Abgasmessungen beim Volvo XC60 – Grenzwert beim Stickoxid-Ausstoß deutlich überschritten

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Bei Abgasmessungen hat der Volvo XC60 mit 2-Liter-Dieselmotor und der Schadstoffklasse Euro 5 auffällige Werte gezeigt und deutlich mehr Stickoxide ausgestoßen als zulässig.

Die Messungen hat das Emissions-Kontroll-Institut EKI der Deutschen Umwelthilfe vorgenommen. Dabei wurde der Volvo XC60 mit Hilfe von Eisbeuteln und Heizdecke „überführt“. Die Hilfsmittel zeigen, wie abhängig der Emissionsausstoß von der Außentemperatur ist.

Der Temperatursensor sitzt bei dem Volvo XC60 im Außenspiegel. Daher umwickelten die Tester den Außenspiegel mit einer Heizdecke bzw. Eiswürfeln und täuschten so höhere bzw. niedrigere Außentemperaturen vor. Das Ergebnis: Je niedriger die Außentemperatur, umso höher der Stickoxid-Ausstoß, berichtet u. a. der Bayerische Rundfunk (BR).

Der zulässige Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß von Fahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 5 liegt bei 180 Milligramm pro Kilometer. Mehrere Testfahrten auf einer 32 Kilometer langen Teststrecke rund um Berlin zeigten, dass der Volvo-SUV diesen Grenzwert schon bei Außentemperaturen zwischen 14 und 22 Grad deutlich überschreitet. Durchschnittlich stieß er bei den Messungen 660 mg NOx pro Kilometer aus. Je kälter es wurde, umso schlechter wurden die Ergebnisse. Bei Außentemperaturen zwischen 9 und 11 Grad wurde ein Ausstoß von 811 Milligramm NOx gemessen, bei simulierten Außentemperaturen von null bis minus vier Grad stieg der Wert auf 2148 Milligramm pro Kilometer. Der zulässige Grenzwert wurde damit fast um das 12-fache überschritten.

„Die Messergebnisse deuten darauf hin, dass Volvo ein sog. Thermofenster verwendet und die Abgasreinigung bei sinkenden Temperaturen reduziert bzw. abgeschaltet wird“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Auch Experten wie Axel Friedrich von der DUH vermuten nach diesen Testergebnissen, dass Volvo eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet.

Den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung wies Volvo allerdings entschieden zurück. Die Funktion sei aus Motorschutzgründen notwendig.

„Nach EU-Recht dürfen Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung nur in Ausnahmefällen verwendet werden. Wenn die Abgasreinigung schon bei überwiegend herrschenden Temperaturen zurückgefahren wird, kann von einer Ausnahme keine Rede sein. Dann muss von einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgegangen werden. Dementsprechend können auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Verschiedene Gerichte haben die sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung schon als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft und die Autohersteller zu Schadensersatz verurteilt. Zudem haben verschiedene Gerichte inzwischen auch den EuGH eingeschaltet.

Mehr Informationen auf der Kanzleihomepage.



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