Abfindungen im öffentlichen Dienst – womit kann ich als Arbeitnehmer rechnen?
- 2 Minuten Lesezeit
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.
Wie sind die Aussichten auf eine hohe Abfindung beim öffentlichen Dienst im Vergleich zur Privatwirtschaft? Welche Besonderheiten gelten dort? Worauf muss der Arbeitnehmer achten und worauf sich einstellen, wenn er nach der Kündigung oder dem Angebot eines Aufhebungsvertrages um eine hohe Abfindung pokern will? Dazu der Kündigungsschutzexperte Alexander Bredereck:
Tatsächlich unterscheiden sich die Abfindungsverhandlungen mit öffentlichen Arbeitgebern von denen mit der Privatwirtschaft. Hier sitzt das Geld in manchen Branchen sehr locker; insgesamt sind private Arbeitgeber deutlich flexibler und eher bereit, tief in die Tasche zu greifen, wenn es darum geht, eine schnelle und unkomplizierte Abfindungslösung zu finden. Bei privaten Arbeitgebern gilt das Primat der Wirtschaftlichkeit: Man schaut sich den möglichen Schaden an, den ein Prozessverlust verursachen könnte und handelt eine Abfindung aus, die diesen Schaden mit geringerem Nachteil für den Arbeitgeber abwenden kann.
Anders im öffentlichen Dienst, wo Gelder weitaus eingeschränkter verfügbar sind. Letztlich handelt es sich dabei um Steuergelder, über deren Ausgabe der Rechnungshof wacht; hohe Abfindungen im öffentlichen Sektor sind zudem eher eine kritische Pressemeldung wert. Dies steht wiederum in deutlichem Kontrast zur Privatwirtschaft, wo hohe Abfindungen in manchen Branchen fast schon als Zeichen für ein gut gehendes Unternehmen gelten.
Das zweite Problem ist, dass gesonderte Mittel für Abfindungen im Haushalt mitunter schlicht nicht zur Verfügung stehen.
Andererseits ist die Zahlung hoher Abfindungen bei öffentlichen Arbeitgebern unter bestimmten Umständen leichter möglich, beispielsweise wenn der Arbeitnehmer eine Stelle blockiert, die der Arbeitgeber gern anderweitig besetzen würde. Hier kann der Arbeitnehmer mitunter großen Druck aufbauen. Hinzu kommt, dass eine Kündigung bei öffentlichen Arbeitgebern deutlich seltener ausgesprochen wird und meist mit höherem Aufwand verbunden ist. Auch dies kann den öffentlichen Arbeitgeber mitunter unter größeren Druck setzen, Verhandlungen mit einer hohen Abfindung abzuschließen, als in der Privatwirtschaft, wo regelmäßig auch die Option besteht, die Verhandlung abzubrechen und eine neue Kündigung mit einem anderen Kündigungsgrund auszusprechen.
Praxistipp für Arbeitnehmer: Für beide, für die Privaten, wie auch für die Öffentlichen, ist die Vorgehensweise, eine hohe Abfindung zu erreichen, grundsätzlich gleich. Ich empfehle, falls für Sie eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag in Frage kommt, oder Sie sich in an Ihrem Arbeitsplatz unwohl fühlen und gemobbt oder schikaniert werden, dass Sie meine Videorechtstipps zur besten Vorgehensweise bei Kündigung, Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag anschauen und meine kostenlose und unverbindliche telefonische Erstberatung nutzen und mit mir über Ihre konkreten Abfindungschancen sprechen.
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