Abgasskandal - BGH zur Sittenwidrigkeit der Thermofenster bei Daimler

  • 3 Minuten Lesezeit

Im Abgasskandal sind Thermofenster immer wieder in der Diskussion. Klar ist, dass durch sie die Abgasreinigung bei Außentemperaturen außerhalb dieses Fensters zurückgefahren und schließlich ganz abgeschaltet wird. Die Frage ist aber, ob dies reicht, um den Autoherstellern vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vorzuwerfen. Nun hat sich der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 19. Januar 2021 erstmals zum Thermofenster bei Daimler geäußert (Az.: VI ZR 433/19).

Der BGH machte deutlich, dass durch die Verwendung von Thermofenstern bei der Abgasrückführung Sittenwidrigkeit vorliegen kann. Dazu reiche aber der bloße Einsatz der Thermofenster nicht aus. Für die Sittenwidrigkeit müssten noch weitere Umstände hinzutreten, beispielsweise unzutreffende Angaben gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), um die Genehmigungsbehörde über die tatsächliche Arbeitsweise des Abgasrückführungssystems zu täuschen.

 

Unzutreffende Angaben zum Thermofenster

Darum ging es nun auch vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Der Kläger hatte 2012 einen Mercedes C 220 gekauft. Unter der Haube steckt bei diesem Modell der Dieselmotor des Typs OM 651 mit der Schadstoffklasse Euro 5. Der Kläger machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung eines Thermofensters geltend. Schon bei Außentemperaturen im einstelligen Bereich werde die Abgasrückführung reduziert und schließlich ganz abgeschaltet, so dass der Stickoxid-Ausstoß erheblich steige. Im Genehmigungsverfahren habe Daimler diese Funktion nicht offengelegt und verschleiert, so der Kläger. Es handele sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung.

In den Vorinstanzen blieb die Klage erfolglos. Das OLG Köln hatte entschieden, dass Daimler keine Sittenwidrigkeit unterstellt werden könne und der Kläger dafür keine hinreichenden Anhaltspunkte geliefert habe. Es wies die Klage daher ab.

 

BGH hebt Urteil des OLG Köln auf

Damit habe es sich das OLG allerdings viel zu leicht gemacht, so der BGH. Der Kläger habe hinreichende Anhaltspunkte dafür geliefert, dass Daimler gegenüber dem KBA die Karten bezüglich des Abgasreinigungssystems nicht auf den Tisch gelegt und unzutreffende Angaben gemacht habe. Diesen Hinweisen hätte das OLG nachgehen und tiefer in die Beweisaufnahme einsteigen müssen. Es habe aber den Vortrag des Klägers nicht berücksichtigt und damit den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör verletzt, watschte der BGH das OLG Köln ab.

Das OLG Köln muss den Fall nun neu verhandeln und besonders berücksichtigen, welche Angaben dem BGH zur Arbeitsweise des Thermofensters gemacht wurden.

 

Daimler muss sich zum Thermofenster äußern

 „Nun steht Daimler in der Bringschuld und muss darlegen, dass es das KBA ordnungsgemäß zur Funktionsweise des Abgasrückführungssystems informiert hat. Bleibt Daimler bei seinem bisherigen Verhalten und legt mit dem Hinweis auf Betriebsgeheimnisse nur überwiegend geschwärzte und wenig aussagekräftige Unterlagen vor, dürfte dies zu wenig sein, um den Vorwurf der Sittenwidrigkeit zu widerlegen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Dr. Christian Lorbach.

 Im Mercedes-Abgasskandal geht es nicht nur um Thermofenster. Wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen hat das KBA schon eine ganze Reihe verpflichtender Rückrufe angeordnet. „Verschiedene Gerichte haben Daimler daher auch schon wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadenersatz verurteilt. Das Thermofenster ist nicht alleine ausschlaggebend für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen“, so Rechtsanwalt Dr. Dr. Lorbach, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

 

Rechtsanwalt Dr. Dr. Christian Lorbach, ist seit über 15 Jahren sehr engagiert mit eigener Kanzlei in Bayreuth mit dem Schwerpunkt „Verbraucherrecht“ tätig und hat schon weit über 2000 Abgasskandalfälle erfolgreich bearbeitet. 

Er ist Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal und zudem nahezu täglich im gesamten fränkischen Raum für fast alle namhaften, überörtlich tätigen Klägerkanzleien im Abgasskandal tätig. 

Er verfügt daher über fundierte Erfahrung und profundes Fachwissen in diesem Bereich sowie hervorragende Kenntnisse der einschlägigen Rechtsprechung, insbesondere auch der Auffassungen der einzelnen Kammern bzw. Senate der Landgerichte Bayreuth, Hof, Bamberg, Schweinfurt, Würzburg, Coburg, Nürnberg-Fürth, Ansbach, Weiden, Amberg, Regensburg, Ingolstadt, München, der Oberlandesgerichte in Bamberg, Nürnberg und München und natürlich auch des Bundesgerichtshofs.

Rechtsanwalt Dr. Dr. Lorbach bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten, kümmert sich ggf. um die Einholung einer Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung und vertritt Sie kompetent außergerichtlich, sowie erforderlichenfalls auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir freuen sich über Ihre baldige Kontaktaufnahme.

 

Mehr Informationen: https://www.ra-dr-lorbach.de/abgasskandal



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Dr. Christian Lorbach

Beiträge zum Thema