Abgasskandal: LG Bielefeld entscheidet, dass die verwendete Abschaltsoftware sittenwidrig ist

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Das Landgericht Bielefeld hat für den Kläger in einem von den HOS Rechtsanwälten geführten Verfahren entschieden, dass die Volkswagen AG den Kläger von zukünftigen Zahlungspflichten aus dem Darlehensvertrag mit der finanzierenden Bank freistellen muss.

Das Gericht hielt das Handeln der Volkswagen AG für sittenwidrig: „Die serienmäßige Verwendung einer Software, die für den Abgastest auf dem Prüfstand einen besonders niedrigen Schadstoffausstoß generiert, um so einen ebenfalls geringen Kraftstoffausstoß für den Betrieb im normalen Straßenverkehr zu suggerieren und es der Beklagten so zu ermöglichen, sich als Hersteller besonders umweltfreundlicher Fabrikate am Markt zu platzieren, erfüllt ohne Weiteres die von der Rechtsprechung aufgestellten Voraussetzungen einer Sittenwidrigkeit.“ Das planmäßige Vertuschen der realen Abgaswerte durch die Entwicklung eines Systems zur Täuschung der Behörden und den Verbrauchern ist als sittenwidrig einzustufen.

Dass der Kläger keine Einsicht in die internen Geschäftsabläufe der Volkswagen AG hat und dementsprechend nicht beweisen kann, wer bei Volkswagen welche Handlung vorgenommen hatte oder wer wann etwas wusste, ist dabei unschädlich. Der alleinige detaillierte Vortrag des Klägers genügt. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass VW die sekundäre Darlegungslast obliege, das heißt, VW musste detailliert schildern, wer wann Kenntnis von der Manipulationssoftware hatte oder wie der Vorstand von dieser Manipulation nichts mitbekommen haben sollte. VW hat sich bisher in den Gerichtsverfahren nie dazu äußern wollen beziehungsweise verweist pauschal und oberflächlich darauf, dass keine Erkenntnisse über die internen Untersuchungen vorlägen. Solch pauschale Ausreden lässt das Gericht nicht gelten und geht daher davon aus, dass der Vorstand von VW mindestens Kenntnis von der Manipulationssoftware hatte und verurteilt VW zu Schadensersatz.

Dieser Ansicht folgen immer mehr Gerichte in Deutschland. Für geschädigte VW-Fahrer sind die Chancen daher sehr gut, eine Klage gegen VW erfolgreich zu führen und Schadensersatz von VW zu verlangen.

Die Rechtsanwaltskanzlei HOS Rechtsanwälte unterstützt Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Der Erstkontakt ist dabei unverbindlich und kostenlos.



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