5 Tipps: So wird LinkedIn zur starken Ergänzung Ihres anwalt.de-Profils

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5 Tipps: So wird LinkedIn zur starken Ergänzung Ihres anwalt.de-Profils
Fiona Pröll anwalt.de-Redaktion

Sie möchten Ihre Online-Präsenz als Anwalt bzw. Kanzlei weiter ausbauen? Dann kann es unter Umständen attraktiv für Sie sein, zusätzlich zu Ihrem anwalt.de-Profil auch auf LinkedIn aktiv zu werden. Dabei gilt die Faustregel: Je besser Sie Ihren Auftritt auf beiden Plattformen aufeinander abstimmen, umso größer fällt das Wirkungspotenzial aus. Wir zeigen Ihnen, wie eine schlagkräftige Kombination gelingt.

1. Das Beste beider Welten

Das anwalt.de-Profil und ein LinkedIn-Account lassen sich deshalb so gut kombiniert einsetzen, da beide Plattformen Sie auf völlig unterschiedliche Art und Weise in Ihrer Außendarstellung unterstützen: anwalt.de und LinkedIn erfüllen jeweils unterschiedliche Funktionen und bieten spezifische Vorteile, die Sie bewusst für sich nutzen können.

Ihr anwalt.de-Profil ist Ihre digitale Visitenkarte als Anwalt bzw. Kanzlei. Dank seiner enormen Auffindbarkeit bei Google lotst es potenzielle Mandanten, die im Netz nach einem Rechtsanwalt recherchieren, gezielt zu Ihnen. Im Profil finden die Ratsuchenden eine prägnante Übersicht Ihrer Kompetenzen und Expertise – eingebettet in das seriöse und fachspezifische Umfeld von Deutschlands großer Anwaltsplattform. Direkt im Profil können diese dann auch eine Anfrage an Sie stellen.

Das Business-Netzwerk LinkedIn hingegen ist ein soziales Medium. Primäres Ziel der meisten Nutzer dort ist es, berufliche Kontakte zu knüpfen – und zu pflegen. LinkedIn eignet sich daher insbesondere für Sie, wenn Sie eine B2B-Klientel erreichen wollen. Bauen Sie hier Reichweite auf und bleiben Sie im Gespräch, indem Sie aktuelle Informationen posten. Darüber hinaus können Sie beispielsweise über Neuigkeiten aus dem Kanzleialltag berichten, das Team näher vorstellen oder Einblicke hinter die Kulissen Ihrer Arbeit gewähren. Mehr über den gezielten Einsatz sozialer Medien erfahren Sie auch im Ratgeber zu Social Media für Anwälte.


Mit Ihrem anwalt.de-Profil werden Sie als Anwalt gefunden

Hier mehr erfahren

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2. Nur einen Klick entfernt

Gut verlinkt ist halb gefunden: Wenn Sie über einen LinkedIn-Account verfügen, können Sie diesen als Link in Ihrem anwalt.de-Profil angeben. In Ihrem anwalt.de-Konto im Bereich „Mein Profil“ lässt sich die URL unter „Social Media“ eintragen. Die Verlinkung erscheint als Icon ganz oben im „Über mich“-Bereich Ihres anwalt.de-Profils. Für Ratsuchende, die auf anwalt.de recherchieren, sind verknüpfte Social-Media-Accounts oftmals hilfreich, da sie dort die Möglichkeit haben, Sie noch besser kennenzulernen.

Zugleich hat es sich bewährt, in LinkedIn auf Ihr anwalt.de-Profil hinzuweisen. Sie können in den Kontaktdaten, die im Kopfbereich Ihres LinkedIn-Accounts angezeigt werden, einen Weblink hinterlegen. Fügen Sie hier die URL Ihres anwalt.de-Profils ein. Klicken Sie dafür auf das Stift-Motiv unterhalb Ihres LinkedIn-Hintergrundbilds und tragen Sie die URL unter „Website“ ein. Per Mausklick gelangen potenzielle Mandanten so von LinkedIn auf anwalt.de, wo sie einen umfangreichen Überblick über Ihre Tätigkeit finden – und Ihnen eine Anfrage stellen können.

Auch in den Suchmaschinen zahlt sich die Verknüpfung Ihres anwalt.de-Profils und LinkedIn-Accounts aus. Jede Verlinkung hilft, damit Ihre Profile in den Suchergebnissen bei Google noch weiter vorn gerankt werden. Darüber hinaus generiert Ihr LinkedIn-Account einen weiteren Suchtreffer zusätzlich zu denen Ihres anwalt.de-Profils.

3. Wissensträger und Wissenskurator

anwalt.de bietet Ihnen die fachliche Plattform, auf der Sie sich im Netz reichweitenstark als Wissensträger positionieren können. Wenn Sie ein anwalt.de-Profil in der Produktstufe Silber oder Gold besitzen, können Sie Ihre eigenen Rechtstipps publizieren.

