Abgasskandal: KBA ordnet Rückruf für Mercedes C 300 Hybrid an

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Daimler muss im Abgasskandal den Mercedes C 300 Hybrid (Baureihe 205) zurückrufen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf für Modelle der Baujahre 2013 bis 2016 angeordnet. Bei den Fahrzeugen muss eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt werden, wie die Behörde am 20. Juli 2020 veröffentlichte.

Nach Angaben des KBA sind von dem Rückruf weltweit 7235 Mercedes C 300 Hybrid betroffen, davon knapp 900 in Deutschland. Der Rückruf läuft unter dem Code 5499636.

Daimler musste inzwischen diverse Mercedes-Modelle wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung auf Anordnung des KBA zurückrufen. „Für Käufer eines Hybrid-Fahrzeugs ist das umso ärgerlicher. Gerade für sie wird ein geringer Emissionsausstoß bei der Kaufentscheidung ein wichtiges Kriterium gewesen sein“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die betroffenen Fahrzeughalter werden angeschrieben, damit in der Werkstatt die unzulässige Funktion entfernt werden kann. Der entstandene Schaden beim Käufer kann durch ein Software-Update allerdings nicht beseitigt werden. Das hat der BGH mit Urteil vom 30. Juli 2020 erneut klargestellt (Az.: VI ZR 367/19).

„Mercedes-Kunden, deren Fahrzeuge für ein Software-Update in die Werkstatt gerufen wurden, haben daher weiterhin gute Chancen Schadensersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung durchzusetzen. Verschiedene Gerichte haben Daimler inzwischen zu Schadenersatz verurteilt“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Daimler führt die Rückrufe zwar durch, steht aber stets auf dem Standpunkt, dass die beanstandeten Funktionen zulässig sind. Diese Auffassung lässt sich nach der Position des EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston kaum halten. Sie hat Ende April deutlich gemacht, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im Realbetrieb zu einem erhöhten Emissionsausstoß führen. Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung zulässig.

Funktionen wie Thermofenster, wie sie Daimler bei der Abgasreinigung nutzt, sind demnach als unzulässige Abschalteinrichtung einzustufen. Betroffene Mercedes-Kunden können daher Schadensersatzansprüche geltend machen. „Ein vorheriger Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt ist dafür nicht notwendig“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal




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