ABGASSKANDAL 2.0: Der neue BMW-Abgasskandal

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Es wurde lange gemunkelt, doch jetzt gibt es handfeste Beweise dafür: Nicht nur der Fahrzeughersteller Volkswagen AG hat die Abschalteinrichtung für die Abgasreinigung manipuliert...sondern auch BMW!

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) veröffentlichte im Juni 2023 Tests, bei denen mehrere ältere BMW-Modelle überprüft wurden. Dabei wurden stark erhöhte Stickoxid-Emissionen festgestellt. 

Im August 2023 hat die deutsche Zulassungsbehörde, das Kraftfahr-bundesamt (KBA), das Verfahren gegen den Autohersteller BMW eingeleitet. Diese gehen im Wesentlichen auf die erstmaligen Ermittlungen im Juni 2023 zurück. Das KBA kam zum Ergebnis, dass in den betroffenen BMW-Modellen X3 xDrive20d und X3 sDrive 18d mit Euro-5-Dieselmotoren vom Typ N47D20 unzulässige Abschalteinrichtungen installiert wurden. 

Die Ermittlungen führten letzten Endes dazu, dass seit Juli 2024 eine Rückrufaktion von BMW gestartet wurde, welche vom KBA überwacht wird. Hierbei muss die "unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems" entfernt werden. Dabei ist erforderlich, dass die entsprechenden Bauteile (AGR-Kühler samt Ventil, Heißfilm-Luftmassensensor und ggfs. Reinluftrohr) getauscht werden, damit diese mit der neuen Software auch kompatibel sind und keine Folgeschäden entstehen. Es bedarf quasi eine Generalüberholung der betroffenen Steuergeräte.

Weltweit seien wohl 187.000 Autos vom BMW-Abgasskandal betroffen.

Bisher kam BMW, trotz bereits vergangener Ermittlung in dem ein oder anderen Fall, glimpflich davon. Es bleibt nun abzuwarten, wie diese Sache konkret weitergeht...

Letzten Endes steht seit dem VW-Abgasskandal bereits fest: Eine manipulierte Abschaltseinrichtung stellt einen Sachmangel i. S. d. § 434 BGB dar. 

Kommen Sie gerne auf mich zu und wir schauen gemeinsam, wie die Rechtslage in Ihrem konkreten Fall aussieht und welche Verfahrensweise angemessen und zielführend ist. 


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Foto(s): pexels


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