Ab dem 01.01.2022 gilt das neue Kaufrecht – Onlinehändler müssen handeln!

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Achtung ab dem 01.01.2022 tritt das neue Kaufrecht in Kraft. Das neue Kaufrecht enthält viele gesetzliche Änderungen. Onlinehändler müssen daher zwingend Ihre Rechtstexte anpassen. Ansonsten drohen Abmahnungen und Ärger mit den Kunden!

Die Neuregelung des Kaufrechts ist eine Umsetzung der Warenkaufrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/771.

Was ändert sich?

  • Es gilt ein neuer Sachmangelbegriff
  • Neuregelung bei der Gewährleistung
  • Neue Hinweispflichten für den Unternehmer
  • Umfangreiche Regelungen für das Bereitstellen digitaler Elemente
  • Aktualisierungspflicht des Verkäufers Produkte wie ‎Tablets, E-Bikes, Autos
  • Verschärfung Beweislastumkehr
  • Änderungen der Verjährung Gebrauchtfahrzeugen im Verbrauchsgüterkauf
  • Erleichterte Rücktrittsregelung für Verbraucher

Aufgrund der gesetzlichen Änderungen ist eine Anpassung der Rechtstexte zwingend erforderlich! Ansonsten drohen teure Abmahnungen.

Ebenso ändern sich Regelungen zur Garantie. Ab dem 1.1.2022 reichen bisherige Garantieerklärungen nicht mehr aus!  So müssen dem Verbraucher Garantie- bedingungen zukünftig auch ohne entsprechendes Verlangen auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Es muss zudem deutlich werden, dass daneben bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte unberührt bleiben und deren Inanspruchnahme unentgeltlich ist.

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Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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