Illegales Online-Casino: Wieder Geld zurück von N1 Interactive Limited

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Das Landgericht Berlin II hat einem geschädigten Verbraucher für seine Verluste bei Online-Casino-Spielen 67.675 Euro nebst Zinsen zugesprochen.

Online-Glücksspiele haben sich in den letzten Jahren zu einem bedeutenden Segment der globalen Unterhaltungsindustrie entwickelt. Das gilt auch in Deutschland - aber viele Anbeterinnen solcher Casino-Spiele haben in der Vergangenheit gegen das Gesetz verstoßen, weil sie ohne behördliche Zulassung operiert haben. Daher wächst die Zahl der verbraucherfreundlichen Urteile vor deutschen Gerichten, durch die geschädigte Spieler ihr Geld von diesen Online-Casino-Plattformen zurückerhalten. Das Landgericht Berlin II hat mit Urteil vom 12. März 2024 entschieden (Az.: 91a O 21/23), dass die N1 Interactive Limited aus Malta an den Kläger 67.675 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 10. Juni 2023 zu zahlen hat. Die Beklagte wurde ebenso verurteilt, die Klagepartei von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.642 Euro freizustellen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Der Hintergrund: „Der Kläger machte in dem Verfahren gegenüber der Beklagten Schadensersatz- und Bereicherungsansprüche auf Rückzahlung von verlorenen Einsätzen bei unerlaubtem Glücksspiel geltend. Er hatte auf der Plattform für Online-Glücksspiele mit dem Namen N1 Casino an solchen öffentlichen Spielen teilgenommen. Aber die Anbieterin verfügte im streitgegenständlichen Zeitraum weder eine Glücksspiellizenz von der zuständigen ‚Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder‘ noch vom schleswig-holsteinischen Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport nach dem schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetz 2012. Kurz gesagt: Die Online-Casino-Angebote waren illegal“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung hat das verbraucherfreundliche Urteil vor dem Landgericht Berlin II erstritten.

Im Kern bezieht sich die Urteilsbegründung auf die einschlägigen Regelungen aus § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zur Schadensersatzpflicht: Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Für den Verbraucherschutzanwalt und Glücksspielrechtsexperten ist folgendes klar: „Das ist ein weiteres schlagkräftiges Urteil für geschädigte Spieler vor deutschen Gerichten, um ihre Verluste zurückzuerhalten. Die Chancen dafür sind nach deutschem Recht sehr groß. Betroffene Verbraucher sollten den Weg vor Gericht nicht scheuen. Unserer Einschätzung nach gibt es weit mehr als 100 Anbieter von Online-Casinos in Deutschland.“

Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung stellt daher heraus: „Bis zum 30. Juni 2021 war der zwischen den Parteien geschlossene Online-Glücksspielvertrag gemäß § 134 BGB in Verbindung mit § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag 2012 nichtig. In diesem Zeitraum war das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten und auch nicht erlaubnisfähig. Die Beklagte hat gegen diese Verbotsnorm verstoßen, indem sie ihr Onlineangebot ohne Lizenz auch der Klagepartei zugänglich gemacht hat. Die Beklagte verfügte zu diesem Zeitpunkt über keine behördliche Erlaubnis hinsichtlich des Veranstaltens von Glücksspiel.“

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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