Mercedes-Sprinter-Rückruf: Jetzt handeln! Anwaltsinfo!

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Der Druck auf die Daimler AG im Mercedes-Abgasskandal nimmt weiter zu, aktuell werden wegen einer Anordnung des Kraftfahrtbundesamtes in Deutschland ca. 99.000 Sprinter, Baujahre 2013- 2018, Herstellercode NC3II6515R, mit einem verpflichtenden Rückruf in die Werkstätten gerufen, weil Daimler bei den betroffenen Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung installiert haben soll bzw. eine unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt werden müsse. 

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB aus Berlin hinweist, seit 2018 eine Reihe von verpflichtenden Rückrufen für verschiedene Mercedes-Dieselmodelle angeordnet, damit bei den Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt wird, beim Mercedes Sprinter hatte das KBA mit dem Dieselmotor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturegelung moniert, die dafür sorgen soll, dass die Erwärmung des Motoröls verzögert wird, um den Stickstoff-Ausstoß zu reduzieren.

Daimler ist der Ansicht, das die beanstandeten Funktionen zulässig sein sollen, das KBA aber den Widerspruch gegen Rückrufbescheide zurück gewiesen und weiterhin seinen Standpunkt vertreten, dass es sich um unzulässige Abschalteinrichtungen handeln soll.

Auch der EuGH hatte bereits mit Urteil mit Datum vom 17.12.2020 entschieden, dass unzulässige Abschalteinrichtungen nicht rechtens sind und nur in begrenzten Ausnahmefällen und zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigungen Ausnahmen möglich sein sollen.

Damit sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten die Chancen für betroffene Mercedes-Sprinter-Kunden gut sein und -auch in Anbetracht einer im Einzelfall zu prüfenden Verjährung, die widrigstenfalls bereits zum Jahresende drohen könnte-diese nicht länger warten, um ihre eventuellen Ansprüche geltend zu machen.

Betroffene Mercedes-Sprinter-Kunden können immer prüfen, ob ein Prozessfinanzierer ihren Fall finanziert oder aber, ob eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten für ein juristisches Vorgehen übernimmt. Kanzleien wie Dr. Späth- & Partner führen auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung durch.

Die Kanzlei Dr. Späth und Partner hat seit 2018 ca. 1.000 Geschädigte im Mercedes-Dieselskandal vertreten und steht betroffenen Mercedes-Sprinter-Kunden -genauso wie anderen vom Dieselskandal betroffenen Daimler-Kunden für eine kostenlose Erstberatung gerne zur Verfügung



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