Abgasaffäre – fast ein Jahr ohne Entschädigung

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In wenigen Wochen jährt sich die Abgasaffäre zum ersten Mal. Im Spätsommer 2015 wurde der größte Betrug der weltweiten Automobilindustrie aufgedeckt. US-Behörden brachten ans Tageslicht, dass VW, größter Autohersteller der Welt, bei Millionen Diesel-Fahrzeugen eine manipulative Software verwendet hatte. Diese verfälschte die Abgaswerte, die Automobile stießen wesentlich mehr Schadstoffe aus als von Volkswagen angegeben.

Bei zahlreichen Modellen, auch von den Tochterfirmen wie Seat oder Audi, wurden Ungereimtheiten entdeckt, allein in den USA sind 500.000 Käufer von VW betrogen worden. Volkswagen durchlebt noch immer die größte Krise der Konzerngeschichte, unzählige Klagen erreichen den Autohersteller, weltweit ermitteln Behörden und das Ansehen des einst als verlässlich geltenden Wolfsburger Konzerns ist zerstört.

Entschädigung in den USA – Entschuldigung in Deutschland

In den USA schreitet VW jedoch nach und nach auf eine Bewältigung der Abgasaffäre zu. Unlängst wurde in San Francisco ein Vergleich mit Sammelklägern und Behörden geschlossen. VW verpflichtete sich darin, rund 15 Milliarden US-Dollar, unter anderem für eine flächendeckende Entschädigung für alle 500.000 Käufer manipulierter Fahrzeuge und eine Spende in einen Umweltschutz-Fonds, bereitzustellen. In den USA erhalten demnach alle betrogenen Käufer „automatisch“ eine Entschädigung, die in Einzelfällen bis zu 10.000 US-Dollar betragen kann. Nach Bekanntgabe des Vergleichsschlusses kündigten jedoch einige Bundesstaaten weitere Klagen gegen Volkswagen an, auch in den USA ist der Abgasskandal noch nicht vorüber.

Währenddessen lehnt die Führungsriege des Volkswagen Konzerns eine vergleichbare Lösung für deutsche Verbraucher vehement ab. Zwar entschuldigte sich der Konzern für die Mängel an den Diesel-Fahrzeugen, es bleibe aber bei dem Angebot der Umrüstung im Zuge der Rückrufaktion. Weil diese sich aber hinzieht, urteilten bereits einige Gerichte, dass Kunden ein Rückgaberecht haben, die Zeitspanne bis zur vollendeten Umrüstung sei nicht hinnehmbar.

Deutsche Geschädigte haben ebenfalls Ansprüche

Doch auch neben den kaufrechtlichen Ansprüchen haben alle Geschädigten der Abgasaffäre Schadensersatzansprüche gegen VW – auch in Deutschland. Und geschädigt sind nicht nur die Käufer, die über die Beschaffenheit der Fahrzeuge von VW getäuscht wurden. Auch die Anteilseigner des Konzerns haben ersatzfähige Schäden erlitten.

Nach Beginn der Abgasaffäre durch die Enthüllungen der US-Behörden hat die VW-Aktie dramatisch an Wert verloren. Viele Anleger haben dadurch hohe Summen an Geld verloren. Der Freistaat Bayern hat deswegen angekündigt, VW zu verklagen. Bayerns landeseigener Pensionsfonds hatte zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Manipulationen Anteile gehalten und einen Verlust von mehr als 700.000 Euro hinnehmen müssen. Dagegen werde jetzt vorgegangen, wie der Bayerische Finanzminister Söder der Presse mitteilte.

Aber auch private Aktionäre können ihre Rechte geltend machen. Auf der Jahreshauptversammlung äußerte die Konzernspitze, dass an die Anleger in diesem Jahr keine Dividende ausgeschüttet werde.

Ansprüche gegen VW mit Werdermann | von Rüden durchsetzen!

Viele geschädigte Verbraucher, ob Käufer oder Aktionäre, sind enttäuscht über das Vorgehen von VW. Zu Recht, denn VW hat mit der Abgasaffäre einen millionenfachen Betrug begangen, der Schäden bei unwissenden Bürgern angerichtet hat. Für eine Entschädigung dieser Schäden muss mangels allgemeiner Wiedergutmachung durch VW einzeln vorgegangen werden. Der Rechtsweg steht prinzipiell offen.

Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet allen Geschädigten eine kostenlose Erstberatung an. Unsere Anwälte schätzen Ihre Lage professionell ein und geben eine Einschätzung ab!

Machen Sie Ihre Ansprüche gegen VW geltend und lassen Sie sich den erlittenen Schaden ersetzen!

Weitere Informationen unter: https://www.vw-abgas-schaden.de/


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