Mit diesen präsentieren Sie sich als kompetenter Ansprechpartner zum jeweils behandelten Thema. Rechtstipp für Rechtstipp wächst so Ihr demonstriertes juristisches Wissen. Zudem belegen Ihre Rechtstipps, dass Sie sich in die Perspektive der Ratsuchenden hineinversetzen können. Diese Fähigkeit wiederum empfiehlt Sie potenziellen Mandanten als Anlaufstelle bei einem konkreten Anliegen.

Teilen Sie Ihre Rechtstipps auch mit Ihrem Netzwerk auf LinkedIn. So generieren Sie noch mehr Reichweite für Ihre Beiträge. Gleichzeitig machen Sie damit auf Ihr anwalt.de-Profil aufmerksam und locken neue Besucher an. Profitieren Sie hierbei von weiteren Tipps zum Teilen von Rechtstipps in Social Media.

Zusätzlich können Sie auf LinkedIn als Wissenskurator auftreten: Teilen Sie die Links zu Rechtstipps anderer Autoren, die Sie interessant finden. Damit untermauern Sie Ihren Status als Wissensträger, und Ihre Follower dürfen sich sicher sein, zu Ihrem juristischen Fachgebiet umfassend informiert zu werden.

Am besten versehen Sie den geteilten Rechtstipp mit einem Kommentar für eine persönliche Note. Taggen Sie den Anwaltskollegen, sofern dieser auch auf LinkedIn vertreten ist. Er wird durch das Taggen nicht nur über die Empfehlung informiert, sondern diese auch wertschätzen – und sich gegebenenfalls später einmal recherchieren.

4. Aus einem Guss

Ein stringentes Corporate Design verleiht Ihrer Kanzlei Wiedererkennungswert auf den ersten Blick – über anwalt.de und LinkedIn hinweg. Präsentieren Sie sich daher mit einem in sich stimmigen Designkonzept. Schließlich gelangen Ratsuchende mit einem Klick von LinkedIn zu anwalt.de und umgekehrt.

Achten Sie auf eine prominente Platzierung Ihres Kanzleilogos. Auf anwalt.de wird Ihr Logo sowohl in Ihrem persönlichen Profil als auch in der Anwaltssuche direkt bei Ihrem Profilbild angezeigt. Verfügen Sie über ein Kanzleiprofil, so fungiert das Logo dort zugleich auch als Profilbild. Um es hochzuladen, navigieren Sie im Kundenkonto unter „Mein Profil“ auf „Kanzlei-Logo“.

LinkedIn bietet hingegen keinen fest definierten Platz für Ihr Kanzleilogo an. Doch Sie können es z. B. in das Hintergrundbild Ihres Accounts integrieren.

Auch eine durchgehende Bildsprache auf anwalt.de und LinkedIn sorgt für ein harmonisches Gesamtbild. Ihre wiederkehrende Kanzleifarbe als gezielt eingesetzter Akzent und eine ähnliche Gestaltung der einzelnen Aufnahmen sorgen dafür, dass Ihre Fotografien einem einheitlichen Stil folgen.

Auf anwalt.de können Sie zusätzlich zu Ihrem Profilbild eine Galerie mit bis zu sieben Fotos in Ihr Profil einbauen. Laden Sie die Aufnahmen im Kundenkonto unter „Mein Profil“ in „Galerie“ hoch.

Auf LinkedIn können Sie eine Fotogalerie im Bereich „Im Fokus“ präsentieren. Zudem sollten selbstverständlich auch die Aufnahmen in Ihren Postings Ihrem grafischen Stil möglichst treu bleiben.

5. Immer auf Augenhöhe

Auf anwalt.de und LinkedIn erreichen Sie Ratsuchende in einem unterschiedlichen Kontext und Mindset. In der Regel wollen diese sich auf anwalt.de gezielt über rechtliche Themen informieren oder gleich einen Anwalt beauftragen. Auf LinkedIn hingegen werden die Postings zumeist in die individuelle Timeline des Nutzers eingespielt, ohne dass dieser aktiv danach recherchiert hätte. Vorrangiges Ziel der LinkedIn-Beiträge ist es oftmals, Leser zum Liken, Kommentieren und Teilen zu motivieren.

Daher können Sie – müssen aber nicht – auf beiden Plattformen durchaus mit einem unterschiedlichen sprachlichen Stil auftreten. Sie möchten einen charakteristischen Tonfall für Ihre Kanzlei kreieren? In einem gesonderten Artikel finden Sie eine Anleitung für die Erstellung Ihrer Kanzlei-Corporate-Language.

Bei individuellen Fragen zum anwalt.de-Profil hilft Ihnen das Service-Team gern weiter. Melden Sie sich einfach.

(FPR; ZGRA)

Erfahren Sie, wie Sie Ihr LinkedIn-Profil als Anwalt optimieren und welche Funktionen Ihnen das anwalt.de-Profil bietet.

Foto(s): ©Adobe Stock/onzon, ©Adobe Stock/Serhii 1

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