Abgasskandal: Ansprüche trotz laufender Finanzierung?

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In laufenden Prozessen gegen Hersteller manipulierter Fahrzeuge wenden Hersteller bei noch laufender Finanzierung des Fahrzeugkaufs gerne eine angeblich nicht bestehende sog. „Aktivlegitimation“ der Kläger ein. Der Kläger sei aufgrund des sicherungshalber an die Bank übertragenen Eigentums am Fahrzeug nicht berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

„Dies ist unrichtig“, wie RA Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Kooperationspartner der IG Dieselskandal anmerkt.

Zum einen berücksichtigt dies schon nicht, dass es sich bei der Sicherungsübereignung letztlich wirtschaftlich um ein „besitzloses Pfandrecht“ handelt, das im deutschen Recht aber als Sicherungsübereignung gestaltet werden muss. Zum anderen findet die Schädigung des Verbrauchers bereits durch den Kauf statt. Ob er den Kaufpreis dann im Rahmen des Darlehensvertrags auch bezahlen muss, ist dafür ohne Relevanz, so etwa LG Lübeck, Urteil vom 07.12.2018, 3 O 143/18.

Auch ein von Gerichten teilweise vorgebrachtes Argument, der Geschädigte sei dann ja nicht in der Lage, seiner Verpflichtung zur Rückgabe des Fahrzeugs zu entsprechen, ist irrelevant, da dies den Anspruch unberührt lässt.

Sprechen Sie uns unverbindlich und kostenfrei an, wenn Sie Ihren Anspruch im Abgasskandal aus o. g. oder anderen Gründen bislang nicht verfolgt haben oder Ihren bislang nur im Musterfeststellungsverfahren vor dem OLG Braunschweig angemeldeten Anspruch nun individuell verfolgen wollen.

Wir beraten Sie auch über alternative Möglichkeiten wie den Widerruf des Darlehensvertrags zur Rückabwicklung.

RA Koch bearbeitet derzeit zahlreiche gerichtliche Verfahren sowohl gegen die Volkswagen AG wegen deliktischer Haftung als auch gegen die Volkswagen Bank GmbH und ihre Niederlassungen wegen des Widerrufs von Finanzierungen insbesondere an den Landgerichten Gießen, Frankfurt, Limburg, Hanau, Marburg, Wiesbaden und Mannheim.

Auch zahlreiche Verfahren gegen andere Hersteller und Herstellerbanken sowie herstellerunabhängige Banken werden von ihm geführt.

Rechtsanwalt Sebastian Koch

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

www.widerruf-durchsetzen.de, www.ig-dieselskandal.de



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