Ab dem 13.06.2014 das neue Recht der Verbraucherverträge!

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Ab dem 13.06.2014 gibt es eine neue Musterwiderrufsbelehrung! Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen! Internethändler sollten sich daher frühzeitig vorbereiten. Speziell für den Fernabsatz und Internethandel kommen neben der neuen Musterwiderrufsbelehrung weitere (Informations)Pflichten hinzu. Neben dem Verbot zukünftig eine Mehrwertdienstenummer im Impressum anzugeben, kommen eine Reihe weiterer Pflichten auf Internethändler zu. Um mit Ihrem OnlineShop den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, ist eine rechtzeitige Vorbereitung und Anpassung unumgänglich. Neu ist, dass die Informationspflichten und die Widerrufsvorschriften für den Versandhandel und Direktvertrieb europaweit angeglichen werden.

Eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen:

  • Informationen über Lieferbeschränkungen
  • Informationen über Zahlungsmittel
  • Verbot der Angabe von Mehrwertdienstenummern
  • Wegfall des Rückgaberechts
  • Rücksendekosten trägt jetzt grundsätzlich der Verbraucher selbst, wenn er darüber informiert wird.
  • Legaldefinition des Verbrauchers wird modifiziert
  • Informationspflichten für den Versandhandel und den Direktvertrieb
  • einheitliche Musterbelehrung
  • Verbot von Zusatzkosten per preclickedboxes
  • Pflicht zur Verfügungstellung einer Vertragsbestätigung, Vertragsabschrift an den Verbraucher
  • Verbot über zusätzliche Entgelte bei Verwendung bestimmter Zahlungsmittel
  • Waren müssen grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen geliefert werden

Haben Sie Fragen hierzu, müssen Ihre AGBs und Ihre Widerrufsbelehrung angepasst werden? Gerne können Sie die Kanzlei Maris kontaktieren.


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