Abfindungen - wann ist was zu zahlen?

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Bekommt jeder gekündigte Arbeitnehmer eine Abfindung?

Die rechtliche Grundlage für eine Abfindung kann in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen bzw. dem Arbeitsvertrag geregelt sein oder sich auch aus einem Abfindungsangebot des Arbeitgebers -regelmäßig vor der Ausspruch Kündigung - ergeben.

Fazit: Verträge und schriftlichen Unterlagen sind zu prüfen!

Ist dort nichts geregelt, kann eine Abfindung im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses durch das Arbeitsgericht in einem Urteil festgesetzt werden oder aber vor dem Arbeitsgericht in einem Vergleich ausgehandelt und protokolliert werden.

Eine Kündigungsschutzklage gibt dem gekündigten Arbeitnehmer noch keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung. Denn diese Klage ist auf die gerichtliche Feststellung gerichtet, dass durch die Kündigung das Arbeitsverhältnis für den Arbeitnehmer nicht beendet ist.

Dennoch kommt es häufig zu Abfindungsregelungen vor dem Arbeitsgericht, da der Arbeitgeber bei guten Erfolgsaussichten für die Kündigungsschutzklage lieber freiwillig einer Abfindungszahlung in einem Gesamtvergleich zustimmt, als einen Prozess zu verlieren. Die Verurteilung des Arbeitgebers zu einer Abfindungszahlung nach §§ 9 und 10 Kündigungsschutzgesetz, wenn

  • die Kündigung nach Ansicht des Gerichts unwirksam war, und
  • dem Arbeitnehmer die weitere Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten ist, z.B. wegen beleidigender Äußerungen des Arbeitgebers im Prozess

ist dagegen selten.

Wie berechnet sich die Abfindung?

Oft orientieren sich die Arbeitsgerichte und damit auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Verhandlungen über die Höhe einer Abfindung an der Faustregel, wonach ein halbes bis volles Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr angemessen ist.

Diese Berechnung wird teilweise auch als Regelabfindung bezeichnet und ist in den einzelnen Gerichtsbezirken schwankend.

Denn um die Höhe einer Abfindung festzulegen, welche letztendlich einen einmaligen „Schadensersatz“ für den Verlust des Arbeitsplatzes darstellt, ist auch darauf abzustellen:

  • wie lange des Kündigungsschutzverfahren dauert bzw. dauern könnte und
  • ob aufgrund der Qualifikation und/oder des Alters des Arbeitnehmers überhaupt die Chance besteht, zeitnah eine neue Arbeitsstelle zu finden

Fazit: Das wirtschaftliche Risiko des Arbeitgebers ist für die Höhe des Abfindungsbetrages einzuschätzen!

Denn allein das Verschieben eines Termins vor dem Arbeitsgericht um nur 1 Monat kann das wirtschaftliche Risiko des Arbeitgebers um einen vollen Bruttomontagslohn erhöhen.

Fazit: Lassen Sie Ihre Chancen und Risiken von Anfang anwaltlich bewerten!


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