willemstraat, Duitsepoort 13, Maastricht 6221 VA, Niederlande 6602.0431351815 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Kaufrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Familienzusammenführung hilft Ihnen Herr Anwalt Jonas van de Wiel
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd-Peter Schwenkglenks
gut
Rechtsanwalt Bernd-Peter Schwenkglenks
Rechtsanwaltskanzlei Schwenkglenks, Barbarossastr. 58, 09112 Chemnitz 7042.9887939473 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Betreuungsrecht
Herr Rechtsanwalt Bernd-Peter Schwenkglenks - Ihr juristischer Beistand im Bereich Familienzusammenführung
aus 17 Bewertungen Ich war mit Herrn Schwenkgelenks äußerst zufrieden. Die Erklärungen und Schilderungen waren für mich verständlich und … (21.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Philipp Slemr
Rechtsanwalt Mag. Philipp Slemr
Verteidiger in Strafsachen, Florianigasse 1, 1160 Wien, Österreich 7410.9378078927 km
Strafrecht • Opferhilfe • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Mag. Philipp Slemr für Rechtsfragen rund um den Bereich Familienzusammenführung
(22.01.2024) Ein netter,hilfsbereiter Anwalt,der auch noch Mensch geblieben ist.Hat mich sehr überrascht, wie nett er war.
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Rechtsanwalt Nico Sander
Rechtsanwalt Nico Sander, Sternstraße 102, 20357 Hamburg 6717.9813929302 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilprozessrecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Migrationsrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Familienzusammenführung beantwortet Herr Rechtsanwalt Nico Sander
aus 6 Bewertungen Ich kann Herrn Sander ohne Zweifel weiterempfehlen, wurde jederzeit professionell beraten und geholfen, sogar über … (08.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Schröder
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Schröder
Kanzlei Peter Schröder, Theaterstr. 12, 37073 Göttingen 6825.363028249 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Schröder ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Familienzusammenführung
aus 286 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Peter Schröder hat mich in einer rechtlichen Angelegenheit, die von entscheidender Bedeutung war, … (05.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabrina Gies-Meier
Rechtsanwältin Sabrina Gies-Meier
Kanzlei Sabrina Gies-Meier, Steinstr. 7-9, 64807 Dieburg 6847.584047229 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Familienzusammenführung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Sabrina Gies-Meier gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Alles perfekt (25.10.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Emine Mert-Kocak
sehr gut
Rechtsanwältin Emine Mert-Kocak
Kanzlei Mert-Kocak, Ostring 27, 63820 Elsenfeld 6870.9418331948 km
Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Kaufrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Reiserecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Familienzusammenführung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Emine Mert-Kocak
aus 15 Bewertungen Kompetent, freundlich, sehr gute Hilfe und juristische Ratschläge. Sehr zu empfehlen. Danke Frau Emine Mert-Kocak (18.11.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Familienzusammenführung

Fragen und Antworten

  • Familienzusammenführung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Familienzusammenführung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Familienzusammenführung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Familienzusammenführung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Familienzusammenführung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
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Allgemeines

Unter Familienzusammenführung oder auch Familiennachzug versteht man den Zuzug von Familienangehörigen eines Inländers oder eines Ausländers mit Aufenthaltserlaubnis, zum Zwecke der Herstellung oder Aufrechterhaltung der Familieneinheit. Nach § 27 I AufenthG wird die "Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft" für ausländische Familienangehörige zum Schutz von Ehe und Familie im Sinne des Art. 6 GG erteilt.

Das neue Zuwanderungsgesetz hat das alte Ausländergesetz sowie die dazugehörigen zahlreichen Verordnungen abgelöst und ist am 01.01.2005 in Kraft getreten.

In der Bundesrepublik Deutschland wird die Familienzusammenführung mit ihren Regelungen über die Aufenthaltsgewährung aus familiären Gründen in den §§ 27 - 36 AufenthG geregelt.

