Aberkennung des Ruhegehaltes von Beamten - Hinweise vom Anwalt

  • 5 Minuten Lesezeit

Aberkennung des Ruhegehaltes

Die Aberkennung des Ruhegehaltes nach § 12 BDG ist die schwerste Disziplinarmaßnahme für Beamte im Ruhestand.

Diese Sanktion führt dazu, dass Beamte im Ruhestand ihre Pensionsansprüche vollständig verlieren und keine Versorgungsleistungen aus dem Beamtenverhältnis mehr erhalten. Auch der Beihilfeanspruch ist betroffen.

Aufgrund dieser fundamentalen Konsequenzen wird diese Maßnahme nur angewandt, sofern ein besonders schwerwiegendes Dienstvergehen begangen wurde, das eine Fortsetzung der Ruhegeldzahlungen als untragbar erscheinen lässt.

Dr. Malte Brix steht Ihnen als erfahrener Berater und als Fachanwalt für Verwaltungsrecht im Beamten- und Disziplinarrecht zur Seite. Wie wir Ihnen bestmöglich bei Ihren Bedenken mit fundiertem Fachwissen weiterhelfen können, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Lassen Sie sich professionell vertreten! Jetzt handeln!

Rechtsanwalt Dr. Malte Brix

  • Rechtsanwalt und Partner, Vy - Brix Lange Verweyen Rechtsanwälte
  • Lehrbeauftragter für Öffentliches Recht an der HWR Berlin
  • Mitglied der Arbeits­ge­mein­schaft Verwal­tungsrecht Nordost e. V.
  • Studium in Kiel und Berkeley, CA
  • Geboren in Flensburg

Wie eine Beratung aussehen kann:

  • Anwaltliche Erstberatung zur Einschätzung der Erfolgsaussichten
  • Professionelle Vertretung Ihrer Interessen zum Beispiel im Widerspruchsverfahren oder im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht
  • Individuelle Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt
  • Aufzeigen Ihrer individuellen Handlungsmöglichkeiten

Was bedeutet die Aberkennung des Ruhegehaltes für Beamte?

Die Aberkennung ist in §12 BDG geregelt:

(1) Ein Ruhestandsbeamter kann das Ruhegehalt aberkannt bekommen, wenn er durch ein schwerwiegendes Dienstvergehen das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit endgültig verloren hat.

(2) Die Aberkennung des Ruhegehalts ist nur zulässig, wenn eine Kürzung des Ruhegehalts gemäß § 11 BDG nicht ausreicht, um das Fehlverhalten angemessen zu ahnden.

Diese Regelung besagt, dass eine Aberkennung zu einem vollständigen Verlust aller Pensionsansprüche führt.

Die Maßnahme soll einen erheblichen Vertrauensverlust durch das Verhalten des ehemaligen Beamten sanktionieren und stellt damit sicher, dass Ruhestandsbeamte mit einem besonders schweren Fehlverhalten nicht länger vom Staat alimentiert werden. 

Zudem steht die Wahrung des Ansehens des öffentlichen Dienstes im Vordergrund, indem auch Beamte im Ruhestand für ihr Verhalten disziplinarisch zur Verantwortung gezogen werden.

Die Sanktionierung ist indes besonders hart, da sie mit einer existenzbedrohenden finanziellen Sanktion verbunden ist.

Jetzt Kontakt aufnehmen und beraten lassen!

Ein starker Partner

  • Die hervorragenden Bewertungen unserer Mandanten spornen uns an!
  • Mit klaren Handlungsempfehlungen und transparenter Kostenkontrolle erhalten Sie eine optimale Beratung
  • Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

Jetzt Kontakt aufnehmen!

Unter welchen Voraussetzungen ist die Aberkennung des Ruhegehaltes möglich?

  • Es bedarf eines besonders schwerwiegenden Dienstvergehens.

Die Aberkennung kommt nicht bei jedem Dienstvergehen in Betracht, vielmehr muss dieses besonders fundamental und einschneidend gewesen sein.

Beispielsweise kann eine Aberkennung bei der Annahme hoher Bestechungsgelder während der aktiven Dienstzeit erfolgen (Korruption und Bestechlichkeit), bei der Veruntreuung öffentlicher Gelder in hohem Maße oder der nachhaltigen Manipulation amtlicher Dokumente (Schwerwiegender Amtsmissbrauch) oder auch bei sexuellen Übergriffen, Betrug, Erpressung (Straftaten im Amt).

Weiterhin können auch Verstöße gegen die demokratische Grundordnung (verfassungsfeindliches Verhalten) zu einer Aberkennung führen.

  • Dieser schwerwiegende Dienstverstoß muss mit einem endgültigen Vertrauensverlust einhergehen.

