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Sozialhilfe - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 2 Minuten Lesezeit

Unter Sozialhilfe ist ein Teil des Sozialrechts zu verstehen. Die Sozialhilfe ist derjenige Part des sozialrechtlichen Systems, der sich mit der Frage der Lebensgrundlage und der Existenzsicherung befasst. Es soll vor allem als Sicherheit vor Armut und sozialer Ausgrenzung dienen.

Insbesondere ist die Sozialhilfe dafür gedacht, einzelne Personen und Familien in ihrer individuellen Notlage zu stützen und ihnen ihre Existenz zu sichern, da sie selbst es aus eigener Kraft nicht (mehr) schaffen.  

Sinn und Zweck der Sozialhilfe

Ziel der Sozialhilfe ist es, „den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht“ (vgl. § 1 Satz 1 SGB XII).

Bei der Sozialhilfe handelt es sich um eine öffentliche Hilfe für Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Insbesondere haben Personen, die für mehr als sechs Monate außerstande sind, für mindestens drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig zu sein, einen Anspruch auf die Sozialhilfe.

Hiervon umfasst sind die persönliche sowie die wirtschaftliche Hilfe, die dafür Sorge tragen soll, eine Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft möglich zu machen und die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu sichern. Vor allem gestärkt werden soll das Streben nach Selbsthilfe. Die Leistungsberechtigten sollen trotz ihrer teils schweren Situationen finanziell zwar unterstützt werden, jedoch auch darauf hinarbeiten, dass sie aus dieser Situation eigenständig wieder herauskommen.

Sozialhilfe erhält nicht, wer die Möglichkeiten und Fähigkeiten hat, sich selbst zu helfen und durch Einkommen und Vermögen eigenständig seinen Lebensunterhalt finanzieren kann bzw. bereits anderweitig Hilfe erhält, etwa durch Arbeitslosengeld I oder Leistungen durch Angehörige. Damit soll dem Prinzip des Nachrangs der Sozialhilfe Rechnung getragen werden.

 

Welche Regelungen sind für die Sozialhilfe relevant?

Geregelt ist das Recht der Sozialhilfe im zwölften Sozialgesetzbuch – Sozialhilfe (SGB XII), welches das Bundessozialhilfegesetz im Jahr 2005 ablöste.

Da es als Teilgebiet des öffentlichen Rechts anzusehen ist, greifen auch die allgemeinen Regelungen des Verwaltungsrechts ein, wenn es um die Frage der Verteilung von Sozialhilfe geht.

Welche Leistungen und Bereiche beinhaltet die Sozialhilfe?

Die Sozialhilfe umfasst neben der Hilfe zum Lebensunterhalt auch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfen zur Gesundheit, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie Hilfe in anderen Lebenslagen.

Wer erhält Sozialhilfe?

Personen, die ihren Lebensunterhalt nichts selbst finanzieren oder nur mit erheblichen Einschränkungen einen Teil davon leisten können, erhalten Hilfe zum Lebensunterhalt. Gemeinsam ist allen Sozialhilfeempfängern, dass sie Deutsche im Sinne des Gesetzes sein müssen und ihren Aufenthalt innerhalb der Bundesrepublik haben müssen. Berücksichtigt werden bei der Berechnung neben dem Bedarf auch die Lebenssituation und die Möglichkeiten der hilfsbedürftigen Personen.

Ausländer erhalten in der Regel keine Leistungen nach dem SGB XII, es sei denn, gravierende Umstände liegen vor, die eine Zahlung von Sozialhilfe unumgänglich machen. Keine Leistungen erhalten Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet oder bereits 18 sind, aber nicht erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt nicht beschaffen können

Foto(s): ©stock.adobe.com/teamarbeit

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