5 Vorteile für Unterhaltszahler in Deutschland

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Ein Artikel mit dieser Überschrift ist vielen zunächst ein Dorn im Auge – suggeriert er womöglich, dass Unterhaltsempfängern etwas vorenthalten werden soll. Doch das ist nicht der Fall. Es gibt Millionen ehrbarer Väter, Mütter und Ex-Partner, die ihrer Unterhaltspflicht vorbildlich und in vollem Umfang nachkommen, dies jedoch irgendwann nicht mehr können, da ihnen selbst die Existenzgrundlage schwindet. Damit sie ihre Schuld weiter bedienen bzw. in eine Lage kommen, aus der sie sich zum Zwecke fortlaufender Zahlungen befreien können, sollten sie Lösungen kennen, die ihnen das deutsche Familienrecht bietet. Dies kommt im Endeffekt allen Beteiligten, Schuldnern wie Gläubigern, zugute.

1 Unterhaltsrelevantes Einkommen darf bereinigt werden

Das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen bestimmt die Höhe des Unterhalts. Dieses Einkommen wird aus dem Bruttoeinkommen berechnet, indem man die Steuern, Sozialversicherungsabgaben sowie berufsbedingte Kosten und Verpflichtungen, die während der Ehe entstanden sind, abzieht. Was zum Beispiel den Kindesunterhalt so reduziert und was nicht, lesen Sie bei uns nach.

2 Beim Trennungsunterhalt behalten Erwerbstätige mehr Geld ein

Bei der Kalkulation des bereinigten Nettoeinkommens des zur Zahlung Verpflichteten im Kontext von Trennungs- oder Ehegattenunterhalt muss ein Zehntel als Erwerbstätigenbonus einfließen. Dieser Bonus dient dazu, den unterhaltspflichtigen Erwerbstätigen zu ermutigen, genügend Einkommen zu erzielen, selbst wenn er Unterhalt zahlen muss.

3 Selbstbehalte sollen Abrutschen in Sozialsysteme verhindern

Selbstverständlich muss die Person, die zur Unterhaltszahlung verpflichtet ist, auch in der Lage sein, ihren eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Aus diesem Grund sieht das Unterhaltsrecht sogenannte Selbstbehalte vor, die den minimalen Lebensbedarf sichern. Wenn das Einkommen einer Person unter diesem Selbstbehalt liegt, ist sie normalerweise nicht verpflichtet, Unterhalt zu zahlen. Selbstbehalte können noch ansteigen, jedoch auch sinken, z.B. bei einer neuen Beziehung.

4 Unterscheidung beim Wohnvorteil in vor und nach der Scheidung

Lebt ein Paar getrennt, ist aber noch nicht rechtskräftig geschieden, braucht ein in der Wohnung verbleibender Ehepartner das nunmehr allein bewohnte Eigenheim nicht zu verlassen und zu verwerten, auch wenn es zu groß ist für ihn/sie. Grund dafür ist die Aufrechterhaltung der Option auf ein „Comeback“ der Beziehung, was der Staat nicht unnötig erschweren will.

Danach wird der Wohnvorteil, der sich für den unterhaltsfordernden Ex-Partner ergibt, zugunsten des Unterhaltsschuldners anders erfasst. 

5 Bedarfskontrollbetrag

In der Übersicht, die als Düsseldorfer Tabelle bekannt ist, findet sich der Begriff „Bedarfskontrollbetrag“. Dieser spezielle Betrag hat die Aufgabe, das Einkommen desjenigen, der zur Unterhaltszahlung verpflichtet ist, gerecht auf die unterhaltsberechtigten Kinder und gleichrangigen Ehepartner aufzuteilen. Dabei ist es wichtig, den Bedarfskontrollbetrag nicht mit dem Selbstbehalt zu verwechseln.

Alles in allem

5 Regelungen, die ausdrücklich nicht zum Prellen des Unterhalts gedacht sind, sondern sich vor einer Überschuldung oder Ausnutzung zu wehren. Es nutzt keiner Familie etwas, wenn der Barunterhaltszahlende 1 Jahr lang mehr zahlt, als er kann, um dann für die nächsten Jahre insolvent auszufallen. Maß und Mitte gilt es auch bei Unterhaltsstreitigkeiten – oder besser: Unterhaltsvereinbarungen – zu wahren, und möglichst daran festzuhalten. Wie der deutsche Staat unterhaltsberechtigten Personen hilft, lesen Sie in unserem Artikel 5 Vorteile für Unterhaltsempfänger in Deutschland.

Foto(s): iurFRIEND

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