Abgasskandal Audi A3 mit Motor EA 288 - LG Offenburg spricht Schadensersatz zu

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Der Dieselmotor des Typs EA 189 ist durch den VW-Abgasskandal zu trauriger Bekanntheit gelangt. Sein Nachfolger ist der Motor des Typs EA 288 und wurde in zahlreichen Modellen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda verbaut. Das Thema Abgasskandal spielt auch beim EA 288 eine Rolle.

Immer wieder gibt es Hinweise, dass auch bei diesem Motor die Abgaswerte manipuliert wurden. Ende 2019 kam es in diesem Zusammenhang zu einer Razzia der Staatsanwaltschaft Braunschweig in der VW-Zentrale in Braunschweig.

Es gibt jedoch nicht nur den Verdacht, dass beim EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung im Spiel ist, sondern auch erste entsprechende Gerichtsurteile. So sprach das Landgericht Offenburg dem Käufer eines Audi A3 mit dem Motor EA 288 mit Urteil vom 23. Juni 2020 Schadenersatz zu. Der Händler müsse das Auto zurücknehmen und die Audi AG sei zu Schadensersatz verpflichtet, so das LG Offenburg (Az.: 3 O 38/18).

Die Klägerin hatte den Audi A3 2.0 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 bei der Volkswagen Leasing AG geleast. Laut Leasingvertrag wurden alle Ansprüche wegen Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs an die Klägerin abgetreten. Diese erklärte im September 2017 die Anfechtung des Kaufvertrags bzw. den Rücktritt, da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet werde.

Der Autohändler wollte da erwartungsgemäß nicht mitspielen, doch das LG Offenburg gab der Klägerin recht. In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Aschalteinrichtung verwendet. Dadurch werde erkannt, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet und der Emissionsausstoß dann reduziert. Im realen Straßenverkehr sei dies jedoch nicht der Fall. Die tatsächlichen Abgaswerte entsprächen damit nicht den Werten, die ein Kunde aufgrund der Beschreibung erwarten dürfe. Zudem bestehe die Gefahr, dass das Auto wegen der unzulässigen Abschalteinrichtung die Betriebserlaubnis verliert, so das Gericht.

Durch die unzulässige Abschalteinrichtung sei das Fahrzeug mangelhaft. Ein Käufer oder auch Leasingnehmer dürfe aber davon ausgehen, dass ein Fahrzeug frei von Mängeln ist. Der Schaden sei damit schon mit Abschluss des Vertrags entstanden, führte das LG Offenburg weiter aus.

Das Autohaus sei daher gegen Rückgabe des Fahrzeugs zur Erstattung des Kaufpreises verpflichtet. Für die gefahrenen Kilometer kann es eine Nutzungsentschädigung anrechnen. Darüber hinaus ist die Audi AG verpflichtet, der Klägerin Schadensersatz für alle entstandenen und zukünftigen Schäden, die auf dem Leasing eines Fahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung beruhen, zu leisten, entschied das LG Offenburg.

Das Gericht bezog sich in seiner Argumentation ausdrücklich auch auf die Ausführungen der EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston. Diese hatte Ende April klargemacht, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im Realbetrieb zu einem erhöhten Schadstoffausstoß führen. Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen zulässig.

Den Nachweis, dass in dem Audi A3 eine ausnahmsweise zulässige Abschalteinrichtung verwendet wird, habe Audi nicht erbracht, so das LG Offenburg. Vielmehr kritisierte es, dass der Autobauer im Prozess immer nur stückchenweise mit der Wahrheit herausgerückt sei. Für das Gericht spielte es zudem keine Rolle, dass es keinen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts für das Fahrzeug gibt.

„Wie der BGH mit Urteil vom 30. Juli 2020 noch einmal verdeutlichte, lässt sich der Schaden der Käufer auch nicht durch die Installation eines Software-Updates beseitigen. Käufer eines VW, Audi, Seat oder Skoda mit dem Motor EA 288 haben nach der aktuellen Rechtsprechung aber gute Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering aus Hannover.

Mehr Informationen: https://rechtsanwalt-schwering.de/abgasskandal/




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