Abgasskandal der Audi AG: Wieder Sechszylinder-Motorengruppe EA897 im Fokus!

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Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat die Audi AG zu Schadenersatz verurteilt. Es geht um Abgasmanipulationen an einem Sechszylinder-A6 allroad quattro 3.0 TDI mit dem Dieselmotor EA897 mit der Abgasnorm Euro 5.

Die Dieselmotorengruppen EA897 mit der Abgasnorm Euro 5 und sechs Zylindern entwickelt sich immer mehr zu einem Problem für die Audi AG. Jetzt hat das Landgericht Nürnberg-Fürth (Urteil vom 28.09.2021, Az.: 16 O 2493/21) die Audi AG dazu verurteilt, an einen geschädigten Verbraucher 36.680,84 Euro und weitere 1.550,80 Euro, jeweils nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 27. Mai 2021, zu zahlen und 91 Prozent der Kosten des Verfahrens zu tragen. Streitgegenständlich war ein Audi A6 allroad quattro 3.0 TDI mit dem Dieselmotor EA897 mit der Abgasnorm Euro 5.

Der geschädigte Verbraucher erwarb das Sechszylinder-Fahrzeug als Gebrauchtwagen zu einem Kaufpreis von 52.700,01 Euro. Das Fahrzeug hatte im Zeitpunkt des Kaufs eine Laufleistung von 24.620 Kilometern, am 5. September 2021 und damit zwei Tage vor der letzten mündlichen Verhandlung eine Laufleistung von 108.327 Kilometern.

„Um den Ausstoß von Stickoxid zu optimieren, wird bei dem Fahrzeug im Wege der sogenannte Abgasrückführung ein Teil des Abgases zurück in das Ansaugsystem des Motors geführt und nimmt erneut an der Verbrennung teil. Die Abgasrückführung wird außerhalb eines bestimmten Temperaturfensters zurückgefahren. Damit ist das berühmt-berüchtigte Thermofenster gemeint. Das streitgegenständliche Fahrzeug ist auch von einem Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt im Hinblick auf eine unzulässige Abschalteinrichtung betroffen“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde und hat das verbraucherfreundliche Urteil vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth erstritten.

Darüber hinaus hat der Kläger das Vorliegen weiterer Abschalteinrichtungen bemängelt, nämlich eine Prüfstanderkennung mit der Folge einer Aufheizstrategie für den Oxydationskatalysator und Emissionsreduktion durch Lenkwinkelerkennung sowie eine manipulierte Software für das Getriebe und eine manipulierte AdBlue-Einspritzung. Es sei daher von einer erheblichen Mangelhaftigkeit auszugehen. Zudem sei die Abschalteinrichtung auf dem europäischen Markt nicht zulassungsfähig gewesen. Die Zulassung sei durch die Manipulation erloschen. Auch wichen die tatsächlichen Stickstoffoxid-Emissionen von den gesetzlichen Vorgaben derart ab, dass die angegebene EU-Schadstoffklasse nicht erreicht werde.

„Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass streitgegenständliche Fahrzeug zwei unterschiedliche Betriebsmodi nutzt. Es erkenne anhand verschiedener Parameter, ob es sich auf dem Prüfstand befinde. Dann arbeite die Abgasreinigung wirksam. Bei Fahrten auf der Straße würden dagegen vor allem weniger Abgase in den Motor zurückgeführt und dadurch mehr Stickoxide ausgestoßen. Insofern sei zu berücksichtigen, dass eine Schadstoffmessung auf dem Prüfstand nur sinnvoll sei, wenn das zu testende Fahrzeug gerade hinsichtlich der Abgasbehandlung dem Zustand entspreche, der auch auf der Straße gegeben sei“, betont Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Die Audi AG wollte sich einmal mehr mit dem Argument herausreden, bei dem verbauten Motor handle es sich um einen EA896 Gen2 Biturbo, der schlichtweg über keinerlei illegalen Abschalteinrichtungen verfüge. Das Fahrzeug sei technisch sicher und könne uneingeschränkt genutzt werden. Das pauschale Bestreiten hat dem Gericht nicht ausgereicht, obwohl konkrete Darlegungen verlangt worden waren.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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