Abgasskandal – Rückruf für Mercedes Sprinter

  • 2 Minuten Lesezeit

Fast 100.000 Mercedes Sprinter der Baujahre 2013 bis 2018 werden in Deutschland auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) in die Werkstatt gerufen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. eine unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt wird. Das KBA veröffentlichte den Rückruf am 16. September 2021.

Betroffen sind von dem Rückruf nach Angaben der Behörde weltweit mehr als 260.000 Mercedes Sprinter der Baujahre 2013 bis 2018. Davon sind mehr als 98.000 Fahrzeuge in Deutschland zugelassen.

Im Mercedes-Abgasskandal ist der Sprinter im Herbst 2019 in den Blickpunkt gerückt. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte eine unzulässige Abschalteinrichtung beim Sprinter mit dem Dieselmotor des Typs OM 651 und der Abgasnorm Euro 5 entdeckt. Dabei handelte es sich um die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Die Funktion sorgt dafür, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus nicht überschritten werden. Im Straßenverkehr ist die Funktion allerdings überwiegend nicht aktiviert, so dass die Emissionen steigen.

Nun wird der Rückruf für den Sprinter durchgeführt. Unter dem Code NC3II6515R werden die betroffenen Modelle in die Werkstatt gerufen, damit die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden kann.

Für Mercedes Sprinter mit dem Dieselmotor OM 651 und der Abgasnorm Euro 6 hat das KBA bereits im Februar 2020 einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet. Hier sind im Deutschland allerdings nur rund 1.000 Fahrzeuge betroffen. Der Rückruf wird unter dem Code NC3M651R durchgeführt. Neben einem Software-Update der Motorsteuerungsgeräts sollen hier auch die Stickoxid-Sensoren geprüft und ggfs. erneuert werden, teilt das KBA mit.

Rückrufe des KBA sind verpflichtend. Für die betroffenen Fahrzeughalter bedeutet dies, dass sie das Software-Update aufspielen lassen müssen, wenn sie nicht den Verlust der Zulassung riskieren wollen. Dabei ist es unklar, welche Auswirkungen ein Software-Update auf Verbrauch, Leistung oder Verschleiß des Motors hat. Auch ein Wertverlust der betroffenen Fahrzeuge ist zu befürchten.

Betroffene Mercedes-Kunden können sich aber auch wehren und Schadenersatzansprüche geltend machen. „Daimler steht zwar bislang auf den Standpunkt, dass die beanstandeten Funktionen zulässig sind. Mit dieser Auffassung steht der Autobauer aber ziemlich allein da. Zahlreiche Landgerichte und auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg haben Daimler inzwischen zu Schadenersatz im Abgasskandal verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal 



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius

Beiträge zum Thema