Abfindung erfolgreich verhandeln

  • 1 Minuten Lesezeit

1. Arbeitnehmer

Lesen Sie bitte auch meinen Beitrag "Abfindung".

Wenn Sie die Kündigung erhalten haben und über eine Abfindung verhandeln wollen, ist eines ganz wichtig:

Unterlassen Sie alles, was das Arbeitsverhältnis infrage stellen könnte. Im Gegenteil tun Sie alles, um die Beschäftigung zu sichern.

  • Sofort zum Arbeitsamt!
  • Suchen Sie eine neue Stelle!
  • Klage einreichen!
  • Betriebsrat aufsuchen
  • Arbeit anbieten (persönlich - nicht nur schriftlich)
  • keinesfalls den Arbeitsplatz freiwillig räumen
  • keinesfalls freiwillig Arbeitsmaterial (Kleidung, Karte, Fahrzeug, Handy usw.) herausgeben - nur auf schriftliche Aufforderung. Arbeit trotzdem anbieten
  • Urlaubsanordnung/Freistellung widersprechen
  • ggf. Verhandlungen über Änderungen anregen
  • Suchen Sie das Gespräch mit dem Arbeitgeber
  • kurz: Tun Sie so, als sei die Kündigung nicht erfolgt
  • Keine Anzeigen bei Behörden oder sonstigen Druck ausüben

Sie halten als fairer Partner am Vertrag und an Ihrem Arbeitsplatz fest. Sie zeigen sich leistungswillig und flexibel. Und bleiben Sie immer kooperativ.

2. Arbeitgeber

Lassen Sie keine Zweifel an Ihrem Entschluss aufkommen:

  • Entlassung sofort vollziehen
  • Arbeitsmittel einfordern
  • Freistellung mit Anrechnung von Überstunden und Urlaub. Urlaubsentgelt sofort zahlen!

Raus ist raus.

Keine Illusionen aufkommen lassen!

Ab da: Einsatz einer anderen Person mit dem Ziel der Einigung.

Perspektiven schaffen!

  • persönliches Gespräch mit dem Arbeitnehmer (Endgültigkeit der Entscheidung, keine Vorwürfe, Zukunftsvision entwickeln, Hilfsangebote prüfen)
  • Abfindung, ggf. mit zusätzlichen Angeboten (Referenzen, befristete Weiterbeschäftigung - auch zu anderen Bedingungen auf einem neu und eigens zu diesem Zweck geschaffenen Arbeitsplatz)
  • sonstige Überbrückungshilfen (Steuerjahr beachten)
  • Abgeltung von verfallbaren Betriebsrentenansprüchen?
  • Ziel: Sicherung des Lebensunterhalts und berufliche Perspektive in Eigenverantwortung
  • Voraussetzung: Verzicht auf Kündigungsschutzklage



Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Mediator & Coach Robert Haas FA ArbR (1997)

Beiträge zum Thema