7x7 Sachwerte: Erneuter Zahlungsausfall bei Anleihe

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Anleger der 7x7 Sachwerte Deutschland I. GmbH & Co. KG kommen nicht zur Ruhe: Die Rückzahlung der 4% Schuldverschreibung 2016/2021 (ISIN DE000A169K35), die bereits am 31. März 2021 zugesichert war, wurde auch am Ende der Laufzeitverlängerung am 30. April 2023 nicht vorgenommen. Zum Ärger für die Anleger.

Anleihen als ökologisches und sicheres Investment?

“Die Welt retten statt Geld retten” steht auf der Homepage des Bonner Unternehmens, das in nachhaltige Immobilienprojekte investiert. So könnte das Motto auch bei der hier betroffenen Schuldverschreibung aus 2016/2021 lauten. Denn Geld fließt derzeit nicht. Mit dieser Anleihe konnten sich Anleger an den Projekten der 7&7 Unternehmensgruppe beteiligen. Anleihen sind Schuldverschreibungen, mit denen sich Unternehmen Kredite am freien Kapitalmarkt beschaffen. 7x7 vergibt vor allem Unternehmensanleihen mit Sachwertbezug und verspricht Anlegern eine überdurchschnittliche Rendite, regelmäßige Zinszahlungen, eine klar definierte Kapitalverwendung sowie steuerliche Vorteile.

7x7 erneut in der Kritik

Doch diese Versprechen scheinen für die Anleger der Schuldverschreibung 2016/2021 nicht aufzugehen. Erneut wurden sie wegen ihrer längst erwarteten Rückzahlung vertröstet. Weil es angeblich Schwierigkeiten mit der Refinanzierung gibt, will das Bonner Unternehmen die Laufzeit der Anleihe zum zweiten Mal verlängern. In einer Gläubigerversammlung soll daher vorgeschlagen werden, die Rückzahlung erst in sechs Monaten, also zum 30. September 2023, aufzuschieben. Die Unternehmensgruppe geriet in den letzten Jahren bereits öfter in die Kritik. Auch die späte Mitteilung des erneuten Zahlungsaufschubs erfreut Anleger nicht. Ob Anleger die Rückzahlung in sechs Monaten tatsächlich erhalten, bleibt abzuwarten.

JACKWERTH Rechtsanwälte unterstützen Anleihegläubiger

In dieser Lage ist Anlegern zu empfehlen, ihr Engagement rechtlich überprüfen zu lassen. Insoweit sind insbesondere auch die relativ kurzen Verjährungsfristen im Blick zu behalten. Die Anwälte der Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte informieren in einem ersten kostenfreien und unverbindlichen Telefontermin. Sie erreichen uns:

- telefonisch unter 0551 / 29 17 62 20 oder

- per E-Mail an kanzlei@ra-jackwerth.de oder

- vereinbaren Sie einen Termin für eine Videokonferenz.

Nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular. Die Anfrage ist unverbindlich und wird kurzfristig von unserem freundlichen Team beantwortet.  




Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechts- und Fachanwältin Angelika Jackwerth

Beiträge zum Thema