Abgasskandal Audi A6 – LG Mönchengladbach verurteilt Audi zu Schadensersatz

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Im Abgasskandal muss Audi einen Audi A6 Avant zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten. Das hat das das Landgericht Mönchengladbach mit Urteil vom 11. März 2020 entschieden (Az.: 2 O 167/18).

Die Kläger hatten den Audi A6 Avant 3,0 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 897 und der Abgasnorm Euro 6 im Mai 2016 gekauft. „Beim Motor des Typs EA 897 wird die Abgasrückführung in bestimmten Temperaturbereichen reduziert. Folge ist, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß nicht eingehalten werde. Wir sind der Überzeugung, dass es sich dabei um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt und haben daher Schadensersatzansprüche für unsere Mandanten geltend gemacht“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Hartung Rechtsanwälte.

Diese Argumentation wurde einige Monate später durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) untermauert. Die Behörde ordnete einen verpflichtenden Rückruf an. Audi informierte die Kläger Anfang 2019 über den Rückruf und teilte mit, dass ohne Software-Update der Verlust der Betriebszulassung drohen könnte.

Audi habe das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und die Kläger dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Der Autobauer sei daher zum Schadensersatz verpflichtet, urteilte das LG Mönchengladbach. Audi müsse das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.

Die Steuerung der Abgasbehandlung stelle eine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Abschalteinrichtungen, die die Wirkung des Emissionskontrollsystems verringern, seien ein Verstoß gegen die EG-Verordnung Nr. 715/2007, stellte das Gericht klar. Dass es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung handele, werde schon durch den verpflichtenden Rückruf des KBA deutlich.

Die Kläger seien schon mit Abschluss des Kaufvertrags geschädigt worden, da sie das Fahrzeug bei Kenntnis des Abgasmanipulationen nicht erworben hätten. Dieser Schaden lasse sich auch nicht durch ein Software-Update beseitigen, so das LG Mönchengladbach. Der Vertrag sei daher rückabzuwickeln.

Die Kläger hatten den Audi A6 mit einer Laufleistung von 8770 km für 46.100 Euro gekauft und sind rund 99.000 km mit dem Wagen gefahren. Abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer in Höhe von knapp 15.700 Euro erhalten sie gegen Rückgabe des Fahrzeugs noch ca. 30.400 Euro plus Zinsen.

„Das Urteil zeigt, dass auch bei den großvolumigeren 3-Liter-Dieselmotoren, die nicht nur beim A6, sondern bei diversen Modellen von Porsche, Audi und VW verwendet werden, gute Chancen bestehen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen“, so Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Mehr Informationen auf der Kanzleihomepage.



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