Wozu dient eine Markenanmeldung wirklich?

  • 2 Minuten Lesezeit

Das Thema Markenanmeldung bzw. Markenschutz ist in der Wirtschaft in aller Munde. Allein in Deutschland werden jährlich rund 70.000 Marken angemeldet. Doch warum ist das Instrument der Markenanmeldung so beliebt?


Eine Markenanmeldung führt dazu, dass die Marke Schutz genießt. Dieser Schutz wiederum bringt folgende Vorteile mit sich:


1. Dritten ist es untersagt, Marken zu benutzen, die Ihrer Marke zum Verwechseln ähnlich sind.


Sobald Ihre Marke geschützt ist, ist es Dritten nicht nur untersagt, Ihre Marke - sei es ein Wort oder ein Logo - als solche zu benutzen. Vielmehr ist es ihnen auch untersagt, ähnliche Marken zu verwenden, die zu einer Verwechslungsgefahr führen könnten.


So können Sie sicherstellen, dass Ihre Marke ihren Wiedererkennungswert behält und nicht durch zahlreiche ähnliche Marken verwässert wird.


Wenn ein Unternehmen in Ihrer Region oder Ihrem Einzugsgebiet Ihre Marke benutzt, können Sie mit einer Abmahnung dagegen vorgehen. Sie haben unter anderem Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz. Selbstverständlich können Sie auch die Ihnen durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten ersetzt verlangen.


2. Sie können sicher sein, dass Sie nicht gegen die Rechte von Dritten verstoßen.


Wer im geschäftlichen Verkehr mit einem Namen oder einem Logo auftritt, läuft immer auch Gefahr, Markenrechte Dritter zu verletzen. Diese Gefahr der Markenrechtsverletzung entsteht nicht erst mit der eigenen Markenanmeldung, sondern bereits ab dem ersten Tag der Benutzung.


Mit einer Markenanmeldung stellen Sie sicher, dass Sie keine Rechte Dritter verletzen. Prüfen Sie vorab, ob es bereits identische oder ähnliche Marken auf dem Markt gibt. Ist dies nicht der Fall, melden Sie die Marke beim Markenamt (z.B. DPMA) an. Ab diesem Zeitpunkt beginnt eine dreimonatige Widerspruchsfrist, innerhalb derer Dritte Widerspruch einlegen können, wenn Sie Ihre Rechte durch Ihre Marke verletzt sehen.


Wenn die drei Monate vergehen, ohne dass Widerspruch eingelegt wurde, ist das ein gutes Zeichen. Sie können dann sicherer sein, dass Sie keine Rechte Dritter verletzen.


Wollen Sie Ihre Marke schützen lassen? Vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses Erstgespräch!

Foto(s): Roth

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Stefan Roth

Beiträge zum Thema