1.000 Arbeitsplätze bei Media Markt und Saturn abgebaut

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Media-Saturn ist Betreiber einer deutschen Elektronik-Fachmarktkette, die zugleich die größte Europas ist.

Das Unternehmen fasst die ehemals eigenständigen Elektrohandelsketten Media Markt und Saturn zusammen.

Die Hauptverwaltung befindet sich in Ingolstadt.

Die Corona-Pandemie ist auch am Elekroriesen nicht spurenlos vorbeigegangen.

Nun wurde die Schließung von 13 Filialen bis September 2021 in Deutschland bekannt.

Folgende Filialen werden geschlossen:

  • Bergisch-Gladbach (Saturn)
  • Düsseldorf-Flingern (Saturn)
  • Essen-Steele (Saturn)
  • Fürth (Saturn)
  • Gelsenkirchen-Buer (Saturn)
  • Göttingen (Saturn)
  • Herford (Saturn)
  • Münster (Saturn)
  • Siegburg (Saturn), seit Mai geschlossen
  • Köln-Chorweiler (Media Markt)

In den geschlossenen Filialen sollen 1.000 Arbeitsplätze wegfallen.

In Europa sollen weitere 10 bis 15 Filialen geschlossen werden und europaweit sogar insgesamt 4.000 Arbeitsplätze wegfallen.

Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.

Es gibt keine Vorschriften und schon gar keine gesetzlichen Regelungen darüber, wie hoch eine Abfindung sein sollte.

Die Höhe der Abfindung, die der Arbeitgeber an Sie zahlt, ist ausschließlich Verhandlungssache.

Es gibt aber eine sogenannte Regelabfindung die sich wie folgt berechnet:

Rechenformel: Bruttoarbeitslohn x Beschäftigungsjahre x 0,5

Hinweis: ab 6 Monate Beschäftigungsdauer auf ein Jahr aufrunden

Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. auf Wunsch die Kostenschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung für Sie.

Die kanzlei JURA.CC arbeitet mit allen deutschen Rechtsschutzversicherungen zusammen.

Rechtsanwalt & Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit den Tätigkeitsschwerpunkten Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC bearbeitet im Schwerpunkt das Kündigungsschutzrecht im Arbeitsrecht und vertritt Mandanten außergerichtlich bei Aufhebungsverträgen / Abwicklungsverträgen bei der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber und gerichtlich bei Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht mit dem Ziel für den Arbeitnehmer eine angemessene und möglichst hohe Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, ein sehr gutes Arbeitszeugnis für zukünftige Bewerbungen oder auch die Rücknahme der Kündigung und die Weiterbeschäftigung zu erzielen.

Mehr Informationen unter www.JURA.CC oder per Telefon: 0221-95814321

                                                    

Foto(s): kanzlei JURA.CC

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