2019: Abmahnung der Blom Deutschland GmbH durch Meissner & Meissner Rechtsanwälte

  • 2 Minuten Lesezeit

Mir liegt eine aktuelle Abmahnung der Blom Deutschland GmbH durch die Anwaltskanzlei Meissner & Meissner Rechtsanwälte aus Berlin vor. Gegenstand einer aktuellen Abmahnung ist eine Verletzung der Urheber- bzw. Nutzungsrechte der Blom Deutschland GmbH wegen der ungenehmigten Nutzung von Luftbildaufnahmen auf mehreren Websites. Bei der Blom Deutschland GmbH soll es sich dem Vernehmen nach um eines zu den führenden Unternehmen in den Bereichen Fotogrammmetrie, CAD- und GIS-Bearbeitung sowie Vermessungswesen handeln. Luftbilder der Blom Deutschland GmbH sollen sich im Angebot der Suchmaschine Bing finden.

1. Was ist passiert?

Die Abgemahnte hat eine Aufforderung zum Unterlassen (Abmahnung) der Verwendung einer Luftbildaufnahme erhalten, und zwar für mehrere Websites. An diesen Luftbildern beansprucht die Blom Deutschland GmbH die ausschließlichen Urheberrechte.

2. Was wird gefordert?

Für die Blom Deutschland GmbH wird 

a. Unterlassung des streitgegenständlichen Verhaltens und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,

b. Schadensersatz gemäß § 97 Abs. 2 UrhG in Höhe von 1.325,00 EUR zzgl. Zuschlag von 50 % für fehlende Urhebernennung,

c. der Ersatz der anwaltlichen Abmahnkosten gemäß § 97a Abs. 3 S. 1 UrhG in Höhe von 887,03 EUR sowie

d. der Ersatz von Dokumentationskosten seitens der GEKA mbH gefordert, die dadurch entstanden sein sollen, dass die GEKA mbH die recherchierten Verstöße dokumentiert, die Beweismittel zugesichert und die Rechercheergebnisse in gerichtsverwertbarer Weise zusammengestellt und an die Blom Deutschland GmbH übermittelt hat.

3. Was sollen Sie tun?

Sind Sie auch von einer solchen Abmahnung betroffen oder befinden Sie sich bereits im gerichtlichen Verfahren?

Rufen Sie mich gleich an! Schicken Sie mir Ihre Unterlagen per E-Mail, per Fax oder Post (meine Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Ich bin im gesamten Bundesgebiet tätig und habe in fast 15 Jahren zahlreiche urheberrechtliche Verfahren geführt. Darüber hinaus rate ich Ihnen, nichts zu übereilen und bis zu einer kompetenten Beratung diese Tipps zu befolgen:

  • Sie sollten nicht selbst die Blom Deutschland GmbH oder die Kanzlei Meissner & Meissner kontaktieren.
  • Sie sollten vorläufig keine (Unterlassungs-)Erklärung abgeben.
  • Sie sollten einstweilen noch keine Abmahnkosten bezahlen oder Auskünfte erteilen.
  • Rufen Sie mich an und lassen Sie sich beraten.

4. Warum DAMM LEGAL?

Das Urheberrecht mit gewerblichen Bezügen gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz”. Ich bin Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und habe zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Ich habe fast 15 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Ich helfe Ihnen gerne im Umgang mit einer urheberrechtlichen Abmahnung und berate Sie allgemein zu urheberrechtlichen Themen. Auf meiner Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt

Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für IT-Recht


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