2. Lockdown: Direktantrag oder Antrag über RA auf Aussergewöhnliche Wirtschaftshilfe?

  • 1 Minuten Lesezeit

Solo-Selbständige haben die Wahl bei Antrag auf November- und Dezember-Hilfe

Der Bund bietet speziell für Solo-Selbständige eine Möglichkeit, ohne prüfenden Dritten – und damit ohne deren Kosten – eigenständig einen Antrag auf Hilfe vom Staat zu stellen. Aber wie immer ist hier nichts „einfach und unbürokratisch“. Von „schnell“ wollen wir gar nicht sprechen…

 

Voraussetzungen:  ELSTER (Zertifikat für die Online-Abgabe der Steuer)

                                  Geschäfts-Schließung wg. Corona-Verordnung ODER

                                   mind. 80 % des Umsatzes 2019 mit geschlossenen Geschäften

                                   kein anderweitiger Antrag auf Wirtschaftshilfe

 

Folge:             Erstattung pro Tag der Schließung (Einzelhandel idR erst ab 16.12.20)

                        Berechnung auf Grundlage Vorjahresmonat ODER

                        Berechnung auf Grundlage Gesamtjahr 2019

                        max. Fördersumme 5.000 Euro

ACHTUNG: Direkt-Antrag führt zu VERZICHT auf andere Hilfen
                         kein Antrag nach Corona II (Fixkosten + Unternehmerlohn) mehr

Fazit:     Der Direktantrag ist vor allem interessant für Solo-Selbständige in den Bundesländern, in denen es KEINEN Unternehmerlohn gibt. Denn diese Zahlungen in Höhe von 1.000 Eur monatlich (in NRW – andere/ähnliche Förderung nur noch in Thüringen und Baden-Württemberg) machen bei vielen Solo-Selbständigen den Löwenanteil der Förderung für September bis Dezember 2020 aus. Der Unternehmerlohn wird für jeden Monat gewährt, in denen der Umsatz auf Grund von Corona entsprechend den Vorgaben (idR > 30 %) zurückgegangen ist. HIERBEI ist es nicht nötig, dass Ihr Betrieb selbst geschlossen wurde oder Umsätze mit geschlossenen Betrieben gemacht hat.

TECHNISCHER Hinweis:
User des Apple-Universums haben möglicherweise mit dem hauseigenen Browser Safari Schwierigkeiten bei der Anmeldung. Das System scheint nur mit der aktuellsten Version von Chrome aus dem Hause google gut zu laufen. Daher im Zweifel nur für die Anmeldung kurz Chrome installieren und danach wieder rauswerfen.

Es sollte jeweils im Einzelfall genau geprüft und abgewogen werden, was der für Sie günstigste Weg ist.

Anträge auf Novemberhilfe können bis zum 31.04.2021 gestellt werden.
Anträge auf Dezemberhilfe können bis zum 31.04.2021 gestellt werden.

Link zum Direktantrag für Solo-Selbständige (max. 5000 Euro) ohne prüfenden Dritten:

https://direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Foto(s): RA Anselm Withöft


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Anselm Withöft

Beiträge zum Thema