Abgasskandal – LG Aachen spricht Schadenersatz bei VW Beetle mit Motor EA 288 zu

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Schwering Rechtsanwälte hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Beetle mit dem Dieselmotor EA 288 durchgesetzt. Das Landgericht Aachen hat mit Urteil vom 22. April 2021 entschieden, dass VW Schadenersatz leisten muss und in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist (Az.: 1 O 478/20).

Der Dieselmotor des Typs EA 288 ist das Nachfolgeaggregat des durch den VW-Abgasskandals bekannt gewordenen Motors EA 189. Er wird von VW hergestellt, kommt aber auch in Fahrzeugen der Konzerntöchter Audi, Skoda und Seat zum Einsatz. Mit dem Nachfolgemotor haben sich die Diskussionen um Abgasmanipulationen nicht beendet. „Auch wenn VW behauptet, dass sich Schadenersatzklagen bei Fahrzeugen mit dem EA 288 nicht lohnen, haben wir zum wiederholten Mal das Gegenteil bewiesen und Schadenersatz für unsere Mandanten durchgesetzt“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering.

Fahrkurvenerkennung als unzulässige Abschalteinrichtung

In dem Fall vor dem LG Aachen hatte der Kläger den VW Beetle im Juli 2015 als Neuwagen zum Preis von 25.600 Euro gekauft. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs EA 288 mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut. In dem Fahrzeug war die sog. Fahrkurvenerkennung implementiert. Mit Hilfe dieser Funktion erkennt die Motorsteuerung, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus des NEFZ befindet. Ist das der Fall, wird der Stickoxid-Ausstoß reduziert. Im realen Straßenverkehr wird das Fahrzeug jedoch mit einer niedrigeren Abgasrückführungsrate betrieben, so dass der Stickoxid-Ausstoß wieder steigt. Diese Umschaltlogik sei eine unzulässige Abschalteinrichtung, so der Kläger. Er machte daher Schadenersatzansprüche geltend.

Das LG Aachen entschied, dass der Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde und Anspruch auf Schadenersatz gemäß § 826 BGB habe.

Der BGH hat mit Urteil vom 25. Mai 2020 bereits entschieden, dass das Inverkehrbringen von Fahrzeugen, die bewusst mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet sind, sittenwidrig ist. VW habe sich daher im Abgasskandal bei Fahrzeugen mit dem Vorgängermotor des Typs EA 189 schadenersatzpflichtig gemacht. Diese Entscheidung lasse sich auch auf den vorliegenden Fall übertragen, so das LG Aachen.

Unterschiedliche Betriebsmodi bei der Abgasrückführung

Der Kläger habe überzeugend dargelegt, dass VW eine Software zur unzulässigen Optimierung des Stickoxid-Ausstoßes auf dem Prüfstand verwendet habe. Es sei eindeutig, dass das Fahrzeug mit der sog. Fahrkurvenerkennung ausgerüstet war. Dies werde auch aus internen VW-Unterlagen, die der Kläger vorgelegt hat, ersichtlich. Demnach sei die Motorsteuerung so programmiert, dass die Abgasrückführung im Prüfmodus und im realen Straßenverkehr in zwei unterschiedlichen Betriebsmodi stattfinde, so das LG Aachen.

VW habe den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht entkräften können. Insbesondere habe VW nicht dargelegt, welchen Einfluss die unterschiedlichen Betriebsmodi auf den Schadstoff-Ausstoß haben. VW könne sich auch nicht darauf berufen, dass es keinen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung gegeben hat. Es sei zudem nicht auszuschließen, dass in bei den Untersuchungen des KBA die Grenzwerte nur aufgrund des zwischenzeitlichen Einbaus eines Thermofensters eingehalten wurden, so das LG Aachen weiter. Es sei daher davon auszugehen, dass es sich bei der Programmierung um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt.

Kaufvertrag wird rückabgewickelt

Dem Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, da er das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht gekauft hätte. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln, entschied das LG Aachen. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger nun die Erstattung des Kaufpreises (25.600 Euro) verlangen. Für die 52.200 Kilometer, die er mit dem VW Beetle gefahren ist, muss er sich allerdings den Abzug einer Nutzungsentschädigung in Höhe von rund 5.300 Euro anrechnen lassen. Unterm Strich hat er somit noch einen Anspruch auf die Zahlung von ca. 20.300 Euro.

„Der VW-Abgasskandal setzt sich bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 fort. Verschiedene Gerichte, u.a. das OLG Naumburg, haben inzwischen entschieden, dass auch bei dem Motor EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und die geschädigten Käufer Anspruch auf Schadenersatz haben“, so Rechtsanwalt Schwering.

Mehr Informationen: https://www.rechtsanwaelte-schwering.de/

 



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