Abgasmessung – VW T5 hält Grenzwert nicht ein – Gutachten zu Abgasmanipulationen

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Für den VW-Transporter T5 gibt es im Abgasskandal keinen Rückruf. Das ist nicht nur für die betroffenen „Bulli-Fahrer“ mehr als erstaunlich. Denn in dem T5 ist der Motor des Typs EA 189 verbaut. Also exakt der Dieselmotor, der in Millionen von Fahrzeugen verwendet wurde und bei dem die Abgaswerte manipuliert wurden.

Doch während die anderen Modelle in die Werkstätten beordert werden, damit ihnen ein Software-Update verpasst werden kann, gibt es für den VW T5 keinen Rückruf. Eine plausible Erklärung dafür gibt es nicht. „Es ist kein Grund ersichtlich, warum es beim T5 keine Abgasmanipulationen gegeben haben soll“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Und als „Saubermann“ auf der Straße präsentiert sich der Transporter auch nicht. Im Gegenteil: Aktuelle Abgasmessungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zeigen, dass der VW T5 2.0 TDI mit der Abgasnorm Euro 5 deutlich mehr Stickoxide ausstößt als zulässig. Die DUH nahm die Messung bei dem Transporter bei Außentemperaturen zwischen 14 und 21 Grad vor. Dabei stieß der T5 nach Angaben der DUH durchschnittlich 992 Milligramm NOx/km aus. Der zulässige Grenzwert in der Schadstoffklasse Euro 5 beträgt 180 mg/km.

Die Messungen erfolgten im normalen Straßenverkehr. Die Teststrecke führt durch die Stadt, über Land und über die Autobahn, wobei auf der Landstraße nicht schneller als 80 km/h und auf der Autobahn nicht schneller als 120 km/h gefahren wurde. Dabei überschritt der T5 den zulässigen Grenzwert beim Stickoxid-Ausstoß bei allen Messungen deutlich.

Trotz der moderaten Fahrweise stößt der T5 den Messungen zufolge viel zu viel Stickoxid aus. Dass es für das Modell trotzdem keinen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt gibt, ist ein Rätsel. Eine Erklärung dafür gibt es nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Hartung nicht: „Ich bin überzeugt, dass auch beim T5 die Abgaswerte manipuliert wurden.“ Vor dem OLG Düsseldorf hat Rechtsanwalt Dr. Hartung inzwischen einen Beweisbeschluss erreicht (Az.: I-13 U 18/19). Heißt: Ein Sachverständiger soll klären, ob die Abgaswerte beim T5 manipuliert wurden.

„Ich gehe davon aus, dass das Gutachten zeigen wird, dass VW auch beim Transporter T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat und die Käufer dementsprechend Schadensersatzansprüche geltend machen können“, so Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage. 



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