980 € Schadensersatz für den Film „Past Lives“ (Filesharing)? Abmahnung von Frommer Legal

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Einer meiner Mandanten hat kürzlich eine Abmahnung von Frommer Legal erhalten. Darin wird ihm vorgeworfen, den Film „Past Lives“ herunter- bzw. hochgeladen (Filesharing) und damit eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben.


Gefordert werden 700 € Schadensersatz und die Erstattung von Anwaltskosten in Höhe von 280,60 €, insgesamt also 980,60 €.


Außerdem fordern Sie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.


Was ist jetzt zu tun?


Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, gilt zunächst vor allem eines: Ruhe bewahren, Unterlassungserklärung zunächst nicht unterzeichnen, Fristen beachten und am besten eine kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung einholen.


Wahrscheinlich stützt sich Frommer Legal auch bei Ihnen auf die Daten, die Ihr Provider herausgegeben hat, insbesondere auf Ihre IP-Adresse. Kann die Gegenseite damit nachweisen, dass der Film-/Musiktitel oder das Spiel von Ihrem Anschluss aus hoch- bzw. heruntergeladen wurde, besteht zunächst die Vermutung, dass Sie persönlich die Urheberrechtsverletzung begangen haben.


Wie der Fall nun weitergeht, hängt vor allem von einem Umstand ab: Sind Sie der Täter oder nicht?


Sind Sie der Täter, kann versucht werden, die Forderung zu reduzieren oder die strafbewehrte Unterlassungserklärung zu modifizieren.


Sind Sie nicht der Täter, sollten Sie versuchen, die im Raum stehende Vermutung auszuräumen. Denn dann zahlen Sie entweder gar nichts oder höchstens die Anwaltskosten, die sich hier auf 280,60 € belaufen würden. In bestimmten Fällen kann es nämlich sein, dass Sie, obwohl Sie nicht der Täter sind, als so genannter Störer haften. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie die Pflicht haben, andere über das Verbot des Filesharings aufzuklären.


Die Umstände sind immer im Einzelfall zu prüfen. Eine Pauschallösung gibt es nicht. Vereinbaren Sie deshalb jetzt eine kostenlose Ersteinschätzung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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