Abgasskandal – LG Hildesheim spricht Schadenersatz bei Audi A6 zu

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Schwering Rechtsanwälte hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem Audi A6 Avant durchgesetzt. Das Landgericht Hildesheim entschied mit Urteil vom 7. April 2021, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 5 O 79/21).

Der Kläger hatte den Audi A6 Avant im März 2018 als Gebrauchtwagen zum Preis von 21.200 Euro gekauft. Die Laufleistung betrug zu diesem Zeitpunkt rund 135.700 Kilometer. In dem A6 ist ein 3-Liter-Dieselmotor mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat für das Modell einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet.

Das KBA bemängelte die sog. schnelle Motoraufwärmfunktion. Diese sorgt dafür, dass im Prüfmodus der Schadstoffausstoß gemindert wird. Im realen Straßenbetrieb ist diese Funktion jedoch kaum aktiv, was einen höheren Stickoxid-Ausstoß zur Folge hat. Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche geltend.

Die Klage war weitgehend erfolgreich. Dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wurde, sei schon durch den Rückruf des KBA deutlich, so das LG Hildesheim. Das Fahrzeug weise dadurch einen erheblichen Mangel auf, denn die unzulässige Abschalteinrichtung hätte zur Stilllegung des Fahrzeugs führen können.

Der Kläger sei getäuscht worden und schon mit Abschluss des Kaufvertrags sei ihm ein Schaden entstanden. Es sei auszuschließen, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung und der damit verbundenen drohenden Stilllegung erworben hätte. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln, so das LG Hildesheim. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises von 21.200 Euro verlangen. Für die rund 73.300 Kilometer, die er mit dem A6 gefahren ist, muss er sich allerdings eine Nutzungsentschädigung in Höhe von knapp 9.500 Euro anrechnen lassen. Damit hat er noch einen Anspruch auf Zahlung von rund 11.700 Euro.

Audi musste verschiedene Modelle mit 3-Liter-Dieselmotoren aufgrund der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückrufen. „Betroffene Fahrzeughalter haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Neben zahlreichen Landgerichten haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Koblenz, Naumburg und Frankfurt Audi im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt“, so Rechtsanwalt Andreas Schwering.

Mehr Informationen: https://www.rechtsanwaelte-schwering.de/category/audi-abgasskandal/



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