Die Aberkennung setzt voraus, dass der Ruhestandsbeamte das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit unwiderruflich verloren hat.

Dies liegt vor, wenn sein Verhalten zeigt, dass er sich bewusst und in schwerwiegender Weise gegen seine Dienstpflichten gestellt hat.  

  • Insgesamt muss die Maßnahme aber auch noch verhältnismäßig sein.

Die Aberkennung ist nur zulässig, wenn eine Kürzung des Ruhegehalts nach § 11 BDG nicht ausreicht, um das Fehlverhalten zu sanktionieren.

Das bedeutet, eine mildere Sanktion wurde geprüft, jedoch als unzureichend angesehen und die  Schwere des Vergehens macht eine finanzielle Kürzung untragbar.  

An dieser Stelle ist zu beachten, dass die Aberkennung unabhängig von einer strafrechtlichen Verfolgung des Handelns erfolgen kann.

Beratung Digital

  • Wir bieten individuelle moderne Beratung auch per Video-Chat 
  • Sie erreichen uns jederzeit per E-Mail und erhalten digitale Entwürfe und Posteingänge
  • Gerne stehen wir auch persönlich vor Ort zur Verfügung
  • Wir bieten Beratung im Wirtschaftsrecht aus einer Hand

Welche Auswirkungen hat die Aberkennung?

Zum einen verliert der Beamte sämtliche Ruhegehaltsansprüche, ohne Ausnahme.

Zum anderen verlieren auch Ehepartner oder Kinder des Beamten sämtliche Ansprüche auf Hinterbliebenenversorgung.

Zusätzliche Leistungen, wie Beihilfen zur Krankenversicherung, entfallen ebenfalls. Der Beamte ist dann auf eigene Mittel angewiesen.  

Der Beamte kann keine Rentenansprüche aus seiner Beamtenzeit geltend machen. Nur private Altersvorsorge bleibt erhalten.  

Auch die deutsche Rechtsprechung beschäftigte sich eingehend mit der Aberkennung des Ruhegehaltes.

Ein paar Beispiele:

  • 2018 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die Aberkennung für einen Zollbeamter rechtmäßig war, welcher während seiner aktiven Dienstzeit über Jahre hinweg illegale Schmuggelgeschäfte unterstützt hatte. [BVerwG, Urt. v.14.06.2018 – 2 C 22.17] 
  • Ein pensionierter Polizeibeamter war in rechtsradikale Kreise involviert und hatte öffentlich verfassungsfeindliche Parolen verbreitet. 

Die Aberkennung wurde bestätigt, da das Verhalten einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Treuepflicht darstellte. [VG Hamburg, Urt. v. 3.05.2023 – 14 A 112/22]

  • Ein pensionierter Beamter wurde in eine korruptionsähnliche Affäre verwickelt, bei der er als Berater für ein privates Unternehmen mit sensiblen Behördeninformationen tätig war.

Das Gericht erklärte die Aberkennung des Ruhegehalts indes für unverhältnismäßig und reduzierte die Sanktion auf eine 15%ige Kürzung für fünf Jahre. [VG Düsseldorf, Urt. v. 7.12.2021 – 10 K 3421/20]

Welche Kosten entstehen?

  • Die erste Kontaktaufnahme ist immer kostenfrei
  • Die Vergütung basiert in der Regel auf dem tatsächlichen Zeitaufwand
  • Unsere Vergütungsvereinbarung erhalten Sie vorab zur Prüfung
  • Eine Erstberatung ist oft zu einem Pauschalbetrag möglich und enthält eine überschlägige Handlungsempfehlung

§11 BDG ist die härteste Maßnahme für Beamte im Ruhestand, da sie zum vollständigen Verlust der Pension führt.

Die Aberkennung des Ruhegehalts ist das letzte Mittel, um schwerstes Fehlverhalten zu ahnden.

Achtung: Nicht immer ist die Aberkennung auch rechtmäßig!

Deshalb unterstützen wir Sie bundesweit bei dem rechtlichen Vorgehen gegen diese Art der Disziplinierung, indem wir gemeinsam den Widerspruch gegen die Maßnahme führen oder Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erheben.

Dr. Brix tritt für Sie als Partner der Kanzlei VY-Rechtsanwälte und mit langjähriger Erfahrung im Disziplinarrecht für Ihre Reche ein!

Mehr zum Thema "Disziplinarrecht" und "Disziplinarmaßnahmen" bei Beamten erfahren Sie hier:

Verweis, Geldbuße, Kürzung der Dienstbezüge, Zurückstufung, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Kürzung des Ruhegehaltes und Aberkennung des Ruhegehaltes

Foto(s): Vy, Adobe Stock, Unsplash

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Malte Brix

Beiträge zum Thema