A-ROSA Flussschiff GmbH zahlt nach Routenänderung die Hälfte des Reisepreises zurück.

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Mit unserem Rechtstipp „A-ROSA Flussschiff GmbH zahlt Hälfte des Reisepreises nach Routenänderung zurück“ vom 08.3.2021 haben wir berichtet, dass die  A-ROSA Flussschiff GmbH sich außergerichtlich unnachgiebig verhalten hat und erst auf unsere Klageerhebung die Forderung unseres Mandanten bezahlte und die Kosten des Verfahrens übernahm.

Aufgrund der Corona-Pandemie und der Ausrufung immer neuer Hochrisikogebiete, bestehen die Probleme aus dem vorgenannten Artikel fort. Flussschiffe werden kurzfristig umgeleitet, Häfen werden nicht angelaufen und gebuchte Landgänge finden nicht statt. Die Reisenden werden erst vor Ort informiert und so vor vollendete Tatsachen gestellt, auch wenn sich die Notwendigkeit einer Umroutung vielleicht schon vor Reiseantritt abzeichnet. Reisen werden somit auch im Jahr 2 der Pandemie nicht immer vertragsgemäß durchgeführt. Gemäß § 651i  BGB ist in einem solchen Fall eine Minderung des Reisepreises zulässig.

Anders als zuvor konnten wir nun aber bereits außergerichtlich eine Einigung mit der A-ROSA Flussschiff GmbH erzielen. War es vor einem halben Jahr noch nötig, das Unternehmen zu verklagen, so reichte nun unsere anwaltliche außergerichtliche Anspruchsanmeldung, dass wir für unseren Mandanten eine Rückzahlung in Höhe der Hälfte des Reisepreises erzielen konnten.

Sind auch Sie von einer Routenänderung auf Ihrer Fluss- oder Hochseekreuzfahrt betroffen? 

Die Kanzlei Dr. Eckardt und Klinger steht auch Ihnen für die Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gerne zur Verfügung.


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