Video- bzw. Telefonvertrag – Closing-Call mit integriertem Vertragsabschluss

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Wenn Sie Ihre Verkaufsgespräche per Telefon oder Videocall (z.B. via Zoom) führen, kennen Sie sicherlich das folgende Szenario: Sie investieren 30 bis 90 Minuten in das Gespräch, bieten echten Mehrwert und behandeln alle Einwände. Am Ende des Gesprächs sagt der Interessent zu und bittet um ein Angebot. Sie kommen dieser Bitte nach und hören entweder nie wieder etwas vom Interessenten oder erhalten eine Absage mit einem neu vorgeschobenen Vorwand.


Wenn Sie dem ein Ende setzen möchten, sollten Sie über die Nutzung von Video- oder Telefonverträgen nachdenken. Diese dienen dazu, den Vertrag direkt im Gespräch abzuschließen. Dies führt in der Regel zu einer höheren Abschlussquote und verhindert, dass Sie „geghostet“ werden.


Fragen Sie Ihren Interessenten zunächst, ob er mit der Aufzeichnung des Gesprächs einverstanden ist. Anschließend erläutern Sie ihm alle relevanten Vertragsinhalte (essentialia negotii). Dazu gehören unter anderem die Vertragsparteien, die Leistungspflichten und der Leistungszeitraum. Nimmt der Interessent Ihr Angebot an, kommt der Vertrag wirksam zustande. Verkaufen Sie B2B, besteht kein Widerrufsrecht auf Seiten des Kunden. Im Anschluss an das Gespräch können Sie dem Kunden eine Auftragsbestätigung mit den entsprechenden Inhalten zusenden.


Auf diese Weise haben Sie nach jedem Verkaufsgespräch sofort die Gewissheit, ob es Ihnen gelungen ist, einen neuen Kunden zu gewinnen oder nicht.


Wenn Sie einen solchen Video- oder Telefonvertrag nutzen wollen, sollten Sie ihn von einem Rechtsanwalt aufsetzen lassen, um sicher zu gehen, dass die Voraussetzungen für einen wirksamen Vertragsschluss erfüllt sind.


Vereinbaren Sie hierfür jetzt ein kostenloses Erstgespräch.

Foto(s): Roth


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