19.02.2020: Neue Abmahnungen für den 1. FC Union Berlin e.V. von der Kanzlei von Appen Jens legal

  • 2 Minuten Lesezeit

Gegenstand dieses Rechtstipps ist eine Abmahnung des 1. FC Union Berlin e.V. durch die Hamburger Kanzlei von Appen Jens legal. Abgemahnt wird im vorliegenden Fall das Angebot von Wallpapers unter Verwendung des Vereinslogos und der Bezeichnung "1. FC Union Berlin e.V.".

1. Was ist passiert?

Sind Sie in einer ähnlichen Situation und haben Sie ebenfalls eine Abmahnung vom 1. FC Union Berlin e.V. erhalten? Die Vermutung liegt nahe, da Sie diesen Text lesen. Die Kanzlei von Appen Jens legal mahnt in dem mir vorliegenden Fall konkret die angeblich rechtswidrige Verwendung des Emblems und der Bezeichnung "1. FC Union Berlin e.V." ab. Dabei geht es um das Angebot von Wallpapers, die ohne Einwilligung des 1. FC Union Berlin e.V. mit den o. g. Marken versehen sein sollen. Die Abmahnung stützt sich hierbei auf die rechtswidrige Nutzung des Emblems und der Bezeichnung "1. FC Union Berlin e.V." als Geschäftsbezeichnung und Name gemäß § 12 BGB.

2. Was fordert der 1. FC Union Berlin e.V. von Ihnen?

Die Kanzlei von Appen Jens legal fordert nun die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die in dem mir vorliegenden Fall vorsieht, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungsverpflichtung eine – vom 1. FC Union Berlin e.V. nach billigem Ermessen zu bestimmende und vom zuständigen Gericht überprüfbare – Vertragsstrafe zu zahlen.

Außerdem wird die Erstattung von Abmahngebühren gefordert. Als Streitwert sind 50.000 EUR festgesetzt worden. Eine 1,3-fache Geschäftsgebühr beträgt auf dieser Basis 1.531 EUR ohne MwSt. Meine Bearbeitung dieser Abmahnung kann ich Ihnen unter Umständen jedoch deutlich günstiger anbieten.

3. Was empfehle ich Ihnen?

Ungeachtet der Empfehlungen nicht fachkundiger Dritter, sollten Sie die Abmahnung unter keinen Umständen ignorieren und einfach auf dem Schreibtisch liegen lassen. Sie sollten vielmehr äußerste Vorsicht walten lassen – allein schon im Hinblick auf die viele Jahre lang ggf. mehrfach drohende Vertragsstrafe. Die von der Kanzlei von Appen Jens legal bereits vorbereitete Unterlassungserklärung hingegen sollten Sie auf gar keinen Fall einfach unterschreiben.

Die wichtigsten Punkte:

  • Sie sollten unter keinen Umständen mündliche oder schriftliche Erklärungen an die Gegenseite abgeben.
  • Die Gegenseite oder deren Anwalt sollten Sie auch nicht anrufen, denn dies kann Anwaltskosten verursachen.
  • Leisten Sie keine Zahlungen und erteilen Sie zunächst auch keine Auskünfte.
  • Lassen Sie sich durch mich als Fachanwalt beraten, rufen Sie mich an.

4. Warum zu DAMM LEGAL?

Ich habe zum Gewerblichen Rechtsschutz promoviert und bilde mich als Fachanwalt ständig auf diesem Gebiet fort. Meine Leistungen sind keineswegs teurer als die eines Allgemeinanwalts, ich habe aber aufgrund meiner Spezialisierung sehr viel mehr Erfahrung im Umgang mit Rechtsfällen aus diesem Bereich. In meiner Kanzlei werden nahezu ausschließlich Fälle zum Bereich Gewerblicher Rechtsschutz / IT-Recht bearbeitet.

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