10 Rechtstipps für Open-Air-Festival-Besucher – Teil 2

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Die Festival-Saison ist da! Leider sorgen Wetterkapriolen aber für viele Ausfälle. Neben dem Hinweis auf die 3 wichtigsten Festival-Ausrüstungsteile (Kopfbedeckung, Gummistiefel, Dosen-Ravioli), gibt es hier von uns ein paar hilfreiche, rechtliche Infos für alle Festival - Besucher von Hurricane, Southside, RAR & Co. In Teil 1 (https://www.anwalt.de/rechtstipps/-rechtstipps-fuer-open-air-festival-besucher-teil_083705.html) haben wir uns mit rechtlichen Fragen rund um Ticket & Eintrittskarte, Audio- & Video-Aufnahmen und Datenschutz beschäftigt. Im 2. Teil geht es um Pfandsammeln, Fundrecht, Grillen, Stagediving, Haftung, etc.

Darf ich vor Beginn der Veranstaltung Getränke auf dem Gelände vergraben?

Kurze Antwort: Nein. Zum einen wird dies regelmäßig einen Verstoß gegen die AGB des Veranstalters darstellen. Zum anderen gehört das Gelände auch außerhalb der Saison nicht euch. Sofern es „befriedet“ ist, also z. B. umzäunt oder abgesperrt, läge sonst ein strafbarer Hausfriedensbruch vor.

Darf ich Pfand sammeln? Gehören Fundsachen mir?

Gegen privates Pfand-Sammeln, also zum Beispiel das gelegentliche Aufsammeln von fallengelassenen Pfand-Bechern, wird niemand etwas haben. Viele Veranstalter verbieten aber gewerbliches Sammeln. Dies ist häufig am Ende eines Festivals zu beobachten, wenn organisierte Gruppen ganze Zeltplätze filzen. Der Veranstalter kann hier von seinem Hausrecht Gebrauch machen und solche professionellen Pfandsammler ausschließen.

Fundsachen gehören nicht dem Finder, sondern sind beim zuständigen Fundbüro abzugeben. Viele Veranstalter bieten hierfür extra ein Fundbüro an. Erst nach Ablauf von 6 Monaten nach Anzeige des Funds bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder Eigentum an der Sache, wenn ihm bis dahin weder der Empfangsberechtigte bekannt geworden ist, noch sich dieser bei der Behörde gemeldet hat (§ 973 Abs. 1 BGB). Ist der Wert der Sache aber geringer als 10€, beginnt die 6-monatige Frist mit dem Tag des Fundes. Allerdings muss der Finder noch 3 Jahre lang das Erlangte nach den Regeln über die ungerechtfertigte Bereicherung herausgeben.

Niemand wird etwas sagen, wenn ihr verlorenes Kleingeld aufhebt. Wenn ihr aber z. B. Telefon, Autoschlüssel oder Geldbörse findet, denkt daran: Es könnte auch euch passieren! Vielleicht kommt diese Person nicht mehr nach Hause, wenn ihr den Fund nicht meldet. Denkt an euer Karma und meldet den Fund!

Darf ich auf dem Festival-Gelände grillen?

Auch hierzu gibt es oft Regelungen des Veranstalters, manchmal in den offiziellen AGB, oft in den FAQ (online) oder der Hausordnung zum Festival (sollte beim Eingang zum Festivalgelände aushängen).

Der Veranstalter hat das Hausrecht.

Es steht ihm also zu, das Grillen zu verbieten oder vom Einhalten bestimmter Verhaltensregeln abhängig zu machen. Oft ist eher letzteres der Fall. Häufig gibt es auch spezielle Grillplätze. Warum? Niemand möchte Zelte in Flammen aufgehen sehen!

Ist Crowdsurfing & Stagediving erlaubt?

Auch hier gilt: Der Veranstalter kann als Inhaber des Hausrechts bestimmte Verhaltensregeln aufstellen. Nach einigen schlimmen Unfällen verbietet die Mehrzahl der Veranstalter Stage Diving & Crowdsurfing. Die meisten Verletzungen bei Festivals passieren durch Crowdsurfing! Informiert Euch vorher oder lasst es im Zweifel bleiben. Viele Veranstalter schließen euch ganz oder zeitweise aus, wenn ihr Crowdsurfing betreibt!

Ich wurde verletzt, mein Auto beschädigt. Wer haftet?

Die meisten Veranstalter schließen in ihren AGB jedenfalls die Haftung für Sach- & Körperschäden aus leichter Fahrlässigkeit aus. Verschuldet der Veranstalter jedoch durch grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz einen Schaden bei euch, könnt Ihr wegen Schadenersatz gegen ihn vorgehen. Achtet aber darauf, dass ihr das Verschulden des Veranstalters beweisen müsst.

Generell gilt:

Achtet auf eure Gesundheit und Sachen. Nehmt Rücksicht! Nutzt Gehörsschutz!

Wir sehen uns beim Hurricane, Deichbrand, Wutzrock, Rolling Stone Weekender, etc.!

Wir wünschen allen Musik-Fans viel Spaß & Sonne!

Noch Fragen zu Veranstaltungsrecht, Vertragsrecht bzw. zum Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)? Wir beraten gern! Gleich anrufen! Unsere Kontaktdaten stehen rechts oben in unserem Profil.

IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte – schnell, kompetent, bundesweit.



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