Unterschieden wird bei der Familienzusammenführung zwischen:

  • Ehegattennachzug

  • Kindernachzug

  • Nachzug sonstiger Angehöriger

  • Nachzug des Lebenspartners

Für den Ehegattennachzug wurde im Jahr 2007 eine Anhebung des Alters vom nachziehenden Ehegatten auf 18 Jahre gesetzlich festgelegt und außerdem müssen einfache Deutschkenntnisse nachgewiesen werden.

Speziell durch das neue Zuwanderungsgesetz sind ausreichende Deutschkenntnisse und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung Deutschlands erforderlich. Diese Nachweise kann der Ausländer durch den Abschluss eines Integrationskurses oder einer anderweitigen Ausbildung erbringen. Alle Ausländer, die eine unbefristete Niederlassungserlaubnis begehren, müssen eine Sprach- sowie eine Staatsbürgerkundeprüfung ablegen. Beides setzt gute schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache voraus. Bisher waren einfache mündliche Sprachkenntnisse für die unbefristete Aufenthaltserlaubnis ausreichend.

Familienzusammenführung von Ausländern

Wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind, haben Ehepartner und eingetragene Lebenspartner einen Anspruch auf Familienzusammenführung in Deutschland:

  • Der in der Bundesrepublik Deutschland lebende Ausländer besitzt eine unbefristete Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, ist ein anerkannter Flüchtling oder ist seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer befristeten Aufenthaltserlaubnis.

  • Für den nachziehenden Familienangehörigen muss ausreichender Wohnraum vorhanden sein.

  • Der Lebensunterhalt muss gesichert sein, denn eine Aufenthaltserlaubnis kann nach § 27 III AufenthG verweigert werden, wenn der in Deutschland lebende Ausländer wegen des Nachzuges auf Sozialleistungen angewiesen sein wird.

  • Es darf kein Ausweisungsgrund vorliegen.

Nach § 32 AufenthG haben minderjährige, unverheiratete Kinder von ausländischen Staatsangehörigen das Recht, zu ihren Eltern nach Deutschland nachzuziehen. Kinder  unter 16 Jahren sind privilegiert, denn der Nachzug setzt nur eine Erziehungsberechtigung und eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis voraus. Ältere Kinder müssen der deutschen Sprache mächtig sein und die Ausländerbehörden müssen von ihrer „Integrationsfähigkeit" überzeugt sein.

Andere Familienangehörige wie erwachsene Kinder und Großeltern haben nur dann ein Recht auf Familienzusammenführung, wenn ansonsten „besondere Härten" entstünden, beispielsweise wenn der in Deutschland oder der im Ausland lebende Angehörige krankheits- oder altersbedingt dringend Hilfe benötigt.

Familienzusammenführung mit Deutschen

Die Familienzusammenführung von einem Ausländer zu einem Deutschen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unter erleichterten Bedingungen möglich. Es gelten die §§ 27 und 28 AufenthG. Darin wird die Familienzusammenführung von Ehepartnern, minderjährigen, unverheirateten Kindern und gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern, die zu einem deutschen Verwandten geregelt, bzw. Partner ziehen möchten.

Alle genannten Personen haben einen Rechtsanspruch darauf, dass sie nach Deutschland einreisen dürfen, auch wenn ihr Lebensunterhalt nicht gesichert ist. Die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis kann aber nach § 27 III AufenthG verweigert werden, wenn die Person, zu der der Zuzug erfolgt, auf Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe angewiesen ist.

Die eingereisten Familienangehörigen erhalten zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre. Mit dieser Aufenthaltserlaubnis können sie in Deutschland eine Beschäftigung ausüben.

Nach dieser Zeit besteht die Möglichkeit, dass Familienangehörige eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn:

  • sie zu diesem Zeitpunkt noch mit ihrem Verwandten in einem Haushalt wohnen,

  • keine Ausweisungsgründe gegen sie vorliegen und

  • wenn der jeweilige Ausländer in der Lage ist, sich auf einem niedrigen Niveau auf deutsch zu unterhalten.

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