Abgasskandal: Ein weiterer großer Rückruf bei Mercedes-Benz steht an! Anwaltsinfo!

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Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), Deutschlands zentrale Behörde für Verkehrssicherheit, hat nach Medienberichten und auch als Folge der neuen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs jüngst einen weiteren Rückruf für Mercedes-Benz Diesel-Fahrzeuge angekündigt. Das KBA hat in den Mercedes-Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt. Diese manipulieren die Abgasreinigung dergestalt, dass im normalen Straßenverkehr in der Regel die Abgasreinigung verringert wird. Zentral ist dabei die Abschalteinrichtung „Thermofenster“. Da die Abgasreinigung von der Außentemperatur abhängig gesteuert wird, bedeutet dies, dass sie meistens ausgeschaltet ist. Als Konsequenz liegt nur eine ungenügende Emissionskontrolle unter diversen Fahrbedingungen vor.

Nach Medienangaben sollen laut Angaben des Automobilherstellers Mercedes-Benz verschiedene Modelle, darunter insbesondere der E350, von dieser Rückrufaktion betroffen sein. Jedenfalls gehören die betroffenen Fahrzeuge zu den Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6b, was auf eine breite Palette von Diesel-Fahrzeugen hindeutet.

1. Der Europäische Gerichtshof sorgt für den Kurswechsel

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte bereits im Jahr 2022 die Praxis der "Thermofenster" für unzulässig erklärt. Diese Entscheidung veranlasste das KBA, den Rückruf von Mercedes-Benz Fahrzeugen anzuordnen. Eine Sprecherin von Mercedes-Benz erklärte gegenüber dem Bayerischen Rundfunk in diesem Zusammenhang, dass der Automobilhersteller in ständigem Austausch mit dem KBA stand und auf das EuGH-Urteil reagierte. Mercedes-Benz hat angekündigt, betroffene Kunden schriftlich zu informieren. Dies betrifft insbesondere Fahrzeuge, die Teil der KBA-Anordnung sind und noch ein Software-Update benötigen. Darüber hinaus bietet das Unternehmen den Fahrzeughaltern die Möglichkeit, online zu überprüfen, ob für ihr Fahrzeug ein Software-Update erforderlich ist.

Obwohl Mercedes-Benz keine genauen Zahlen veröffentlicht hat, wird geschätzt, dass mindestens 100.000 Fahrzeuge in Deutschland von der Rückrufaktion betroffen sind. Die Sprecherin des Unternehmens betonte die volle Kooperation mit den Behörden.

2. Betroffene Mercedes-Halter: Die Stilllegung des Autos droht!

Betroffene Fahrzeughalter sind verpflichtet, ihren Mercedes in einer Werkstatt nachbessern zu lassen. Falls man seinen im Abgasskandal verwickelten Mercedes nicht in die Werkstatt bringt, kann die Stilllegung des Fahrzeugs drohen. Gerade dieser Punkt des Abgasskandals bei Mercedes sollte Verbrauchern vor Augen führen, umgehend aktiv zu werden. Gerichte und Behörden zeigen endlich eine wachsende Sensibilität im Sinne der Verbraucher und versuchen Umweltstandards in der Automobilindustrie durchzusetzen.

Vom Diesel-Abgasskandal betroffene Verbraucher müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten sich mit einer Klage dagegen wehren. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut.

Betroffene des aktuellen Daimler-Rückrufs durch das KBA sollten sich daher nach Ansicht der Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB schnellstmöglich an einen fachkundigen Rechtsanwalt wenden. 

Wir prüfen Ihren Fall in einer kostenlosen Erstberatung sehr gern. Soweit Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, werden wir uns gern kostenlos um eine Kostenübernahme bemühen.

Bei der Berliner Kanzlei Dr. Späth und Partner mbB handelt es sich um eine der bekannten Kanzleien in Deutschland. Unsere Anwälte und Fachanwälte sind spezialisiert auf das Verbraucherrecht, insbesondere auch das Bank- und Kapitalmarktrecht an den Standorten Berlin und Hamburg. Hinzu kommen vor allem das Immobilien- und das Gesellschaftsrecht. Unsere Kanzlei hat seit dem Jahr 2018 mehrere hundert Dieselskandalfälle erfolgreich außergerichtlich und vor Gerichten vertreten.





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