700.000 Euro Schmerzensgeld für Geburtsschaden

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Die Geburt eines schwergeschädigten Kindes ist der Albtraum aller Eltern, aus einem der schönsten und größten Ereignisse wird eine Katastrophe: Die Herztöne des Babys verschwinden, ein Notkaiserschnitt wird angesetzt, auf den eine 15-minütige Reanimation folgt. Der Säugling erleidet dabei schwerste Hirnschäden. Der Mandantin, einem heute 9-jährigen Mädchen, wurden deshalb 700.000 € Schmerzensgeld zugesprochen, die höchste bisher in Deutschland für einen Geburtsschaden gezahlte Schmerzensgeld-Summe.

Der medizinische Sachverhalt

Der Kaiserschnitt-Geburt gingen erhebliche Komplikationen voraus: Bei der Risikoschwangerschaft (u. a. übertragene Schwangerschaft) bestand bereits um 10:55 Uhr ein hochpathologisches CTG (bei der sogenannten Kardiotokographie handelt es sich um ein Verfahren zur gleichzeitigen Messung und Aufzeichnung der Herzschlagfrequenz des ungeborenen Kindes und der Wehentätigkeit der werdenden Mutter), was zur Indikation eines Kaiserschnitts hätte führen müssen, zumindest jedoch dazu, das CTG weiterhin lückenlos zu dokumentieren. Tatsächlich kam es jedoch zu einer Überwachungslücke des CTGs von 10:55 Uhr bis 11:58 Uhr. Die Ursache hierfür konnte nicht aufgeklärt werden. Der CTG-Befund um 11:58 Uhr hat sich ein weiteres Mal dramatisch verschlechtert, woraufhin nun die Indikation zum Kaiserschnitt gestellt wurde. Um 12:32 Uhr kam es zum plötzlichen Herztonabfall des Kindes. Erst um 12:45 Uhr (also beinahe 2 Stunden nach dem auffälligen CTG) wurde der Not-Kaiserschnitt durchgeführt. Daraufhin musste das Kind 15 Minuten lang reanimiert werden, bis eine eigene Herzaktion dokumentiert werden konnte.

Der eingetretene Gesundheitsschaden

Seitdem leidet die kleine Patientin u.a. an einer Lähmung der Arme und Beine (linksbetonte Tetraspastik), an Epilepsie, geistiger Behinderung (Mikroenzephalie), einer erheblichen Sehbehinderung und einer beidseitigen Hörschwäche. Sie ist zu 100 % behindert und in Pflegestufe III eingestuft.

Der rechtliche Sachverhalt/Verfahrensverlauf

Das Landgericht Fulda wies die Klage zunächst ab und bezog sich dabei auf ein Gutachten der Medizinischen Hochschule Hannover. Im Rahmen der Berufung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt wurden zwei weitere Gutachten von der Charité Berlin und dem Klinikum Worms eingeholt, die den groben Behandlungsfehler übereinstimmend feststellten.

Auf dieser Grundlage erfolgte am 30.05.2014 der Vergleich vor dem Senat des Oberlandesgerichtes Frankfurt, bei dem Rechtsanwalt Malte Oehlschläger, Fachanwalt für Medizinrecht, Anwaltsbüro Quirmbach und Partner, Montabaur, mit 700.000 € das bisher höchste Schmerzensgeld in Deutschland erzielte. Zusätzlich wird der materielle Schaden, der die immens hohen Pflegekosten, die Umbauten von Haus und Auto, den Verdienstausfall etc. umfasst, mit 525.000 € für die Vergangenheit entschädigt, und für die Zukunft ist eine monatliche Rente von etwa 2.700 € zu zahlen.

Zwar kann kein Arzt und kein Anwalt das Mädchen wieder gesund machen, doch wir sind überglücklich, dass die Familie nun zumindest wirtschaftlich vollständig abgesichert ist – und dies lebenslang. Selbstverständlich werden auch die Behandlungskosten komplett übernommen.



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