Abgasskandal – KBA ordnet Rückruf für ca. 150.000 Mercedes-Fahrzeuge an

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Wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. einer unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems muss Daimler weltweit rund 150.000 weitere Mercedes-Fahrzeuge zurückrufen. Knapp 52.000 Fahrzeuge davon sind in Deutschland zugelassen. 

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat die Rückrufe in 12 Bescheiden angeordnet und am 7. Januar 2020 veröffentlicht. Betroffen sind Fahrzeuge der C-Klasse, E- Klasse, S-Klasse, M-Klasse aber auch Modelle des SLK, CLS oder GLE.

Für Daimler setzt sich damit die Welle der Rückrufe fort. Schon im Sommer 2018 musste der Autobauer europaweit etwa 670.000 Diesel-Fahrzeuge, davon ca. 280.000 in Deutschland, zurückrufen. 

Weitere Rückrufe folgten 2019 und auch 2020 wird die Liste der zurückgerufenen Mercedes-Fahrzeuge, bei denen eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. eine Funktion, die die Abgasreinigung reduziert, entfernt werden muss, immer länger.

Von den aktuellen Rückrufen des KBA sind folgende Modelle betroffen:

  • Mercedes SLK, Baujahre 2015 – 2017, Baureihe R172 mit OM651 und der Abgasnorm Euro 6
  • Mercedes GLE, Baujahre 2015 – 2018, Baureihe 166
  • Mercedes E-Klasse, Baujahre 2013 – 2014, Baureihe 212 mit NAG 3
  • Mercedes C-Klasse und S-Klasse, Baujahre 2013 – 2016, Baureihen 205 Hybrid, 222 Hybrid
  • Mercedes E-Klasse, Baujahre 2014 -2016, Baureihe 207
  • Mercedes S-Klasse, Baujahre 2016 – 2017, Baureihe 222 4x4
  • Mercedes CLS-Klasse und E-Klasse, Baujahre 2015 bis 2018, Baureihen 212 und 218
  • Mercedes M-Klasse, Baujahre 2012 bis 2016, Baureihe 166
  • Mercedes S-Klasse, Baujahre 2013 bis 2016, Baureihe 222 mit NAG2 4x4
  • Mercedes S-Klasse, Baujahre 2013 bis 2015, Baureihe 222 mit NAG2 4x2
  • Mercedes E-Klasse, Baujahre 2012 bis 2014, Baureihe 207 mit NAG2
  • Mercedes CLS Klasse und E-Klasse, Baujahre 2014 bis 2016, Baureihen 212 und 218 mit NAG2

„Abgasmanipulationen hat Daimler stets zurückgewiesen. Die Rückrufe des KBA häufen sich allerdings und sprechen eine andere Sprache. Dabei muss das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht sein und weitere Rückrufe für Mercedes-Modelle könnten folgen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Die betroffenen Mercedes-Besitzer werden demnächst ein Rückrufschreiben erhalten und aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit die unzulässige Funktion entfernt werden kann. 

„Welche Folgen ein Update auf Verbrauch, Leistung oder Verschleiß des Motors hat, ist dabei völlig ungewiss. Klar ist hingegen, dass die Fahrzeuge durch die Abgasmanipulationen einen Wertverlust erleiden“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegen Daimler geltend zu machen. Der BGH hat Anfang 2019 klargestellt, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung einen Sachmangel darstellt und verschiedene Gerichte haben Daimler inzwischen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verurteilt.

Mehr Informationen: www.pkw-rueckgabe.de



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