3G-Regel, Testpflicht und Homeoffice außer Kraft ?!
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Die einschneidenden gesetzlichen Maßnahmen im Arbeitsverhältnis, wie 3G-Regel, Homeoffice, Anbieten von Testungen und Maskenpflicht gelten mit der Corona-Arbeitsschutzverordnung nur bis zum 19.03.2022.
Was gilt ab dem 20.03.2022?
Ab dem 20.03.2022 sind Tests nur noch dann zur Arbeitsaufnahme nötig, wenn
- dies von dem Arbeitgeber während der Arbeitszeit und
- auf seine Kosten durchgeführt wird und
- im Rahmen seines Hygienekonzepts verhältnismäßig geregelt wurde.
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde über den 19.03.2022 verlängert und dennoch gelten die alten Regelungen nicht mehr. Klingt verwirrend, weil es verwirrend gemacht wurde. Die Auflösung gibt es in diesem Beitrag, welchen du dir unter den folgenden Links anhören kannst. Suche dir einfach den aus, der zu deinem Endgerät passt.
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